Als Anwalt für Arbeits­recht in Berlin berät Rechts­anwalt Nils Wittmiss Arbeit­geber und Arbeit­nehmer umfassend in allen Fragen rund um Kündi­gungs­schutz, Aufhe­bungs­ver­träge und die rechts­si­chere Beendigung von Arbeits­ver­hält­nissen. Sein Tätig­keits­schwer­punkt liegt auf der praxis­nahen arbeits­recht­lichen Beratung und der gericht­lichen sowie außer­ge­richt­lichen Vertretung – mit beson­derem Fokus auf strate­gisch durch­dachte, wirtschaftlich tragfähige und inter­es­sen­ge­rechte Lösungen. Dabei steht stets im Mittel­punkt, arbeits­recht­liche Konflikte effizient zu lösen – sei es durch Gestaltung belast­barer Verträge oder durch die konse­quente Durch­setzung von Ansprüchen vor dem Arbeitsgericht.

Kündi­gungs­schutz – rechts­sicher und praxisnah

Ob ordent­liche oder außer­or­dent­liche Kündigung: Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt maßgeblich von der Einhaltung gesetz­licher, tarif­licher und vertrag­licher Anfor­de­rungen ab. Herr Wittmiss prüft die recht­lichen Voraus­set­zungen im Einzelfall, erstellt belastbare Risiko­be­wer­tungen und begleitet Kündi­gungs­schutz­ver­fahren vor dem Arbeits­ge­richt – sowohl auf Arbeit­geber- als auch auf Arbeitnehmerseite.

Für Arbeit­geber steht dabei die frühzeitige und sorgfältige Vorbe­reitung im Vorder­grund: von der Abmahnung über die Anhörung des Betriebsrats bis zur strate­gi­schen Dokumen­tation möglicher Pflicht­ver­let­zungen. Ziel ist es, recht­liche Fallstricke zu vermeiden und gerichts­feste Entschei­dungen herbeizuführen.

Für Arbeit­nehmer prüft Herr Wittmiss, ob eine Kündigung rechtlich angreifbar ist, welche Erfolgs­aus­sichten eine Kündi­gungs­schutz­klage bietet und wie sich eine einver­nehm­liche Lösung ggf. wirtschaftlich besser ausge­stalten lässt.

Aufhe­bungs­ver­träge – indivi­duell verhandelt und sauber umgesetzt

Ein weiterer Schwer­punkt liegt auf der Gestaltung und Verhandlung von Aufhe­bungs­ver­trägen. Solche Verein­ba­rungen bieten beiden Seiten die Möglichkeit, das Arbeits­ver­hältnis einver­nehmlich und zukunfts­ori­en­tiert zu beenden – voraus­ge­setzt, die recht­lichen und wirtschaft­lichen Konse­quenzen sind sauber geregelt.

Arbeit­geber profi­tieren von voraus­schauend formu­lierten Klauseln zur Beendi­gungs­wirkung, Freistellung, Abgeltung offener Ansprüche sowie der Vermeidung von Sperr­zeiten beim Arbeitslosengeld.

Arbeit­nehmer unter­stützt Herr Wittmiss dabei, bestehende Risiken realis­tisch einzu­schätzen und bestmög­liche Kondi­tionen zu erzielen – sei es durch die Verhandlung von Abfin­dungen, Zeugnis­for­mu­lie­rungen oder eine strate­gische Begleitung im Hintergrund.

Neben seiner Spezia­li­sierung im Arbeits­recht verfügt Rechts­anwalt Nils Wittmiss über fundierte Erfahrung im Urheber­recht sowie im IT-Vertrags­recht. In diesen Bereichen berät und vertritt er insbe­sondere Unter­nehmen, Agenturen, IT-Dienst­leister, Kreative und Fotografen bei der recht­lichen Absicherung ihrer digitalen Geschäfts­mo­delle und kreativen Leistungen.

Im Urheber­recht liegt der Schwer­punkt auf der prozes­sualen Durch­setzung von Ansprüchen bei unbefugter Nutzung von Werken – etwa Fotografien, Texten oder Software – sowie der Abwehr unberech­tigter Abmah­nungen. Herr Wittmiss vertritt regel­mäßig Mandanten gegenüber in- und auslän­di­schen Medien­un­ter­nehmen, Websei­ten­be­treibern und Plattformen.

Im IT-Recht umfasst seine Tätigkeit insbe­sondere die Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Lizenz‑, Software‑ und IT-Projekt­ver­trägen, einschließlich AGB, SLA und Auftrags­ver­ar­bei­tungs­ver­ein­ba­rungen. Darüber hinaus begleitet er Unter­nehmen bei der rechts­si­cheren Umsetzung von Digital­pro­jekten, etwa im Bereich SaaS, E‑Commerce, App-Entwicklung oder Schnittstellenlösungen.

Seine Doppel­qua­li­fi­kation im Arbeits- und IT-Recht macht ihn zu einem gefragten Ansprech­partner für komplexe Konstel­la­tionen an der Schnitt­stelle von Techno­logie, Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nissen und gewerb­lichen Schutz­rechten – etwa beim Arbeit­neh­mer­ur­he­ber­recht, beim Umgang mit Open-Source-Kompo­nenten oder bei Strei­tig­keiten über die Nutzung von Arbeitsergebnissen.

Telefon: 030–200 50 72 203
E‑Mail: wittmiss@b2.legal

Praktische Schwer­punkte

Haken Kündi­gungs­schutz & Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Strate­gische Vorbe­reitung und Umsetzung von verhaltens‑, personen- und betriebs­be­dingten Kündigungen
  • Vertretung in Kündi­gungs­schutz­ver­fahren vor allen deutschen Arbeitsgerichten
  • Gestaltung und Verhandlung von Aufhe­bungs- und Abwicklungsverträgen

Haken Beratung für Arbeitgeber

  • Rechts­be­ratung im Trennungs­prozess und arbeits­recht­liche Risikoabwägung
  • Begleitung bei Betriebs­rats­an­hö­rungen, Compliance-Fragen und strate­gi­scher Personalplanung
  • Verhandlung von Inter­es­sen­aus­gleichen, Sozial­plänen und Transferlösungen

Haken Beratung für Arbeitnehmer

  • Recht­liche Unter­stützung bei drohender Kündigung, Abmahnung, Versetzung oder Mobbing
  • Begleitung bei Vertrags­ver­hand­lungen und Einigung über Abfindung und Zeugnis
  • Durch­setzung nachver­trag­licher Ansprüche und Prüfung von Rückzahlungsklauseln

Haken Vertrags­ge­staltung & Arbeits­recht 4.0

  • Indivi­duelle Gestaltung von Arbeits- und Dienst­ver­trägen, insbe­sondere für Führungskräfte
  • Regelungen zu Remote Work, Mobile Office, Arbeits­zeit­mo­dellen und flexiblen Vergütungsstrukturen
  • Beratung zu Mitar­bei­ter­be­tei­li­gungen und Bonusregelungen

Haken Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz & Compliance

  • Beratung bei der Einführung von IT-Systemen mit Mitar­bei­ter­bezug (z. B. Zeiter­fassung, GPS, E‑Mail-Kontrolle)
  • Rechts­si­chere Gestaltung von Betriebs­ver­ein­ba­rungen zu Daten­schutz und IT-Nutzung
  • Unter­stützung bei der Umsetzung von Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz und Whistleblowing-Systemen

Haken Urheber­recht & Schutz kreativer Leistungen

  • Durch­setzung und Vertei­digung von Urheber­rechten, insbe­sondere bei der unbefugten Nutzung von Fotos und Inhalten
  • Reakti­ons­stra­tegien bei Abmah­nungen und gericht­licher Geltend­ma­chung von Ansprüchen
  • Beratung zum Schutz von Arbeits­er­geb­nissen und urheber­rechtlich relevanten Werken im Arbeitsverhältnis

Haken IT-Recht & digitale Vertragsgestaltung

  • Prüfung und Verhandlung von IT-Projekt­ver­trägen, Software­li­zenz­ver­trägen und AGB
  • Begleitung bei der Umsetzung digitaler Geschäfts­mo­delle und Plattformstrukturen
  • Beratung zum rechts­si­cheren Einsatz von Open-Source-Software und Lizenzmodellen

Zusatz­aus­bildung

  • Fachanwalt für Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie­recht (IT-Recht)
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Seit 2012 Fachautor für juris­tische Muster­ver­träge /-vorlagen im Urheber- und Inter­net­recht auf dem Portal unseres Koope­ra­ti­ons­partners www.vorlagen.de