Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist schnelles Handeln erforderlich! Die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beträgt lediglich drei Wochen, daher ist Zeit von essenzieller Bedeutung. Für Arbeitnehmer steht bei einer Kündigung viel auf dem Spiel. Mit unserer vertrauensvollen und kompetenten Unterstützung vermeiden Sie Fehler und unnötige Kosten.
Alle Unterlagen und Dokumente können Sie uns schnell und unkompliziert auch per Kontaktformular zur Verfügung stellen. Wir rufen umgehend zurück.
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Lassen Sie sich professionell beraten. Unser telefonisches Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie uns ausdrücklich mit Ihrem Fall beauftragen, gehen wir rechtlich gegen Ihre Kündigung vor – gegebenenfalls auch vor Gericht
Dank unserer langjährigen Berufspraxis und unserem Engagement in Verhandlungen konnten wir bereit zahlreiche positive Ergebnisse für Arbeitnehmer erzielen. Profitieren Sie von unserem Fachwissen und nutzen Sie unsere unverbindliche Rechtsberatung im Arbeitsrecht.
Wir bieten im Bereich Arbeitsrecht für Arbeitnehmer professionale Beratung sowie Vertretung gegen Ihren Arbeitgeber in folgenden Fällen an:
- Einreichung von Kündigungsschutzklagen
- Verhandlung von Abfindungen
- Aushandlung von Aufhebungsverträgen
- Aushandlung von Abwicklungsverträgen
- Entfernung von unberechtigten Abmahnungen
- Geltendmachung von offenen Entgeltansprüchen
- Geltendmachung von Urlaubsabgeltung