Filmrecht ist ein Beratungsschwerpunkt unserer Kanzlei. Wir beraten Filmschaffende aus allen Bereichen, sowohl die Produzenten (juristisch: Leistungsschutzberechtigte, Filmhersteller) und Verleiher als auch die Kreativen (Urheberrechtsinhaber, Regisseure, Kameraleute, Fotografen, Standfotografen, Drehbuchautoren, Agenturen, Schauspieler, Cutter/Schnittmeister/Editoren, Ausstatter, Szenenbildner … ) sowie sonstigen Personen und Firmen, die an der Entstehung eines Films mitarbeiten.
Wir haben selbst praktische Erfahrung im Medienbereich, haben an Fernsehfilmen mitgearbeitet und kleinere und mittlere Kinoproduktionen, sowohl fiction als auch Doku von A‑Z, von der Finanzierung über die Rechteklärung bis hin zu Verträgen, rechtlich begleitet, u.a. die internationale Kino-Koproduktion „Iron Sky“.
In Streitfällen haben wir u.a. gerichtliche Unterlassungen erwirkt aber auch abgewehrt und Lizenzgebühren erstritten. Wir beraten einen Verband von Filmschaffenden bei der Aufstellung von GVR (= Gemeinsamen Vergütungsregeln), haben zahlreiche Fälle zum Thema Scheinselbständigkeit im Medienbereich vor den Sozialgerichten erfolgreich durchgefochten und Filmtitel verteidigt und geschützt – sowohl in den Bereichen Fernsehen und Kino als auch im Internet. Auch eine Beratung und Vertretung gegenüber den Verwertungsgesellschaften nehmen wir wahr. Für Filmschaffende haben wir schon mehrfach Verträge verhandelt – in allen Fällen waren unsere Kosten niedriger als eine eventuelle Agenturprovision.
Unsere Erfahrung zu dem Thema ist umfassend. Unser Beratungsansatz auch. Sie können von unserem Netzwerk profitieren. Und falls in Ihrem Film „Recht“ thematisiert wird, stehen wir für eine inhaltliche Beratung ebenfalls zur Verfügung. Wir halten regelmäßig Vorträge im Filmrecht und im Medienrecht (u.a. in Ludwigsburg Dokville, Steinbeis-Universität, Berliner Journalistenschule). Was wir zu inhaltlich zu sagen haben, können Sie gern auch in der Kolumne „Rechteklärung“ in „Cinearte“ nachlesen.
Tobias Sommer
Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
… und was kostet das?
In einem ausführlichen Erstgespräch zu einer Beratungspauschale von 357 Euro (300 Euro netto) besprechen wir Ihr Anliegen umfassend. Für weitere Informationen oder Fragen rufen Sie uns an oder senden Sie eine E‑Mai an: sommer@b2.legal
- Sie benötigen filmrechtliche Verträge oder Ihre Muster müssten mal angepasst werden?
- Sie haben Fragen zum Titelschutz oder wollen einen Titel als Marke anmelden?
- Sie haben Fragen zu Ihrem Lizenzstock oder wollen diesen prüfen lassen?
- Ihr Film wird unberechtigterweise ausgestrahlt?
- Sie haben mal etwas von angemessener Vergütung gehört, fühlen sich aber unterbezahlt?
- Sie haben mal etwas von angemessener Vergütung gehört, wollen aber kein Risiko eingehen mit Ihren Verträgen?
- Sie haben einen Rückstellungsvertrag abgeschlossen und noch nie einen Cent gesehen?
- Sie wollen Rechte klären, Filme, Fotos oder Musik zitieren?
- Sie verstehen nicht, was in den Gemeinsamen Vergütungsregeln steht?
- Sie wollen die Ausstrahlung eines Films verhindern?
- Sie haben eine Frage zum Thema Scheinselbständigkeit?