Trans­parenz und Sicherheit im EU-Praxis­kodex für General-Purpose-AI – Was Unter­nehmen jetzt wissen müssen

Mit Veröf­fent­li­chung des Praxis­kodex für KI-Modelle mit allge­meiner Zweck­be­stimmung (General-Purpose AI, GPAI) am 10. Juli 2025 hat die EU ein Instrument geschaffen, das Unter­nehmen bei der Umsetzung des AI Acts unter­stützt. Auch wenn der Kodex formal freiwillig ist, wird er in der Praxis zur maßgeb­lichen Richt­schnur, da er die Anfor­de­rungen der KI-Verordnung konkre­ti­siert und im Streitfall als Compliance-Nachweis dient. Unter­nehmer und Rechts­ab­tei­lungen sollten den Kodex nicht als optionale Empfehlung, sondern als praktische Handlungs­an­leitung verstehen, um recht­liche Risiken zu minimieren und regula­to­rische Konflikte zu vermeiden. 

Trans­pa­renz­pflichten – Kernstück des Kodex

Das Trans­pa­renz­ka­pitel verpflichtet Anbieter von GPAI-Modellen zu einer umfas­senden Dokumen­tation. Zentral ist das Model Documen­tation Form, das alle wesent­lichen Angaben bündelt. Dieses Dokument muss – abhängig vom Adres­saten – unter­schied­liche Infor­ma­ti­ons­stände enthalten.

  • Downstream-Provider (Unter­nehmen, die Modelle weiter­ver­wenden) erhalten konkrete Infor­ma­tionen über Funktionen, Einschrän­kungen und zulässige Anwendungsbereiche.
  • Das AI Office (EU-Behörde) und die natio­nalen Aufsichts­be­hörden erhalten auf Anfrage Zugang zu tiefer­ge­henden Infor­ma­tionen, etwa zur Archi­tektur, zu Trainings­me­thoden oder zu Berech­nungen zum Energieverbrauch.

Für Unter­nehmen ist wichtig, dass die Weitergabe sensibler Geschäfts­ge­heim­nisse durch den Kodex ausdrücklich geschützt wird. Dennoch müssen bestimmte Details bereit­ge­stellt werden, sobald die Behörde dies anfordert. Rechts­ab­tei­lungen sollten daher frühzeitig klären, welche Infor­ma­tionen unter das Geschäfts­ge­heim­nis­regime fallen und welche offen­zu­legen sind.

Sicherheit und Schutz – Minimierung syste­mi­scher Risiken

Das Sicher­heits­ka­pitel richtet sich vor allem an Anbieter von leistungs­starken Modellen mit syste­mi­schem Risiko. Hierzu gehören Modelle, die aufgrund ihrer Größe, Leistungs­fä­higkeit oder Verbreitung poten­ziell erheb­liche Auswir­kungen auf Gesell­schaft und Wirtschaft haben können.

  • Risiko­be­wer­tungen zur Identi­fi­kation von Missbrauchs­ge­fahren, etwa für Desin­for­mation, Cyber­an­griffe oder Deepfakes.
  • Technische Schutz­maß­nahmen wie Content-Filter, Sicher­heits­prü­fungen oder Monitoring-Systeme.
  • Melde­pflichten für Vorfälle, die die Sicherheit oder Integrität des Modells betreffen.

Für Unter­nehmen bedeutet das, dass interne Compliance-Struk­turen so ausge­richtet werden müssen, dass Vorfälle dokumen­tiert und melde­fähig sind. Eine rein technische Betrachtung genügt nicht; es sind auch organi­sa­to­rische Prozesse notwendig.

Handlungs­emp­fehlung für Unternehmen

  1. Unter­nehmen sollten frühzeitig ein internes Dokumen­ta­ti­ons­system einführen. Die Daten für das Model Documen­tation Form sind fortlaufend zu pflegen.
  2. Rechts­ab­tei­lungen sollten Schutz­stra­tegien entwi­ckeln, um sensible Infor­ma­tionen gegenüber Behörden gezielt freigeben zu können, ohne Geschäfts­ge­heim­nisse preiszugeben.
  3. Es empfiehlt sich, ein eigen­stän­diges Risiko­ma­nagement für KI aufzu­bauen. Analog zum Daten­schutz- oder Compliance-Manage­ment­system sollte ein KI-Risiko­ma­nagement imple­men­tiert werden.

Fazit

Der Kodex ist weit mehr als eine freiwillige Selbst­ver­pflichtung. Für Unter­nehmen wird er zum prakti­schen Standard, um Nachweis­pflichten gegenüber Behörden und Geschäfts­partnern effizient zu erfüllen. Wer ihn ignoriert, riskiert ab August 2026 empfind­liche Sanktionen im Rahmen des AI Acts.

Kapitel-Downloads (DE)

Trans­parenz

Deutsche Kurzfassung des Trans­pa­renz­ka­pitels mit den wichtigsten Pflichten, Zustän­dig­keiten und Fristen zur Modelldokumentation.

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Urheber­recht

Deutsche Kurzfassung des Urheber­rechts­ka­pitels zu Rechte­vor­be­halten, recht­mä­ßigem Crawling, Risiko-Minderung und Beschwerdemechanismen.

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Sicherheit & Schutz

Deutsche Kurzfassung des Sicher­heits- und Schutz­ka­pitels zu Risiko­analyse, techni­schen und organi­sa­to­ri­schen Maßnahmen sowie Vorfallmanagement.

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