Im Wettbewerb zwischen den Unter­nehmen kann ein kleiner Vorsprung einen erheb­lichen Vorteil bedeuten. Damit Unter­nehmen beim Kampf um den Kunden innerhalb eines fairen Rahmens agieren, hat der Gesetz­geber im Laufe der letzten 100 Jahre einige gesetz­liche Regelungen aufge­stellt. Hauptziel ist es dabei, den Wettbewerb in einem gesunden Maß zwischen den Mitbe­werbern zuzulassen.

Zwischen­zeitlich sind diese Geset­zes­normen sehr umfang­reich und die Recht­spre­chung fast unüber­schaubar geworden, so dass es Unter­nehmen manchmal schwer­fällt, sich nicht wettbe­werbs­widrig zu verhalten. Daher beraten unsere spezia­li­sierten Rechts­an­wälte und Fachan­wälte unsere Mandanten bei allen Fragen, die zum Wettbe­werbs­recht gehören. Unsere profes­sio­nelle Beratung setzt dabei bereits bei der Gestaltung von Werbe­maß­nahmen, Produkt­ver­pa­ckungen, Webseiten, AGB und ähnlichen geschäft­lichen Handlungen an, um Streit, insbe­sondere Abmah­nungen und Einst­weilige Verfü­gungen, zu vermeiden.

Nils Wittmiss

Sylvio Schiller

Haben Sie weiter­ge­hende Fragen? Unsere obigen allge­meinen Ausfüh­rungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwalt­liche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.

  • Vertei­digung bei Abmahnung aufgrund Wettbewerbsverstößen
  • Abmahnung von Mitbewerbern
  • Prüfen von Online­shops, AGB, Impressum, Wider­rufs­be­lehrung, Datenschutzerklärung
  • Beratung, Prüfung von Marke­ting­maß­nahmen, Gewinnspielen
  • Prüfung und Beratung bei der Gestaltung von Produktverpackungen
  • Beratung in Fragen des Heilmittelwerbegesetzes
  • Beratung in sämtlichen Aspekten der Kosmetikverordnungen
  • Vertretung in Einst­wei­ligen Verfü­gungs­ver­fahren und sonstigen Gerichtsverfahren

Der Begriff des Werbe­rechtes ist eher umgangs­sprachlich und umfasst sämtliche Rechts­fragen, die im Zusam­menhang mit Werbung auftreten können. Ein nicht unerheb­licher Teil wird dabei von Gesetzen, die den Wettbewerb zwischen Unter­nehmen regeln, bestimmt. Unsere Mandanten können auf diesem Gebiet von einem breiten Spektrum unserer Kompetenz im Bereich Wettbewerbs‑, Marken- und Urheber­recht und nicht zuletzt in persön­lich­keits- und daten­schutz­recht­lichen Fragen profitieren.

Marke­ting­stra­tegien sollen den Kunden ansprechen und Zielgruppen erreichen dürfen aber nicht wettbe­werbs­widrig sein. Deshalb sind wir idealer Weise bereits in der Entwick­lungs­phase einge­bunden, denn dann können wir auf kritische Aspekte hinweisen und unseren Mandanten Optionen aufzeigen, wie diese umgesetzt werden, ohne sich einem möglichen Angriff des Mitbe­werbers auszusetzen.

Nichts ist ärger­licher, als eine aufwendige Marke­ting­kam­pagne stoppen zu müssen, da eine Abmahnung oder sogar Einst­weilige Verfügung auf den Tisch kommt.  Wir vertei­digen die Werbe­maß­nahmen unserer Mandanten gegen recht­liche Beanstan­dungen durch Wettbe­werber oder Verbände und beraten sie, wenn sie eine Abmahnung erhalten und/oder vertreten sie in gericht­lichen Verfahren.

Bei der Gestaltung von Webseiten für einen gewerb­lichen Auftritt, insbe­sondere Inter­net­shops oder Angeboten auf Ebay, kommen viele kleine und mittel­ständige Unter­nehmen regel­mäßig mit wettbe­werbs­recht­lichen Regelungen in Kontakt. Kleine Überschrei­tungen der Vorschriften können teure Abmah­nungen nach sich ziehen.

In den letzten Jahren hat sich bei den Themen Impressum, Wider­rufs­be­lehrung, Infor­ma­ti­ons­pflichten oder Artikel­be­schreibung so viel geändert, dass in regel­mä­ßigen Abständen Anpas­sungen erfor­derlich sind, um nicht angreifbar zu sein. Auch neue Entwick­lungen in den sozialen Netzwerken müssen immer unter den recht­lichen Vorgaben des Gesetz­gebers umgesetzt werden. Hier unter­stützen Sie unsere Rechts­an­wälte und Fachan­wälte auf Grundlage mehrjäh­riger Erfahrung, umfas­senden Know-how und aktuellem Wissen. Wir bieten einzelne Checks des Online­an­ge­botes unter allen erdenk­lichen recht­lichen Aspekten an, oder aber auch eine dauer­hafte Zusam­men­arbeit, bei der wir unsere Mandanten regel­mäßig über Neuig­keiten in diesem Bereich infor­mieren und notwendige Änderungen weiter­geben, bevor Abmahnung von Mitbe­werbern ausge­sprochen werden.

Abmah­nungen sind ein probates Mittel, um im Wettbe­werbs­recht, aber auch Marken- und Urheber­recht schnell eine außer­ge­richt­liche Klärung zu erreichen. Auch wenn die Abmahnung in den letzten Jahren in Verruf geraten ist und häufig der Einwand des Rechts­miß­brauchs erhoben wird, sehen wir darin einen optimalen Schritt, die Inter­essen unserer Mandanten durchzusetzen.

Wenn unsere Mandanten im Einzelfall in dem Verhalten eines Mitbe­werbers einen Wettbe­werbs­verstoß sehen, prüfen wir dies und treffen dann zusammen mit unseren Mandanten die Entscheidung, ob eine Abmahnung versandt wird. Dabei stehen immer die Ziele unserer Mandanten im Vorder­grund, zudem berück­sich­tigen wir auf Grundlage unserer umfang­reichen Erfah­rungen auch mögliche wirtschaft­liche Bezie­hungen zwischen dem Abzumah­nenden und unseren Mandanten sowie die Möglich­keiten von Gegenabmahnungen.

Nicht zuletzt unter­stützen wir unsere Mandanten auch in dem Fall, wenn sie eine Abmahnung erhalten haben. Hier prüfen wir, ob diese Abmahnung wirksam und/oder berechtigt ist und zeigen mögliche Reaktionen auf. Unter Berück­sich­tigung aller recht­lichen Optionen und wirtschaft­lichen Aspekte empfehlen wir die Abgabe einer modifi­zierten Unter­las­sungs­er­klärung, die Zurück­weisung der Abmahnung, die Hinter­legung einer Schutz­schrift und/oder Vertei­digung im Einst­wei­ligen Verfü­gungs­ver­fahren oder den Gegenangriff.

Wir beraten mehrere Mandanten, die eigene Kosme­tik­pro­dukte herstellen oder solche vertreiben, bei allen Fragen, die sich aus der Kosme­tik­ver­ordnung und den dazuge­hö­rigen europäi­schen Vorschriften ergeben. Aufgrund unserer umfang­reichen Expertise können wir unseren Mandanten hier bei den Anfor­de­rungen an die Kennzeichnung von Kosmetik und damit einher­gehend die Gestaltung der Produkte, Produkt­ver­pa­ckungen oder Werbe­maß­nahmen unter­stützen. Auch bei den erfor­der­lichen Regis­trie­rungs­pflichten bei den verschie­denen Behörden unter­stützen wir unsere Mandanten.

Abmah­nungen und wettbe­werbs­recht­liche Ausein­an­der­set­zungen in diesem Bereich sind neben der reinen Beratungs­tä­tigkeit Kernkom­pe­tenzen unseres Teams, so dass wir Unter­nehmen aus diesem Markt­be­reich umfassend beraten können.

Bei Fragen zum Heilmit­tel­wer­be­recht beraten wir sowohl Ärzte, Apotheker, als auch Angehörige der Heilberufe und des Heilge­werbes wenn es darum geht, welche Werbe­maß­nahmen im Gesund­heits­be­reich erlaubt sind. Wir prüfen ihren Inter­net­auf­tritt, aber auch Werbe­an­zeigen oder andere Marke­ting­maß­nahmen unter Berück­sich­tigung der strengen recht­lichen Rahmen­be­din­gungen und der dazu entwi­ckelten Recht­spre­chungen. Aktuell unter­stützen wir unsere Mandanten regel­mäßig bei der Gestaltung des Praxis­namens, um so Probleme bereits in dem Stadium zu vermeiden.

Meist sind hier nicht „Mitbe­werber“ die Gegner sondern die Ärzte­kammer oder verschiedene Wettbe­werbs­ver­bände, die im Interesse der Mitbe­werber oder des Verbrau­chers ihrer Ansicht nach gegen unlau­teren Wettbewerb vorgehen. Bei der außer­ge­richt­lichen Beilegung wettbe­werbs­recht­licher Strei­tig­keiten und in der Entwicklung von Streit­ver­mei­dungs­stra­tegien können Mandanten in diesen Fällen auf unsere umfang­reiche Expertise zurückgreifen.

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