Filmrecht ist ein Beratungs­schwer­punkt unserer Kanzlei. Wir beraten Filmschaf­fende aus allen Bereichen, sowohl die Produ­zenten (juris­tisch: Leistungs­schutz­be­rech­tigte, Filmher­steller) und Verleiher als auch die Kreativen (Urheber­rechts­in­haber, Regis­seure, Kamera­leute, Fotografen, Stand­fo­to­grafen, Drehbuch­au­toren, Agenturen, Schau­spieler, Cutter/Schnittmeister/Editoren, Ausstatter, Szenen­bildner … ) sowie sonstigen Personen und Firmen, die an der Entstehung eines Films mitarbeiten.

Wir haben selbst praktische Erfahrung im Medien­be­reich, haben an Fernseh­filmen mitge­ar­beitet und kleinere und mittlere Kinopro­duk­tionen, sowohl fiction als auch Doku  von A‑Z, von der Finan­zierung über die Rechte­klärung bis hin zu Verträgen, rechtlich begleitet, u.a. die inter­na­tionale Kino-Kopro­duktion „Iron Sky“.

In Streit­fällen haben wir u.a. gericht­liche Unter­las­sungen erwirkt aber auch abgewehrt und Lizenz­ge­bühren erstritten. Wir beraten einen Verband von Filmschaf­fenden bei der Aufstellung von GVR (= Gemein­samen Vergü­tungs­regeln), haben zahlreiche Fälle zum Thema Schein­selb­stän­digkeit im Medien­be­reich vor den Sozial­ge­richten erfolg­reich durch­ge­fochten und Filmtitel verteidigt und geschützt – sowohl in den Bereichen Fernsehen und Kino als auch im Internet. Auch eine Beratung und Vertretung gegenüber den Verwer­tungs­ge­sell­schaften nehmen wir wahr. Für Filmschaf­fende haben wir schon mehrfach Verträge verhandelt – in allen Fällen waren unsere Kosten niedriger als eine eventuelle Agenturprovision.

Unsere Erfahrung zu dem Thema ist umfassend. Unser Beratungs­ansatz auch. Sie können von unserem Netzwerk profi­tieren. Und falls in Ihrem Film „Recht“ thema­ti­siert wird, stehen wir für eine inhalt­liche Beratung ebenfalls zur Verfügung. Wir halten regel­mäßig Vorträge im Filmrecht und im Medien­recht (u.a. in Ludwigsburg Dokville, Steinbeis-Univer­sität, Berliner Journa­lis­ten­schule). Was wir zu inhaltlich zu sagen haben, können Sie gern auch in der Kolumne „Rechte­klärung“ in „Cinearte“ nachlesen.

 

Tobias Sommer

Haben Sie weiter­ge­hende Fragen? Unsere obigen allge­meinen Ausfüh­rungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwalt­liche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

… und was kostet das? 

In einem ausführ­lichen Erstge­spräch zu einer Beratungs­pau­schale von 357 Euro (300 Euro netto) besprechen wir Ihr Anliegen umfassend. Für weitere Infor­ma­tionen oder Fragen rufen Sie uns an oder senden Sie eine E‑Mai an: sommer@b2.legal

  • Sie benötigen filmrecht­liche Verträge oder Ihre Muster müssten mal angepasst werden?
  • Sie haben Fragen zum Titel­schutz oder wollen einen Titel als Marke anmelden?
  • Sie haben Fragen zu Ihrem Lizenz­stock oder wollen diesen prüfen lassen?
  • Ihr Film wird unberech­tig­ter­weise ausgestrahlt?
  • Sie haben mal etwas von angemes­sener Vergütung gehört, fühlen sich aber unterbezahlt?
  • Sie haben mal etwas von angemes­sener Vergütung gehört, wollen aber kein Risiko eingehen mit Ihren Verträgen?
  • Sie haben einen Rückstel­lungs­vertrag abgeschlossen und noch nie einen Cent gesehen?
  • Sie wollen Rechte klären, Filme, Fotos oder Musik zitieren?
  • Sie verstehen nicht, was in den Gemein­samen Vergü­tungs­regeln steht?
  • Sie wollen die Ausstrahlung eines Films verhindern?
  • Sie haben eine Frage zum Thema Scheinselbständigkeit?