USPTO-Gebüh­ren­reform 2025: Was deutsche Unter­nehmen bei US-Marken beachten müssen

Zum 18. Januar 2025 hat das US-Patent- und Markenamt (USPTO) die Gebüh­ren­struktur für Marken grund­legend überar­beitet. Für deutsche Unter­nehmen mit bestehenden oder geplanten US-Marken bedeutet das: Die Anmeldung und Pflege von Marken­rechten in den USA wird deutlich teurer – und die Gestaltung des Waren- und Dienst­leis­tungs­ver­zeich­nisses (Klassen­ver­zeichnis) ist kriti­scher denn je. 

Warum das wichtig ist

Die USA sind für viele deutsche Unter­nehmen ein Schlüs­sel­markt. Doch anders als in Europa oder Deutschland prüft das USPTO sehr formal. Mit der Gebüh­ren­reform will das Amt einer­seits seine Kosten decken, anderer­seits Anmel­dungen effizi­enter machen und überzogene oder unsauber formu­lierte Verzeich­nisse eindämmen. Für Anmelder bedeutet das: Jede Klasse, jeder Textbau­stein und jede Unklarheit kann bares Geld kosten. 

Alte und neue Gebühren im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Änderungen (Stand 18. Januar 2025):

Vorgang Bisherige Gebühr Neue Gebühr Anmerkung
Anmeldung pro Klasse TEAS Plus: 250 USD
TEAS Standard: 350 USD
Einheitlich: 350 USD Der günstigere TEAS-Plus-Tarif entfällt.
Unvoll­ständige Angaben (Mindest­an­gaben fehlen) keine geson­derte Gebühr 100 USD pro Klasse Z. B. wenn Adresse oder Signatur fehlen.
Freie Formu­lie­rungen im Waren-/Dienst­leis­tungs­ver­zeichnis kein Aufschlag 200 USD pro Klasse sobald keine Standard­be­griffe aus dem USPTO-„ID Manual“ genutzt werden.
Lange Verzeich­nisse (> 1.000 Zeichen) kein Aufschlag zusätzlich 200 USD pro Klasse je weitere 1.000 Zeichen betrifft häufig Anmel­dungen mit vielen Detailangaben.
Madrid-Protokoll (Erstre­ckung auf USA) 500 USD pro Klasse 600 USD pro Klasse gilt für inter­na­tionale Anmel­dungen über die WIPO.
Statement of Use / Amendment to Allege Use 100 USD pro Klasse 150 USD pro Klasse betrifft alle Intent-to-Use-Marken.
Verlän­gerung (Section 9) / Nutzungs­er­klärung (Section 8/71) 225–300 USD pro Klasse ca. 325 USD pro Klasse Pflicht alle 10 Jahre (Verlän­gerung) bzw. regel­mäßig (Nutzung).
Unanfecht­bar­keits­er­klärung (Section 15) 200 USD 250 USD freiwillig, aber häufig genutzt.
Letter of Protest 50 USD 150 USD zur Einleitung eines Prüfungs­ver­fahrens gegen fremde Anmeldungen.
Petition to Director 250 USD 400 USD z. B. bei Fristproblemen.
Petition to Revive 150 USD 250 USD Wieder­be­lebung einer zurück­ge­wie­senen Anmeldung.

Das besondere Risiko: eigene Formu­lie­rungen im Klassenverzeichnis

Ein neural­gi­scher Punkt für deutsche Unter­nehmen ist das Waren- und Dienst­leis­tungs­ver­zeichnis („Klassen­ver­zeichnis“). In Europa sind indivi­duelle Beschrei­bungen üblich, da viele Produkte oder Dienst­leis­tungen nicht exakt im Standard­ver­zeichnis auftauchen. Das EUIPO und DPMA akzep­tieren relativ flexible Formulierungen. 

In den USA ist das nun anders:

  • Wer keine Standard­be­griffe aus dem USPTO-ID-Manual verwendet, zahlt automa­tisch 200 USD pro Klasse extra.
  • Wer zusätzlich sehr lange Verzeich­nisse formu­liert, riskiert weitere 200 USD pro Klasse je 1.000 Zeichen.
  • Bei Mehrklas­sen­an­mel­dungen summieren sich diese Zuschläge schnell auf mehrere Tausend Dollar.

Beispiel: Ein Unter­nehmen meldet eine Marke für Software, Beratung und Marketing an und formu­liert detail­lierte eigene Beschrei­bungen in drei Klassen. Allein für die „freien Texte“ können zusätzlich 600 USD fällig werden – neben den Grundgebühren. 

Folgen für die Praxis

Für deutsche Unter­nehmer und Rechts­ab­tei­lungen ergeben sich daraus mehrere Konsequenzen:

  1. Präzise Planung
    Vor einer US-Anmeldung sollte das Waren- und Dienst­leis­tungs­ver­zeichnis exakt auf die Standard­be­griffe des USPTO abgestimmt werden. 
  2. Kosten­kal­ku­lation
    Budgets für US-Marken müssen deutlich großzü­giger geplant werden, insbe­sondere bei mehrklas­sigen Anmeldungen. 
  3. Strate­gische Auswahl
    Nicht jede Klasse, die in Europa einge­tragen ist, muss zwingend in den USA abgedeckt werden. Eine klare Priori­sierung spart Kosten. 
  4. Inter­na­tionale Unter­schiede beachten
    Ein identi­sches Verzeichnis wie in der EU zu übernehmen, ist in den USA häufig unwirt­schaftlich und führt zu erheb­lichen Mehrkosten. 

Fazit

Die Gebüh­ren­reform des USPTO macht Marken­schutz in den USA deutlich teurer. Besonders riskant ist es, unreflek­tiert eigene Formu­lie­rungen im Klassen­ver­zeichnis zu nutzen. Für deutsche Unter­nehmen bedeutet das: US-Marken müssen sorgfäl­tiger vorbe­reitet werden als europäische Anmel­dungen. Wer recht­zeitig plant, vermeidet unnötige Kosten und stellt sicher, dass die Marke im US-Markt dauerhaft geschützt werden kann. 

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