Rechtsanwalt Tobias Sommer ist seit 2003 als Anwalt im Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt im Bereich des Immaterialgüterrechts tätig. Er hat an Fachkommentaren mitgearbeitet, zahlreiche Fachtexte veröffentlicht und hat praktische Erfahrungen als Journalist in den Bereichen Print und Fernsehen, u.a. war er 10 Jahre lang Chefredakteur des Anwaltsmagazins AdVoice. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Dozent und Journalist sowie ehrenamtlich für die IHK Berlin als Vorsitzender der Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten tätig. Im Jahr 2021 hat er die notarielle Fachprüfung absolviert. Er ist Kooperationsanwalt des DJV Berlin (Deutscher Journalistenverband) und Vetrauensanwalt des BVfK (Bundesverband Fernsehkameraleute).
Telefon: 030 200 50 72 200
E‑Mail: sommer@b2.legal
Praktische Schwerpunkte
- Umfängliche Beratung in allen Fragen des Geistigen Eigentums (Marken, Titel, Unternehmenskennzeichen, Domains, Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Know How, Geheimhaltung, Bildrechte)
- Medienrecht einschließlich Presserecht, Internetrecht, Filmrecht, Verlagsrecht, privates und öffentliches Rundfunkrecht, Fotorecht, Durchsetzung und Abwehr von Gegendarstellungen
- Wettbewerbsrecht, Know-How-Schutz und Geheimhaltung
- IT- und Datenschutzrecht, Reputationsmanagement und Bewertungen im Internet
- Zivilrecht und Zivilprozessrecht einschließlich Zwangsvollstreckung
- Vertrags- und AGB-Recht: u.a. Lizenzverträge, Abgrenzungsvereinbarungen, Geheimhaltungsvereinbaringen, F&E‑Verträge, Verlagsverträge
- Vertretung und Beratung zu allen Fragen der Scheinselbständigkeit
- Franchiserecht
- Produkthaftung und rechtliche Absicherung von Produktentwicklungen
- Patentrecht, Arbeitnehmererfindungsrecht
- Alle rechtlichen Aspekte in Bezug auf das Notariat: d.h. Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht, Erbbaurecht, WEG-Recht, Umwandlungsrecht, Notarkostenrecht, Berufsrecht der Notare
Ausgewählte Publikationen
Fachkommentare:
- Mitautor Fachkommentar zum Markengesetz, §§ 52 – 55, Deutsche Gesetze Kommentar (Jurasoft AG)
- Mitautor in Linnartz, Edith (Hrsg.) Praxiskommentar zum BetrVG, Weka-Verlag
- Mitautor Kündigungsschutzgesetz §§ 15, 16, Jurasoft AG
- Mitautor in „Betriebsvereinbarungen“, Kapitel: Gesamtbetriebsrat, Weka Verlag 2010
Fachartikel
- IP-Rechts-Berater 12/2010 Wahrnehmungsverträge auf dem Prüfstand – das zweistufige Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen und Nutzung von Musik für Werbezwecke nach den BGH-Urteilen zu den GEMA-Wahrnehmungsverträgen
- „Marken und Film: Markenrecht, Product Placement, Brand Entertainment“, in „Auf schmalem Grat“, Dokville 2006, Ludwigsburg 2006
- Jedes Bild ist geschützt! Urteilsbesprechung zum Urheberrecht an Filmaufnahmen eines Fluchtversuchs aus der DDR zum Urteil des BGH vom 6. Februar 2014, Az.: I ZR 86/12, cinearte
- Werbung für Pippi Langstrumpf-Kostüm ist keine Urheberrechtsverletzung, Besprechung zum BGH-Urteil vom 7.7.2013; Az. I ZR 52/12
- Verletzerzuschlag für unterlassene Urheberbenennung, Besprechung zum Urteil des OLG Hamm vom 13. Februar 2014 · Az. 22 U 98/13
- Das neue Einheitspatent der EU, Unternehmensjurist 4/2013, S. 25–27
- Die Wissenszurechnung des OLG Frankfurt, Besprechung zum Beschluss vom 11.6.2013, Az.: 6 W 61/13, AdVoice 3/2013, S. 40
- Sekte oder Selters? Maulkorb für die Bundesregierung nach jahrzehntelangem Rechtsstreit, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 (Az.: 1 BvR 670/91), AdVoice 2/2013, S. 16
- Haftung von Filehostern für illegale Uploads: BGH lässt Rapidshare nicht “Alone in the Dark” Legal Tribune vom14.07.2012
- Thema Medienrecht: Wieviel Person ist ein Unternehmen? Unternehmen können sich gegen Rufschädigung wenig schützen, Advoice 3/2012, S. 22f
- Thema Schleichwerbung: Plumpes Blog-Marketing für Versicherung – LG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Online-Schleichwerbung, Advoice 1/2012, S. 37
- Kartellrecht in der Unternehmenspraxis, Verkehrsrundschau 9/2011, S. 36f
- Eile im einstweiligen Rechtsschutz, Fristen im Immaterialgüter- und Wettbwerbsrecht AdVoice Nr. 3, 2011, S. 9
- Haftung für fremde Inhalte: Kachelmann kämpft gegen Leser-Kommentare Legal Tribune vom 14.07.2011
- Know How Schutz ist unverzichtbar – Zum Urheberrechtsschutz von Werbekonzepten Rechtsbrief Marketing
- Von Vorverträgen, Absichtserklärungen und Verschulden bei Vertragsverhandlungen — „Üblicher Rechteumfang“ kann als Vertragsklausel
Mitgliedschaften
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- ARGE Geistiges Eigentum und Medien (DAV),
- Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit
Zusatzausbildung
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken‑, Patent, Urheber und Wettbewerbsrecht)
- Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Masterstudium Immaterialgüterrecht und Medienrecht, HU Berlin
- Notarkurs
Sonstige Tätigkeiten
- Rechtsdozent und Workshops, u.a.
- Steinbeis-Universität, Humboldt-Universität Berlin (Seminar: Recht und Film); EIPOS Dresden, Bildungsinstitut der TU Dresden; Berliner Journalistenschule; DJV Berlin; Management Circle; AG Dok; ASIG GmbH; Pixelapostel GmbH; Date Up GmbH; bfw, Leipzig, IHK-Meisterlehrgang; Presseakademie, Quadriga Hochschule
- Ausgewählte Themen: Medien- und Presserecht, Immaterialgüterrecht, Onlinerecht, Workshop AGB-Recht – AGB individuell gestalten; Workshop Lizenzvertragsrecht; Fotorecht; Markenrecht im Film; Recht am eigenen Bild; Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung; e‑commerce-RechtArbeitsrecht, Arbeitnehmerüberlassung
- Unternehmensschulungen, u.a.:
- Leibniz-Gemeinschaft: Datenschutzrecht und Umsetzung der DSGVO
- YOC AG, Berlin: Wettbewerbsrecht, Werberecht, Vertragsrecht
- VW, Wolfsburg: Immaterialgüterrecht, Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht
- Verlag Linus Wittich: Medienrecht, Werberecht, Presserecht, Vertragsre
- Presseakademie: Presserecht, Onlinerecht
- Betriebsratsschulungen
- Externe Rechtsabteilung für ein mittelständisches Unternehmen der Kreativbranche
- Journalist, u.a. Chefredakteur Anwaltsmagazin AdVoice (LINK: https://davforum.de/de/leistungen/advoice)
- Jugendschutzbeauftragter, Datenschutzbeauftrager
- Schlichter, u.a. Berufung in die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der IHK Berlin im Jahr 2014