Seit Monaten häufen sich Schreiben der SoundGuardian GmbH, in denen eine Nachlizenzierung für die Nutzung bestimmter Musikstücke in Social-Media-Videos verlangt wird. Der rechtliche Hebel ist dabei nicht „nur“ die reine Musikwiedergabe, sondern typischerweise die Synchronisation von Tonaufnahme und Bewegtbild (Reels, TikToks, Shorts, Werbeclips). Für Influencer und Agenturen ist das ein erhebliches Compliance-Thema: Ein einziger Trend-Sound kann – je nach Kampagne, Plattform, Laufzeit und Reichweite – schnell zu einer teuren Auseinandersetzung führen.
Worum geht es konkret?
Nach einem aktuellen anwalt.de-Beitrag (12.02.2026) verschickt SoundGuardian massenhaft Nachlizenzierungsschreiben. Grundlage soll eine schriftliche Bestätigung der Kontor Records GmbH sein, wonach SoundGuardian exklusive Rechte für Social Media erhalten hat (u.a. TikTok, Instagram, Facebook, YouTube) und unlizenzierte Nutzungen aufspüren sowie „angemessene Lizenzgebühren“ im eigenen Namen geltend machen darf.
Der Beitrag beschreibt außerdem, dass Kontor Records Inhaberin von Auswertungsrechten an bestimmten Tonaufnahmen sei und diese Rechte seit dem 06.11.2024 exklusiv an SoundGuardian übertragen wurden – ausdrücklich für Filmherstellungs- und Synchronisationsrechte im Social-Media-Bereich mit weltweitem Territorium.
Parallel dazu ordnen weitere Fachbeiträge die Schreiben häufig als außergerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen (Schadensersatz/Lizenzanalogie) ein und raten davon ab, vorschnell zu zahlen oder zu „nachlizenzieren“, ohne die Rechtekette und die konkrete Nutzung geprüft zu haben.
Warum trifft es Influencer und Agenturen besonders?
Influencer-Marketing ist fast immer kommerziell geprägt: Brand Deals, Affiliate-Links, Rabattcodes, Produktplatzierungen, UGC-Produktionen, Spark Ads/Whitelisting oder die Nutzung von Creator-Assets durch Marken. Viele Creator nehmen an, dass die bloße Verfügbarkeit eines Songs in der App-Bibliothek automatisch eine gewerbliche Nutzung erlaubt. Genau dieser Kurzschluss ist riskant.
TikTok formuliert das besonders deutlich: Für Inhalte, die eine Marke, ein Produkt oder eine Dienstleistung bewerben, empfiehlt TikTok ausdrücklich die Commercial Music Library (CML) – und weist darauf hin, dass Lizenzen für Musik außerhalb der CML die kommerzielle Nutzung nicht abdecken.
Für Instagram/Business-Kontexte wird ebenfalls immer wieder betont, dass „lizenzfrei für Business“ nicht automatisch jede Nutzungssituation (insbesondere Ads, Crossposting, Export zu anderen Plattformen) rechtssicher macht.
Die typischen Fallstricke in Kampagnen (aus der Praxis)
1. Trend-Sounds in werblichen Reels: Ein Reel wirkt „organisch“, ist aber faktisch Werbung (Produkt, Coachings, Affiliate, Recruiting). Das genügt häufig, um in den kommerziellen Bereich zu fallen.
2. Spark Ads/Whitelisting: Der Post ist formal Creator-Content, wird aber über den Ad-Account einer Marke beworben. Dadurch steigt das kommerzielle Gepräge und das Risiko deutlich.
3. Crossposting: Ein TikTok wird als Reel und als YouTube Short wiederverwendet. Rechte, die ggf. nur plattformspezifisch eingeräumt sind, werden dadurch schnell überschritten.
4. Agentur-Tooling ohne Dokumentation: Musik wird „im Schnitt“ hinzugefügt, ohne Lizenzbelege, Track-IDs, Library-Nachweise oder Freigabevermerke. Im Streit fehlt dann die Beweisbasis.
Welche Songs werden aktuell als besonders riskant genannt?
Der anwalt.de-Beitrag nennt als besonders betroffen u.a. Titel von ATB, Gestört aber Geil, Stereoact, VIZE und Leony und listet beispielhaft folgende Songs. Maßgeblich ist dabei nach der Darstellung, dass Kontor Records die Auswertungsrechte an den Tonaufnahmen hält und Social-Media-Synchronisationsrechte exklusiv an SoundGuardian übertragen wurden.
ATB (Auszug)
„Ecstasy“, „9 PM – Till I Come“, „Hold You“, „You’re Not Alone“, „Don’t Stop“, „I Don’t Wanna Stop“, „Marrakech“, „Long Way Home“, „Let U Go“, „Believe In Me“, „Humanity“, „Renegade“ (ATB with Heather Nova), „What About Us“, „Justify“, „Could You Believe“
Gestört aber Geil (Auszug)
„Wohin willst du“, „Unter meiner Haut“, „Ich & Du“, „Millionen Farben“, „Be My Now“
Stereoact (Auszug)
„Die immer lacht“, „Nummer Eins“, „Denkmal“, „Bis ans Ende dieser Welt“
VIZE, Leony & Co. (Auszug)
„Paradise“ (verschiedene Fassungen), „Brother Louie“, „Crazy Love“, „Remedy“, „Faded Love“
Weitere im Beitrag genannte Titel (Auszug)
„Mein kleines Herz (Bam Bam)“, „Mein kleines Herz macht Bamm“, „3 Haselnüsse“, „Light“, „Beachball“
Wichtig: Eine Songliste ist keine „abschließende Blacklist“. Entscheidend ist stets, ob Sie für die konkrete Aufnahme und die konkrete Nutzung (inklusive Synchronisation, Plattform, Paid/Organic, Territorium, Laufzeit, Weiterverwertung) ausreichende Rechte haben.
So bauen Influencer und Agenturen eine belastbare „Music Compliance“ auf
1. Plattformregeln ernst nehmen (TikTok: CML als Standard)
Für Brand-/Werbecontent auf TikTok sollte die Commercial Music Library (CML) der Default sein. TikTok weist ausdrücklich darauf hin, dass Musik außerhalb der CML nicht für kommerzielle Nutzung lizenziert ist.
2. Für Instagram/Facebook: Business-taugliche Quellen priorisieren
Für Meta-Plattformen sollten Agenturen fest definierte, dokumentierbare Musikquellen einsetzen (z.B. Meta-Umfeld/Business-Tools oder externe Stock-/Lizenzanbieter mit klaren Social-Media- und Sync-Rechten). Gerade bei Business-Accounts bleibt das Thema rechtlich sensibel; pauschale „abmahnsicher“-Versprechen sind unzuverlässig.
3. Beweisführung als Pflichtprozess
Pro Asset sollte mindestens abgelegt werden: Link/Datei des finalen Videos, Audioquelle (inkl. Library-Hinweis/Track-ID), Lizenznachweis (Rechnung/License Certificate/Vertrag), Plattformen, Laufzeit, Paid ja/nein, sowie ein Freigabevermerk („music cleared“). Wenn Inhalte gelöscht oder geändert werden, entscheidet diese Dokumentation über Verhandlungsspielraum und Geschwindigkeit.
4. Vertragsklauseln in Agentur- und Creator-Deals
Agenturen sollten vertraglich sauber regeln: wer Musik auswählt, wer die Rechte klärt, wer die Nachweise liefert und wer im Fall einer Forderung die Kosten trägt. In der Praxis ist gerade bei UGC/Whitelisting entscheidend, ob der Creator nur produziert oder auch veröffentlicht und ob die Marke die Assets später paid einsetzt.
Was tun bei einem Schreiben von SoundGuardian?
Mehrere Fachbeiträge raten übereinstimmend: nicht vorschnell zahlen oder ein Anerkenntnis abgeben, sondern zunächst prüfen (Rechtekette, konkrete Nutzung, Angemessenheit der Forderung).
Praktisches Vorgehen:
1. Fristen notieren, nichts ungeprüft unterschreiben oder bezahlen.
2. Beweise sichern: URL, Datum/Uhrzeit, verwendete Audio-Version, Screenshots, Insights/Reichweite, Kennzeichnung als Werbung, ggf. Ad-Account/Spark-Ads-Status.
3. Risikobasiert offline nehmen: Video privat stellen/entfernen, um eine fortgesetzte Nutzung zu stoppen.
4. Prüffragen: Welche Tonaufnahme (Version/Release) wird behauptet? Welche Rechte genau (Master/Sync) und für welche Plattformen/Regionen? Wie wird die Lizenzhöhe berechnet (Laufzeit, Reichweite, Paid/Organic)?
Quick-Wins für Agenturen: eine praxistaugliche Policy
1. Keine Chart-/Trend-Sounds in werblichen Formaten ohne dokumentierte Lizenz.
2. TikTok Brand-Content: CML oder eigene/sauber lizenzierte Musik.
3. Crossposting nur, wenn die Rechte das ausdrücklich abdecken (plattformspezifische Freigaben sind häufig nicht „übertragbar“).
4. Jede Kampagne bekommt einen Music-Clearance-Ordner (Nachweise + Freigaben).
5. In IOs/SOWs: Zuständigkeiten und Kosten-/Freistellungsregelungen festziehen.
FAQ für Influencer und Agenturen
Ist Musik aus der TikTok-/Instagram-Bibliothek automatisch für Werbung erlaubt?
Nein. Bei TikTok wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Lizenzen für Musik außerhalb der Commercial Music Library die kommerzielle Nutzung nicht abdecken; für werblichen Content empfiehlt TikTok die CML.
Was ist das „Synchronisations“-Problem?
Sobald Musik fest mit einem Video verbunden wird (Reel/TikTok/Short), wird nicht nur „Musik abgespielt“, sondern eine Nutzung als Musik-im-Film/Video hergestellt. Genau diese Ebene wird in der aktuellen Diskussion besonders relevant.
Reicht es, das Video schnell zu löschen?
Löschen kann eine fortdauernde Nutzung stoppen, ersetzt aber keine Prüfung. Zunächst sollten Sie Beweise sichern (URL, Screenshots, Audio-Version, Insights), sonst verlieren Sie die Grundlage für eine sachgerechte Verteidigung oder Verhandlung.
Warum sind Spark Ads/Whitelisting riskanter?
Weil der Content dann klar werblich genutzt wird. Je stärker Paid Media, Produktbezug und Kampagnenlaufzeit sind, desto relevanter werden Rechteklärung, Dokumentation und eine belastbare Lizenzbasis.
Welche Musik ist „sicher“?
„Sicher“ ist nur, was für die konkrete Nutzung nachweisbar lizenziert ist. In der Praxis sind CML (für TikTok-Brand-Content) und eindeutig kommerziell lizenzierte Stock-/Custom-Musik mit Sync-Rechten die risikoärmsten Wege.
Beratung
Wenn Sie als Influencer, Agentur oder Marke ein Schreiben erhalten haben oder Ihre Kampagnenprozesse rechtssicher aufstellen möchten: Wir unterstützen bei der Prüfung der Rechtekette, der Einordnung der konkreten Nutzung (organic/paid, Plattform, Reichweite), der Bewertung der Forderungshöhe sowie bei der taktischen Kommunikation und Verhandlung.
E‑Mail: schiller@b2.legal
Tel.: 03020050720
Termin online: https://cal.com/b2legal/mandantengesprach?overlayCalendar=true

