Sound­Guardian / Kontor Records: Musik in Reels, TikToks und Ads – was Influencer und Agenturen jetzt beachten müssen

Seit Monaten häufen sich Schreiben der Sound­Guardian GmbH, in denen eine Nachli­zen­zierung für die Nutzung bestimmter Musik­stücke in Social-Media-Videos verlangt wird. Der recht­liche Hebel ist dabei nicht „nur“ die reine Musik­wie­dergabe, sondern typischer­weise die Synchro­ni­sation von Tonauf­nahme und Bewegtbild (Reels, TikToks, Shorts, Werbe­clips). Für Influencer und Agenturen ist das ein erheb­liches Compliance-Thema: Ein einziger Trend-Sound kann – je nach Kampagne, Plattform, Laufzeit und Reich­weite – schnell zu einer teuren Ausein­an­der­setzung führen.

Worum geht es konkret?

Nach einem aktuellen anwalt.de-Beitrag (12.02.2026) verschickt Sound­Guardian massenhaft Nachli­zen­zie­rungs­schreiben. Grundlage soll eine schrift­liche Bestä­tigung der Kontor Records GmbH sein, wonach Sound­Guardian exklusive Rechte für Social Media erhalten hat (u.a. TikTok, Instagram, Facebook, YouTube) und unlizen­zierte Nutzungen aufspüren sowie „angemessene Lizenz­ge­bühren“ im eigenen Namen geltend machen darf.

Der Beitrag beschreibt außerdem, dass Kontor Records Inhaberin von Auswer­tungs­rechten an bestimmten Tonauf­nahmen sei und diese Rechte seit dem 06.11.2024 exklusiv an Sound­Guardian übertragen wurden – ausdrücklich für Filmher­stel­lungs- und Synchro­ni­sa­ti­ons­rechte im Social-Media-Bereich mit weltweitem Territorium. 

Parallel dazu ordnen weitere Fachbei­träge die Schreiben häufig als außer­ge­richt­liche Geltend­ma­chung von Zahlungs­an­sprüchen (Schadensersatz/Lizenzanalogie) ein und raten davon ab, vorschnell zu zahlen oder zu „nachli­zen­zieren“, ohne die Recht­ekette und die konkrete Nutzung geprüft zu haben. 

Warum trifft es Influencer und Agenturen besonders?

Influencer-Marketing ist fast immer kommer­ziell geprägt: Brand Deals, Affiliate-Links, Rabatt­codes, Produkt­plat­zie­rungen, UGC-Produk­tionen, Spark Ads/Whitelisting oder die Nutzung von Creator-Assets durch Marken. Viele Creator nehmen an, dass die bloße Verfüg­barkeit eines Songs in der App-Bibliothek automa­tisch eine gewerb­liche Nutzung erlaubt. Genau dieser Kurzschluss ist riskant.

TikTok formu­liert das besonders deutlich: Für Inhalte, die eine Marke, ein Produkt oder eine Dienst­leistung bewerben, empfiehlt TikTok ausdrücklich die Commercial Music Library (CML) – und weist darauf hin, dass Lizenzen für Musik außerhalb der CML die kommer­zielle Nutzung nicht abdecken. 

Für Insta­gram/­Business-Kontexte wird ebenfalls immer wieder betont, dass „lizenzfrei für Business“ nicht automa­tisch jede Nutzungs­si­tuation (insbe­sondere Ads, Cross­posting, Export zu anderen Platt­formen) rechts­sicher macht. 

Die typischen Fallstricke in Kampagnen (aus der Praxis)

1. Trend-Sounds in werblichen Reels: Ein Reel wirkt „organisch“, ist aber faktisch Werbung (Produkt, Coachings, Affiliate, Recruiting). Das genügt häufig, um in den kommer­zi­ellen Bereich zu fallen.

2. Spark Ads/Whitelisting: Der Post ist formal Creator-Content, wird aber über den Ad-Account einer Marke beworben. Dadurch steigt das kommer­zielle Gepräge und das Risiko deutlich.

3. Cross­posting: Ein TikTok wird als Reel und als YouTube Short wieder­ver­wendet. Rechte, die ggf. nur platt­form­spe­zi­fisch einge­räumt sind, werden dadurch schnell überschritten.

4. Agentur-Tooling ohne Dokumen­tation: Musik wird „im Schnitt“ hinzu­gefügt, ohne Lizenz­belege, Track-IDs, Library-Nachweise oder Freiga­be­ver­merke. Im Streit fehlt dann die Beweisbasis.

Welche Songs werden aktuell als besonders riskant genannt?

Der anwalt.de-Beitrag nennt als besonders betroffen u.a. Titel von ATB, Gestört aber Geil, Stereoact, VIZE und Leony und listet beispielhaft folgende Songs. Maßgeblich ist dabei nach der Darstellung, dass Kontor Records die Auswer­tungs­rechte an den Tonauf­nahmen hält und Social-Media-Synchro­ni­sa­ti­ons­rechte exklusiv an Sound­Guardian übertragen wurden. 

ATB (Auszug)

„Ecstasy“, „9 PM – Till I Come“, „Hold You“, „You’re Not Alone“, „Don’t Stop“, „I Don’t Wanna Stop“, „Marrakech“, „Long Way Home“, „Let U Go“, „Believe In Me“, „Humanity“, „Renegade“ (ATB with Heather Nova), „What About Us“, „Justify“, „Could You Believe“ 

Gestört aber Geil (Auszug)

„Wohin willst du“, „Unter meiner Haut“, „Ich & Du“, „Millionen Farben“, „Be My Now“ 

Stereoact (Auszug)

„Die immer lacht“, „Nummer Eins“, „Denkmal“, „Bis ans Ende dieser Welt“ 

VIZE, Leony & Co. (Auszug)

„Paradise“ (verschiedene Fassungen), „Brother Louie“, „Crazy Love“, „Remedy“, „Faded Love“ 

Weitere im Beitrag genannte Titel (Auszug)

„Mein kleines Herz (Bam Bam)“, „Mein kleines Herz macht Bamm“, „3 Hasel­nüsse“, „Light“, „Beachball“

Wichtig: Eine Songliste ist keine „abschlie­ßende Blacklist“. Entscheidend ist stets, ob Sie für die konkrete Aufnahme und die konkrete Nutzung (inklusive Synchro­ni­sation, Plattform, Paid/Organic, Terri­torium, Laufzeit, Weiter­ver­wertung) ausrei­chende Rechte haben.

So bauen Influencer und Agenturen eine belastbare „Music Compliance“ auf

1. Platt­form­regeln ernst nehmen (TikTok: CML als Standard)

Für Brand-/Werbe­content auf TikTok sollte die Commercial Music Library (CML) der Default sein. TikTok weist ausdrücklich darauf hin, dass Musik außerhalb der CML nicht für kommer­zielle Nutzung lizen­ziert ist. 

2. Für Instagram/Facebook: Business-taugliche Quellen priorisieren

Für Meta-Platt­formen sollten Agenturen fest definierte, dokumen­tierbare Musik­quellen einsetzen (z.B. Meta-Umfel­d/­Business-Tools oder externe Stock-/Lizenz­an­bieter mit klaren Social-Media- und Sync-Rechten). Gerade bei Business-Accounts bleibt das Thema rechtlich sensibel; pauschale „abmahnsicher“-Versprechen sind unzuverlässig. 

3. Beweis­führung als Pflichtprozess

Pro Asset sollte mindestens abgelegt werden: Link/Datei des finalen Videos, Audio­quelle (inkl. Library-Hinweis/­Track-ID), Lizenz­nachweis (Rechnung/License Certificate/Vertrag), Platt­formen, Laufzeit, Paid ja/nein, sowie ein Freiga­be­vermerk („music cleared“). Wenn Inhalte gelöscht oder geändert werden, entscheidet diese Dokumen­tation über Verhand­lungs­spielraum und Geschwindigkeit. 

4. Vertrags­klauseln in Agentur- und Creator-Deals

Agenturen sollten vertraglich sauber regeln: wer Musik auswählt, wer die Rechte klärt, wer die Nachweise liefert und wer im Fall einer Forderung die Kosten trägt. In der Praxis ist gerade bei UGC/Whitelisting entscheidend, ob der Creator nur produ­ziert oder auch veröf­fent­licht und ob die Marke die Assets später paid einsetzt.

Was tun bei einem Schreiben von SoundGuardian?

Mehrere Fachbei­träge raten überein­stimmend: nicht vorschnell zahlen oder ein Anerkenntnis abgeben, sondern zunächst prüfen (Recht­ekette, konkrete Nutzung, Angemes­senheit der Forderung).

Prakti­sches Vorgehen:

1. Fristen notieren, nichts ungeprüft unter­schreiben oder bezahlen.

2. Beweise sichern: URL, Datum/Uhrzeit, verwendete Audio-Version, Screen­shots, Insights/Reichweite, Kennzeichnung als Werbung, ggf. Ad-Accoun­t/Spark-Ads-Status.

3. Risiko­ba­siert offline nehmen: Video privat stellen/entfernen, um eine fortge­setzte Nutzung zu stoppen.

4. Prüffragen: Welche Tonauf­nahme (Version/Release) wird behauptet? Welche Rechte genau (Master/Sync) und für welche Plattformen/Regionen? Wie wird die Lizenzhöhe berechnet (Laufzeit, Reich­weite, Paid/Organic)?

Quick-Wins für Agenturen: eine praxis­taug­liche Policy

1. Keine Chart-/Trend-Sounds in werblichen Formaten ohne dokumen­tierte Lizenz.

2. TikTok Brand-Content: CML oder eigene/sauber lizen­zierte Musik. 

3. Cross­posting nur, wenn die Rechte das ausdrücklich abdecken (platt­form­spe­zi­fische Freigaben sind häufig nicht „übertragbar“).

4. Jede Kampagne bekommt einen Music-Clearance-Ordner (Nachweise + Freigaben).

5. In IOs/SOWs: Zustän­dig­keiten und Kosten-/Frei­stel­lungs­re­ge­lungen festziehen.

FAQ für Influencer und Agenturen

Ist Musik aus der TikTok-/Instagram-Bibliothek automa­tisch für Werbung erlaubt?

Nein. Bei TikTok wird ausdrücklich darauf hinge­wiesen, dass Lizenzen für Musik außerhalb der Commercial Music Library die kommer­zielle Nutzung nicht abdecken; für werblichen Content empfiehlt TikTok die CML. 

Was ist das „Synchronisations“-Problem?

Sobald Musik fest mit einem Video verbunden wird (Reel/TikTok/Short), wird nicht nur „Musik abgespielt“, sondern eine Nutzung als Musik-im-Film/­Video herge­stellt. Genau diese Ebene wird in der aktuellen Diskussion besonders relevant. 

Reicht es, das Video schnell zu löschen?

Löschen kann eine fortdau­ernde Nutzung stoppen, ersetzt aber keine Prüfung. Zunächst sollten Sie Beweise sichern (URL, Screen­shots, Audio-Version, Insights), sonst verlieren Sie die Grundlage für eine sachge­rechte Vertei­digung oder Verhandlung. 

Warum sind Spark Ads/Whitelisting riskanter?

Weil der Content dann klar werblich genutzt wird. Je stärker Paid Media, Produkt­bezug und Kampa­gnen­laufzeit sind, desto relevanter werden Rechte­klärung, Dokumen­tation und eine belastbare Lizenzbasis.

Welche Musik ist „sicher“?

„Sicher“ ist nur, was für die konkrete Nutzung nachweisbar lizen­ziert ist. In der Praxis sind CML (für TikTok-Brand-Content) und eindeutig kommer­ziell lizen­zierte Stock-/Custom-Musik mit Sync-Rechten die risiko­ärmsten Wege. 

Beratung

Wenn Sie als Influencer, Agentur oder Marke ein Schreiben erhalten haben oder Ihre Kampa­gnen­pro­zesse rechts­sicher aufstellen möchten: Wir unter­stützen bei der Prüfung der Recht­ekette, der Einordnung der konkreten Nutzung (organic/paid, Plattform, Reich­weite), der Bewertung der Forde­rungshöhe sowie bei der takti­schen Kommu­ni­kation und Verhandlung.

E‑Mail: schiller@b2.legal
Tel.: 03020050720
Termin online: https://cal.com/b2legal/mandantengesprach?overlayCalendar=true

Rückruf Termin Chat

📲 Bitte Rückruf