US-Marken­klagen gegen deutsche Händler – was tun bei Klage­zu­stellung aus den USA?

Immer häufiger erhalten deutsche Online-Händler überra­schende Post aus den USA: Eine Klage wegen angeb­licher Marken- oder Urheber­rechts­ver­letzung, einge­reicht von einem auslän­di­schen Rechte­inhaber vor einem US-Bundes­ge­richt. Dabei geht es in vielen Fällen nur um wenige Verkäufe auf Amazon, eBay oder anderen Platt­formen – und dennoch drohen drastische Konse­quenzen wie Konto­sperrung, Einfrieren von Guthaben und hohe Schadensersatzforderungen.

Was sind Schedule A‑Klagen?

Diese Klageform wird häufig in den USA genutzt, um gleich gegen eine Vielzahl inter­na­tio­naler Online-Händler vorzu­gehen. Die Beklagten – oft mehrere Hundert – werden in einer anony­mi­sierten Liste („Schedule A“) nur unter ihrem Store-Namen oder einer Plattform-ID geführt. In der Klage wird ihnen vorge­worfen, gefälschte oder marken­ver­let­zende Produkte über bekannte Markt­plätze wie Amazon, AliEx­press, Walmart, Temu oder eBay verkauft zu haben.

Ziel solcher Klagen ist es meist nicht, eine gericht­liche Entscheidung im Einzelfall zu erreichen, sondern eine schnelle einst­weilige Verfügung zu erwirken, um Guthaben einzu­frieren, Konten zu sperren und Zugriff auf Verkäu­fer­daten zu erhalten.

Warum gerade Illinois?

Ein Großteil dieser Verfahren wird vor dem United States District Court for the Northern District of Illinois (mit Sitz in Chicago) geführt. Dieses Gericht ist für Kläger besonders attraktiv, weil:

  • es regel­mäßig einst­weilige Verfü­gungen gegen Hunderte von Händlern ohne vorherige Anhörung erlässt,
  • es die Zustellung per E‑Mail an inter­na­tionale Händler gestattet,
  • viele Markt­plätze wie Amazon, PayPal und eBay dort rechtlich greifbar sind,
  • und es eine etablierte Spruch­praxis im Bereich Produkt­pi­ra­terie und Online-Handel hat.

Für Händler bedeutet das: Selbst bei minimalen Verkäufen und unabhängig vom tatsäch­lichen Firmensitz kann ein Verfahren gegen sie anhängig gemacht werden – mit weitrei­chenden Folgen.

Was regelt die einst­weilige Verfügung (TRO)?

Die sogenannte Temporary Restraining Order (TRO) wird vom Gericht in vielen Fällen schon zu Beginn des Verfahrens erlassen – ohne Anhörung der betrof­fenen Händler. Sie verpflichtet u. a.:

  • Platt­formen wie Amazon, eBay, AliEx­press, Shopify oder Temu zur sofor­tigen Sperrung der Verkäu­fer­konten,
  • Zahlungs­dienst­leister wie PayPal oder Stripe zur Einfrierung vorhan­dener Guthaben,
  • und die Herausgabe von Geschäfts- und Konto­daten an die Klägerseite.

Viele Händler erfahren erst durch die plötz­liche Konto­sperrung oder eine Nachricht von Amazon oder PayPal, dass überhaupt ein Verfahren gegen sie läuft.

Was passiert, wenn nicht reagiert wird?

Die Frist zur Reaktion auf eine solche Klage beträgt in der Regel 21 Tage ab Zustellung. Erfolgt in dieser Zeit keine anwaltlich vorbe­reitete Klage­er­wi­derung, droht ein Versäum­nis­urteil (Default Judgment). Dieses kann beinhalten:

  • eine dauer­hafte Unterlassungsverfügung,
  • die Bestä­tigung und Einziehung einge­fro­rener Guthaben,
  • Schadens­er­satz­for­de­rungen – häufig in Höhe von bis zu 250.000 USD pro Verstoß,
  • sowie die dauer­hafte Sperrung oder Schließung von Verkäu­fer­konten durch die betrof­fenen Plattformen.

Auch nachträg­liche Anträge auf Aufhebung solcher Urteile haben nur geringe Erfolgs­aus­sichten, insbe­sondere wenn keine quali­fi­zierte Vertei­digung erfolgte.

Unsere Empfehlung: Was Sie bei Zustellung tun sollten

Wenn Sie eine solche Klage erhalten oder plötzlich ohne ersicht­lichen Grund von Amazon oder PayPal gesperrt wurden, sollten Sie:

  1. Ruhe bewahren und keines­falls selbst reagieren oder öffentlich kommen­tieren,
  2. die Unter­lagen sichern und Fristen notieren (insb. 21 Tage Klageerwiderung),
  3. möglichst kurzfristig einen US-Rechts­anwalt beauf­tragen, idealer­weise mit Erfahrung im Umgang mit Schedule A‑Klagen und mit Sitz im Bundes­staat Illinois,
  4. die Erfolgs­aus­sichten und Vertei­di­gungs­stra­tegien prüfen lassen oder ggf. über einen Vergleich nachdenken.

Wir unter­stützen Sie bei der recht­lichen Erstbe­wertung und stellen auf Wunsch den Kontakt zu spezia­li­sierten Kanzleien in den USA her.

Sie benötigen schnelle Unter­stützung? Rufen Sie uns an unter 030 200 50 720 oder buchen Sie direkt einen Gesprächs­termin.

Tipp: Mit eigener US-Marke vorbeugen – statt nur reagieren

Wer regel­mäßig über Platt­formen wie Amazon.com, Etsy, Walmart oder Shopify in die USA liefert, sollte nicht nur mit Klagen rechnen, sondern sich proaktiv schützen. Eine effektive Möglichkeit: Die eigene Marke in den USA regis­trieren lassen.

Vorteile einer US-Markenanmeldung:

  • Eigener Schutz gegen Nachahmer und Anbieter von Imitaten,

  • Zugang zur Amazon Brand Registry, wodurch Sie selbst Beschwerden gegen Dritte erheben können,

  • Möglichkeit, gegen „taktische Marken­in­haber“ vorzu­gehen, die auf Grundlage ihrer US-Marke Accounts sperren lassen wollen,

  • Stärkung Ihrer Position im Fall einer Klage: Wer selbst Marken­in­haber in den USA ist, kann sich auf eigene Rechte berufen oder glaubhaft machen, nicht bösgläubig gehandelt zu haben.

Unser Angebot:
Wir unter­stützen Sie bei der US-Marken­an­meldung – direkt über die United States Patent and Trademark Office (USPTO) oder über die inter­na­tionale Anmeldung via WIPO/M­adrid-System mit Benennung der USA.

Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Ihre Marke in den USA absichern möchten – oft ist dies günstiger und strate­gisch wirksamer als eine spätere Vertei­digung im Streitfall.

Marken­re­cherche USA

Prüfen Sie vor der Anmeldung, ob Ihre Wunsch­marke verfügbar ist – wir analy­sieren Konflikte und Risiken im US-Register (USPTO).

Mehr erfahren

Marken­an­meldung USA

Von der Erstbe­ratung bis zur Eintragung: Wir begleiten Ihre US-Marken­an­meldung profes­sionell und rechtssicher.

Zur Anmeldung

Fazit: Wer inter­na­tional verkauft, sollte inter­na­tional geschützt sein

US-Marken­klagen sind längst keine Rander­scheinung mehr – sie sind Teil eines strate­gi­schen Instru­ments zur Kontrolle des Online-Handels. Wer nicht nur reagieren, sondern vorbeugen will, sollte nicht erst im Streitfall handeln. Die frühzeitige Anmeldung der eigenen Marke in den USA ist ein wirksames Schutz­in­strument – ebenso wie eine recht­zeitige Reaktion auf drohende Klagen.

Sie haben eine Klage erhalten oder möchten Ihre Marke für den US-Markt schützen lassen? Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen schnell und rechts­sicher weiter.

Jetzt Termin verein­baren oder telefo­nisch unter 030 200 50 720.

Rückruf Termin Chat

📲 Bitte Rückruf