Als Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin berät Rechtsanwalt Nils Wittmiss Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfassend in allen Fragen rund um Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge und die rechtssichere Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der praxisnahen arbeitsrechtlichen Beratung und der gerichtlichen sowie außergerichtlichen Vertretung – mit besonderem Fokus auf strategisch durchdachte, wirtschaftlich tragfähige und interessengerechte Lösungen. Dabei steht stets im Mittelpunkt, arbeitsrechtliche Konflikte effizient zu lösen – sei es durch Gestaltung belastbarer Verträge oder durch die konsequente Durchsetzung von Ansprüchen vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutz – rechtssicher und praxisnah
Ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung: Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt maßgeblich von der Einhaltung gesetzlicher, tariflicher und vertraglicher Anforderungen ab. Herr Wittmiss prüft die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall, erstellt belastbare Risikobewertungen und begleitet Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht – sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite.
Für Arbeitgeber steht dabei die frühzeitige und sorgfältige Vorbereitung im Vordergrund: von der Abmahnung über die Anhörung des Betriebsrats bis zur strategischen Dokumentation möglicher Pflichtverletzungen. Ziel ist es, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und gerichtsfeste Entscheidungen herbeizuführen.
Für Arbeitnehmer prüft Herr Wittmiss, ob eine Kündigung rechtlich angreifbar ist, welche Erfolgsaussichten eine Kündigungsschutzklage bietet und wie sich eine einvernehmliche Lösung ggf. wirtschaftlich besser ausgestalten lässt.
Aufhebungsverträge – individuell verhandelt und sauber umgesetzt
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Solche Vereinbarungen bieten beiden Seiten die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und zukunftsorientiert zu beenden – vorausgesetzt, die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen sind sauber geregelt.
Arbeitgeber profitieren von vorausschauend formulierten Klauseln zur Beendigungswirkung, Freistellung, Abgeltung offener Ansprüche sowie der Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
Arbeitnehmer unterstützt Herr Wittmiss dabei, bestehende Risiken realistisch einzuschätzen und bestmögliche Konditionen zu erzielen – sei es durch die Verhandlung von Abfindungen, Zeugnisformulierungen oder eine strategische Begleitung im Hintergrund.
Neben seiner Spezialisierung im Arbeitsrecht verfügt Rechtsanwalt Nils Wittmiss über fundierte Erfahrung im Urheberrecht sowie im IT-Vertragsrecht. In diesen Bereichen berät und vertritt er insbesondere Unternehmen, Agenturen, IT-Dienstleister, Kreative und Fotografen bei der rechtlichen Absicherung ihrer digitalen Geschäftsmodelle und kreativen Leistungen.
Im Urheberrecht liegt der Schwerpunkt auf der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen bei unbefugter Nutzung von Werken – etwa Fotografien, Texten oder Software – sowie der Abwehr unberechtigter Abmahnungen. Herr Wittmiss vertritt regelmäßig Mandanten gegenüber in- und ausländischen Medienunternehmen, Webseitenbetreibern und Plattformen.
Im IT-Recht umfasst seine Tätigkeit insbesondere die Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Lizenz‑, Software‑ und IT-Projektverträgen, einschließlich AGB, SLA und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen. Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung von Digitalprojekten, etwa im Bereich SaaS, E‑Commerce, App-Entwicklung oder Schnittstellenlösungen.
Seine Doppelqualifikation im Arbeits- und IT-Recht macht ihn zu einem gefragten Ansprechpartner für komplexe Konstellationen an der Schnittstelle von Technologie, Beschäftigungsverhältnissen und gewerblichen Schutzrechten – etwa beim Arbeitnehmerurheberrecht, beim Umgang mit Open-Source-Komponenten oder bei Streitigkeiten über die Nutzung von Arbeitsergebnissen.
Telefon: 030–200 50 72 203
E‑Mail: wittmiss@b2.legal
Praktische Schwerpunkte
Kündigungsschutz & Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Strategische Vorbereitung und Umsetzung von verhaltens‑, personen- und betriebsbedingten Kündigungen
- Vertretung in Kündigungsschutzverfahren vor allen deutschen Arbeitsgerichten
- Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
Beratung für Arbeitgeber
- Rechtsberatung im Trennungsprozess und arbeitsrechtliche Risikoabwägung
- Begleitung bei Betriebsratsanhörungen, Compliance-Fragen und strategischer Personalplanung
- Verhandlung von Interessenausgleichen, Sozialplänen und Transferlösungen
Beratung für Arbeitnehmer
- Rechtliche Unterstützung bei drohender Kündigung, Abmahnung, Versetzung oder Mobbing
- Begleitung bei Vertragsverhandlungen und Einigung über Abfindung und Zeugnis
- Durchsetzung nachvertraglicher Ansprüche und Prüfung von Rückzahlungsklauseln
Vertragsgestaltung & Arbeitsrecht 4.0
- Individuelle Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, insbesondere für Führungskräfte
- Regelungen zu Remote Work, Mobile Office, Arbeitszeitmodellen und flexiblen Vergütungsstrukturen
- Beratung zu Mitarbeiterbeteiligungen und Bonusregelungen
Arbeitnehmerdatenschutz & Compliance
- Beratung bei der Einführung von IT-Systemen mit Mitarbeiterbezug (z. B. Zeiterfassung, GPS, E‑Mail-Kontrolle)
- Rechtssichere Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zu Datenschutz und IT-Nutzung
- Unterstützung bei der Umsetzung von Hinweisgeberschutzgesetz und Whistleblowing-Systemen
Urheberrecht & Schutz kreativer Leistungen
- Durchsetzung und Verteidigung von Urheberrechten, insbesondere bei der unbefugten Nutzung von Fotos und Inhalten
- Reaktionsstrategien bei Abmahnungen und gerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen
- Beratung zum Schutz von Arbeitsergebnissen und urheberrechtlich relevanten Werken im Arbeitsverhältnis
IT-Recht & digitale Vertragsgestaltung
- Prüfung und Verhandlung von IT-Projektverträgen, Softwarelizenzverträgen und AGB
- Begleitung bei der Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle und Plattformstrukturen
- Beratung zum rechtssicheren Einsatz von Open-Source-Software und Lizenzmodellen
Mitgliedschaften
Zusatzausbildung
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
Seit 2012 Fachautor für juristische Musterverträge /-vorlagen im Urheber- und Internetrecht auf dem Portal unseres Kooperationspartners www.vorlagen.de