Risiken der CapCut-Nutzung für Agenturen und Unternehmen

Recht­liche Analyse: Risiken der CapCut-Nutzung für Agenturen und Unternehmen

Mit Wirkung zum 12. Juni 2025 hat CapCut – eine von der ByteDance-Gruppe betriebene Video-Plattform – ihre Nutzungs­be­din­gungen (Terms of Service) und Daten­schutz­richt­linie umfassend überar­beitet. Diese neuen Regelungen enthalten Klauseln, die aus recht­licher Sicht äußerst weitrei­chend und in Teilen proble­ma­tisch sind, insbe­sondere für Unter­nehmen, die im profes­sio­nellen Agentur­umfeld mit marken­sen­siblen, perso­nen­be­zo­genen oder vertrau­lichen Inhalten arbeiten.

Besonders hervor­zu­heben ist das erheb­liche Risiko, das sich aus der Rechtslage im Bereich der Nutzungs­rechte ergibt: Bereits durch das bloße Hochladen von Video­ma­terial auf CapCut räumen Nutzer dem Betreiber und seinen Partner­un­ter­nehmen eine dauer­hafte, unwider­ruf­liche und umfas­sende Lizenz an sämtlichen Inhalten ein – einschließlich der Erlaubnis zur Bearbeitung, kommer­zi­ellen Verwertung und weltweiten Weitergabe. Dies betrifft ausdrücklich auch Gesichter, Stimmen, Logos und andere identi­fi­zie­rende Elemente.

Damit verlieren Sie nicht nur die Kontrolle über Ihre produ­zierten Inhalte, sondern nehmen zugleich in Kauf, dass Sequenzen aus Kunden­pro­jekten – auch solche mit Perso­nen­bezug – ohne Rücksprache in fremde Kontexte einge­bettet, in Werbe­kam­pagnen verwendet oder algorith­misch weiter­ver­wertet werden. Eine nachträg­liche Einschränkung oder Rücknahme dieser Rechte ist nicht vorgesehen.

Auch daten­schutz­rechtlich bestehen erheb­liche Bedenken: Hochge­ladene Inhalte werden bereits vor dem Speichern automa­tisch verar­beitet, auf Server in Dritt­länder übermittelt und für KI-Trainings- sowie Werbe­zwecke analy­siert – teils ohne klare Zweck­bindung und ohne vollständige Kontroll­mög­lichkeit über die weitere Verwendung.

Ziel dieser Stellung­nahme ist es, die daraus resul­tie­renden Risiken für Ihre Agentur­praxis klar darzu­stellen, konkrete Szenarien zu beleuchten und Ihnen Empfeh­lungen für den sicheren und rechtlich verant­wort­baren Umgang mit der Plattform CapCut zu geben.

1. Zusam­men­fassung der Risiken

1.1 Nutzungs­rechte

  • Alle hochge­la­denen Inhalte – auch Entwürfe oder nicht veröf­fent­lichte Clips – gelten als nicht vertraulich und dürfen von CapCut dauerhaft, weltweit, kostenlos und ohne Rücksprache genutzt werden.
  • CapCut erhält eine unwider­ruf­liche, übertragbare und unter­li­zen­zierbare Voll-Lizenz für sämtliche Inhalte – inklusive der Erlaubnis zur Bearbeitung, Kombi­nation, Veröf­fent­li­chung und kommer­zi­ellen Verwertung.
  • Nutzer verzichten auf das Recht auf Namens­nennung sowie auf den Schutz vor entstel­lenden oder sinnent­stel­lenden Bearbei­tungen („Moral Rights Waiver“).
  • CapCut darf Inhalte jederzeit sperren, löschen oder unzugänglich machen, ohne Angabe von Gründen und ohne Verpflichtung zur Wieder­her­stellung oder Entschädigung.

Konse­quenz: Die Kontrolle über Ihre Inhalte – insbe­sondere über Gesichter, Marken, Sprache und Veröf­fent­li­chungs­zeit­punkte – geht vollständig verloren. Eine Nutzung durch Dritte oder eine unpas­sende Weiter­ver­wendung kann nicht verhindert werden.

1.2 Daten­schutz (Privacy Policy, Stand 12.09.2024)

  • CapCut verar­beitet Ihre Inhalte bereits beim Hochladen, auch wenn sie nie gespei­chert oder veröf­fent­licht werden.
  • Hochge­ladene Inhalte können zur techni­schen Optimierung, Werbung und zum KI-Training verwendet werden – auch in anony­mi­sierter oder abgewan­delter Form.
  • Die Daten werden auf Servern in Dritt­staaten wie den USA, Singapur und Malaysia verar­beitet, ohne gleich­wer­tigen EU-Daten­schutz. Ein Zugriff durch auslän­dische Behörden (z. B. US-Behörden) ist nicht ausgeschlossen.
  • Ein nachträg­licher Lösch- oder Wider­spruchs­an­spruch besteht nur einge­schränkt. Inhalte, die bereits verar­beitet oder weiter­ge­geben wurden, können nicht vollständig entfernt werden.

Konse­quenz: Ein effek­tiver Schutz perso­nen­be­zo­gener Daten (z. B. Gesichter, Stimmen, Umfeld) ist nicht gewähr­leistet. Die Nutzung durch CapCut kann mit daten­schutz­recht­lichen Verpflich­tungen gegenüber Ihren Kunden (z. B. aus NDAs oder Projekt­ver­trägen) kollidieren.

2. Ausführ­liche Darstellung

2.1 Nicht‑Vertraulichkeit

Origi­naltext:

„All User Content will be considered non-confi­dential.“ (ToS § 6, Zeile 111)

Erläu­terung: CapCut erklärt in den Nutzungs­be­din­gungen ausdrücklich, dass sämtliche von Nutzern hochge­la­denen Inhalte – unabhängig davon, ob diese veröf­fent­licht, gespei­chert oder nur intern bearbeitet wurden – als nicht vertraulich gelten. Damit entfällt jeglicher Schutz, der üblicher­weise für Entwürfe, unfertige Projekte oder exklusive Medien­in­halte im geschäft­lichen Umfeld voraus­ge­setzt wird.

Praktische Folgen: Sobald ein Video, eine Grafik oder ein Audio­do­kument in CapCut hochge­laden wird, kann dieser Inhalt:

  • automa­tisch verar­beitet und analy­siert werden – etwa durch Algorithmen zur Texterkennung, Bildanalyse oder zur Generierung von Untertiteln,
  • intern zugänglich gemacht werden, auch für Mitar­beiter oder Systeme des Plattformbetreibers,
  • und unter Umständen syste­misch indexiert oder in vorbe­rei­tende Trainings­mo­delle einge­speist werden.

Dies gilt selbst dann, wenn das Projekt:

  • noch nicht zur Veröf­fent­li­chung bestimmt war,
  • Rechte Dritter (z. B. Musik­li­zenzen, Einwil­li­gungen abgebil­deter Personen) noch nicht vorlagen,
  • oder unter einer Vertrau­lich­keits­ver­ein­barung (NDA) stand und erst nach Kunden­zu­stimmung publi­ziert werden sollte.

Konkret entsteht damit das Risiko, dass vertrau­liche Inhalte:

  • vor dem beabsich­tigten Veröf­fent­li­chungs­termin an Dritte gelangen,
  • rechts­widrig verwertet werden, bevor Rechte geklärt sind,
  • oder außerhalb der Kommu­ni­ka­ti­ons­stra­tegie des Kunden in fremde Kontexte einge­bettet werden – z. B. über automa­ti­sierte Empfeh­lungs­funk­tionen oder durch ungewollte Indexierung.

Recht­liche Bewertung: Für Agenturen, die unter beruf­licher Verschwie­gen­heits­pflicht stehen oder vertraglich zur Einhaltung von Sperr­fristen und Geheim­hal­tungs­klauseln verpflichtet sind, stellt diese AGB-Klausel ein erheb­liches Risiko dar. Ein einma­liger Upload kann – auch ohne Veröf­fent­li­chung – ausreichen, um Inhalte dauerhaft in den Daten­be­stand von CapCut zu überführen und damit den Schutz­rahmen rechtlich und tatsächlich zu verlieren.

2.2 Lizenz­umfang

Origi­naltext:

„… uncon­di­tional, irrevo­cable, royalty-free, fully trans­ferable, perpetual, worldwide licence …“ (ToS § 6, Zeile 115–116)

Mit dem Hochladen eines Inhalts auf CapCut erteilen Sie dem Betreiber eine umfas­sende, zeitlich unbeschränkte und weltweit gültige Nutzungs­er­laubnis. Diese umfasst insbesondere:

  • uncon­di­tional – ohne Bedin­gungen oder Einschränkungen,
  • irrevo­cable – unwider­ruflich, selbst bei Löschung des Kontos oder des Inhalts,
  • royalty-free – ohne Vergütung, auch bei kommer­zi­eller Nutzung,
  • fully trans­ferable / sub-licensable – mit dem Recht, die Inhalte an Dritte (z. B. Werbe­netz­werke, Platt­form­be­treiber) weiterzugeben,
  • perpetual / worldwide – für immer und überall auf der Welt gültig.

Bedeutung: Sobald eine Video­auf­nahme (z. B. eine Kunden­re­ferenz, ein Produkt-Teaser oder ein internes Moodboard) bei CapCut hochge­laden wird, darf CapCut:

  • das Material verändern, vertonen, zuschneiden oder weiterverarbeiten,
  • Inhalte in anderen Videos oder Medien­for­maten verwenden – auch völlig zusammenhangslos,
  • und die Nutzungs­lizenz an Dritte verkaufen oder weiter­geben, ohne dass Sie oder Ihr Kunde hiervon erfahren oder zustimmen müssten.

Eine kurze Szene aus einem Agentur­projekt (etwa ein Statement eines Kunden oder ein atmosphä­ri­scher Clip aus einem Imagefilm) kann – rechtlich gedeckt durch die Nutzungs­be­din­gungen – plötzlich in einem fremden, unter Umständen unpas­senden oder rufschä­di­genden Kontext auftauchen. Beispielsweise:

  • als Bestandteil eines viralen Spaßvideos,
  • in algorith­misch zusam­men­ge­setzten Social-Media-Compilations,
  • oder als Trainings­ma­terial für KI-gestützte Video-Engines.

Wichtig: Weder Sie noch Ihr Kunde haben in diesem Fall einen Anspruch auf Entfernung, Entschä­digung oder Kontrolle – selbst dann nicht, wenn das Material exklusiv produ­ziert und bezahlt wurde.

2.3 Bild‑, Stimm‑ und Namensrechte

Origi­naltext:

„… licence to use your username, image and likeness …“ (ToS § 6, Zeile 116)

Erläu­terung: Mit dieser Klausel sichert sich CapCut nicht nur die allge­meinen Nutzungs­rechte an den von Ihnen hochge­la­denen Inhalten, sondern auch geson­derte Rechte an identi­fi­zier­baren Merkmalen von Personen oder Marken, darunter:

  • „image“: das äußere Erschei­nungsbild einer Person, z. B. ihr Gesicht oder ihr körper­licher Ausdruck,
  • „likeness“: alle charak­te­ris­ti­schen Merkmale, mit denen eine Person erkannt werden kann (z. B. Frisur, Stimme, Gestik),
  • „username“: ggf. auch marken­ähn­liche oder öffentlich genutzte Bezeichnungen.

Bedeutung: CapCut darf einzelne Bestand­teile eines Videos – z. B. das Gesicht eines Kunden, die Stimme einer Sprecherin oder ein einge­blen­detes Markenlogo – losgelöst vom ursprüng­lichen Zusam­menhang weiter­ver­wenden. Dabei ist keine Zustimmung erfor­derlich, keine Benach­rich­tigung vorge­sehen, und auch eine Vergütung ist ausgeschlossen.

Konkrete Risiken:

  • Ein Testi­monial (z. B. eine zufriedene Kundin im Interview) könnte als Gesicht in einem ganz anderen Werbe­kontext wieder­ver­wendet werden – etwa neben Produkten oder Aussagen, die sie nie autori­siert hat.
  • Ein einge­blen­detes Logo (z. B. Ihres Kunden oder einer von Ihnen betreuten Marke) könnte in Collagen, KI-generierten Werbe­spots oder fremden Nutzer­inhalten auftauchen.
  • Eine Stimme aus einem Video – z. B. eines Vorstands­mit­glieds oder einer Sprecherin – kann automa­tisch analy­siert, synthe­tisch nachge­bildet und in anderen Inhalten genutzt werden.

Wichtig: Diese Nutzung ist vertraglich abgedeckt, solange Sie Inhalte auf CapCut hochladen. Sie verlieren die Kontrolle darüber, in welchem Kontext Ihre Kunden­ge­sichter, Stimmen oder Marken­ele­mente erscheinen – auch wenn dies dem Image oder der Kommu­ni­ka­ti­ons­stra­tegie Ihres Kunden zuwiderläuft.

2.4 Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte

Origi­naltext:

„… waive any and all moral rights …“ (ToS § 6, Zeile 124–125)

Erläu­terung: Mit dieser Klausel erklärt der Nutzer, also Sie als Agentur bzw. Ihre Mitar­beiter oder Subun­ter­nehmer, dass auf sämtliche sogenannten „moral rights“ – also Urheber­per­sön­lich­keits­rechte – verzichtet wird, soweit dies rechtlich zulässig ist. Dazu zählen insbesondere:

  • das Recht auf Namens­nennung als Urheber (vgl. § 13 UrhG),
  • das Recht, gegen entstel­lende oder verfäl­schende Bearbei­tungen des Werks vorzu­gehen (§ 14 UrhG),
  • das Recht, das Werk nur im ursprünglich inten­dierten Kontext erscheinen zu lassen.

Bedeutung: Wenn Sie oder Ihre Agentur ein Video, eine Grafik oder ein vertonter Clip auf CapCut hochladen, verlieren Sie faktisch die Kontrolle darüber, wie dieses Werk weiter­ver­wendet und verändert wird. CapCut darf Inhalte:

  • ohne Namens­nennung oder Urheber­vermerk verwenden,
  • bearbeiten, kürzen oder verfremden, auch in einer Weise, die dem Inhalt oder Stil Ihrer Agentur­arbeit widerspricht,
  • in neue, sinnent­stel­lende Kontexte einbetten – z. B. humoris­tische Memes, Werbung für nicht verbundene Produkte oder KI-generierte Collagen.

Risiken:

  • Ein hochwertig produ­zierter Imagefilm Ihres Kunden, der mit viel Aufwand erstellt wurde, kann durch algorith­mische Bearbeitung oder Nutzer­inter­aktion in ein humoris­ti­sches oder ironi­sches Meme umgewandelt werden – ohne dass Sie rechtlich dagegen vorgehen können.
  • Missver­ständ­liche Bearbei­tungen (z. B. Zusam­men­schnitte mit kontro­versen Aussagen) können das öffent­liche Bild Ihrer Kunden nachhaltig beschädigen.
  • Ein Verzicht auf Namens­nennung kann bei Referenz­pro­jekten Ihrer Agentur dazu führen, dass Ihr Urheber­beitrag unsichtbar bleibt – trotz kreativer Eigenleistung.

Wichtig: Derartige Bearbei­tungen, Montagen oder Zweck­ent­frem­dungen sind nach deutschem Urheber­recht grund­sätzlich angreifbar – sofern keine anders­lau­tende Verein­barung besteht. Da CapCut jedoch genau einen solchen (teilweisen) Verzicht verlangt, wird dieser Schutz vertraglich neutra­li­siert – mit erheb­lichen Auswir­kungen auf Ihre Position als Ersteller oder Verwerter der Inhalte.

2.5 Löschung oder Sperrung ohne Vorwarnung

Origi­naltext:

„… remove, disallow, block or delete any User Content … with or without notice and without any liability to you.“ (ToS § 6, Zeilen 126–127)

Erläu­terung: CapCut behält sich das vertraglich gesicherte Recht vor, Inhalte oder ganze Nutzer­konten jederzeit zu löschen, zu sperren oder zu blockieren – und zwar ohne vorherige Ankün­digung, ohne Begründung und ohne Haftung oder Ersatzpflicht.

Bedeutung: Selbst wenn Sie sich an alle Regeln halten, kann CapCut jederzeit entscheiden, dass ein Video:

  • gesperrt,
  • dauerhaft entfernt oder
  • gar nicht erst veröf­fent­licht wird.

Eine Infor­mation oder Vorwarnung muss CapCut dabei nicht geben – auch nicht im geschäft­lichen Kontext.

Risiken:

  • Ein aufwendig produ­ziertes Projekt – etwa eine mehrspra­chige Produkt­kam­pagne oder ein marken­sen­sibles CEO-Statement – kann plötzlich nicht mehr zugänglich sein, weil CapCut es entfernt oder das Konto gesperrt hat.
  • Kein Backup? Kein Zugriff. CapCut ist vertraglich nicht verpflichtet, Ihnen die Dateien zurück­zu­geben oder zugänglich zu machen.
  • Selbst zahlende Premium-Nutzer haben laut ToS keinen Anspruch auf Ersatz, Rückerstattung oder Zugriffs­si­cherung, wenn Inhalte entfernt werden.
  • Bei parallel laufenden Werbe­maß­nahmen – etwa Social-Media-Ads, Kampagnen mit Embargo oder verknüpften Landing­pages – kann das plötzlich zu peinlichen Ausfällen führen, für die Sie gegenüber dem Kunden haften.

Wichtig: Inhalte, die Sie auf CapCut erstellen oder bearbeiten, sind nicht dauerhaft gesichert. Sie haben keinen Anspruch auf Wieder­her­stellung, wenn Inhalte gelöscht wurden – auch nicht dann, wenn Sie CapCut bezahlt haben oder sich auf die Verfüg­barkeit verlassen haben.

3. Daten­schutz

3.1 Pre‑Upload‑Analyse (Mitschnitt schon vor dem Speichern)

Origi­naltext:

„We may upload or import User Content before you save or post it to the Services.“ (Privacy Policy, Stand 12.09.2024, Zeile 7)

Erläu­terung: Bereits in dem Moment, in dem Sie ein Video oder eine andere Datei in die CapCut-Oberfläche ziehen oder zum Hochladen vorbe­reiten, wird diese Datei vorab auf Server von CapCut übertragen und verar­beitet – unabhängig davon, ob Sie später auf „Speichern“ oder „Veröf­fent­lichen“ klicken.

Bedeutung: Auch Inhalte, die Sie lediglich testweise hochladen, lokal sichten oder noch überar­beiten möchten, verlassen in diesem Moment bereits Ihre Kontrolle und können von CapCut automa­tisch erfasst, analy­siert oder indexiert werden.

Risiko:

  • Interne Entwürfe, Konzept­clips oder sensible Vorab­ver­sionen (z. B. mit unfer­tigem Schnitt, nicht lizen­zierten Testbildern oder unfrei­wil­ligen Aufnahmen) können vorzeitig verar­beitet und damit Bestandteil von CapCuts Daten­be­stand werden – noch bevor Sie selbst über die Freigabe entschieden haben.
  • Selbst verworfene Aufnahmen oder spontane Probe­ver­sionen, z. B. mit nicht autori­sierten Personen im Bild oder Ton, werden unter Umständen dauerhaft gespei­chert oder algorith­misch weiterverarbeitet.
  • Dies kann proble­ma­tisch sein, wenn die betrof­fenen Inhalte daten­schutz­rechtlich sensibel sind, etwa weil Gesichter, Stimmen oder vertrau­liche Marken­in­for­ma­tionen enthalten sind.

Recht­liche Bewertung (DSGVO): Dieses Verhalten stellt eine Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 2 DSGVO dar – und zwar ohne, dass die betroffene Person (etwa Ihr Kunde oder dessen Mitar­beiter) davon weiß oder einge­willigt hat. Damit entsteht ein hohes Risiko eines Verstoßes gegen Art. 5 (Trans­parenz), Art. 6 (Recht­mä­ßigkeit) und Art. 9 (besondere Kategorien perso­nen­be­zo­gener Daten), insbe­sondere wenn biome­trische Merkmale (Gesicht, Stimme) betroffen sind.

Zusätz­liche Gefahr für NDAs und Geheim­hal­tungs­pflichten: Wenn Inhalte mit Dritten (z. B. externen Marken, Promi­nenten oder Influencern) unter Geheim­haltung produ­ziert wurden, kann deren bloße technische Erfassung durch CapCut einen Verstoß gegen vertrag­liche Verschwie­gen­heits­ver­pflich­tungen darstellen – mit entspre­chendem Regressrisiko.

3.2 Nutzung für Werbung & KI‑Training

Origi­naltext:

„We will use your infor­mation to train and improve our technology … provide adver­tising services … serve perso­na­lised adver­tising.“ (Privacy Policy, Zeile 33, Stand 12.09.2024)

Erläu­terung: CapCut erklärt ausdrücklich, dass alle erhobenen Daten, einschließlich der hochge­la­denen Inhalte, dazu verwendet werden dürfen, um:

  • eigene technische Systeme zu verbessern (z. B. durch maschi­nelles Lernen / KI),
  • Werbe­dienste bereitzustellen,
  • und perso­na­li­sierte Werbung für Nutzer auszuspielen.

Diese Formu­lierung umfasst sowohl perso­nen­be­zogene Daten im klassi­schen Sinne (z. B. IP-Adresse, Geräte­in­for­ma­tionen, Nutzer­ver­halten) als auch Inhalts­daten – also die Videos, Audios, Bilder und darin enthal­tenen Infor­ma­tionen (Gesichter, Stimmen, Gegen­stände, Marken­logos etc.).

Bedeutung:

  • Ihre hochge­la­denen Projekte werden nicht nur zur Verar­beitung oder Anzeige genutzt, sondern können als Trainings­ma­terial für KI-Modelle dienen. Diese Modelle analy­sieren z. B. Gesichts­aus­drücke, Tonfall, Marken­bilder oder typische Werbestrukturen.
  • Inhalte, die für einen ganz bestimmten Kunden oder Kontext gedacht waren, fließen in allge­meine Systeme ein, die dann auch anderen Nutzern zugute­kommen oder automa­ti­sierte Werbe­ent­schei­dungen beeinflussen.
  • Ihre Videos oder Ausschnitte daraus könnten dazu beitragen, wie CapCut künftige Werbe­an­zeigen generiert, Zielgruppen anspricht oder Nutzungs­ver­halten vorhersagt – ohne dass Sie oder Ihr Kunde davon erfahren.

Risiken:

  • Verlust exklu­siver Kommu­ni­ka­ti­ons­hoheit: Ihr Auftrag­geber hat inves­tiert, um einen bestimmten Marken­auf­tritt zu entwi­ckeln. Durch die system­in­terne Nutzung kann dieser Stil (bewusst oder unbewusst) verall­ge­meinert und auch in anderen Kontexten sichtbar werden.
  • Intrans­pa­rente Nutzung perso­nen­be­zo­gener Daten: Gesichter, Stimmen, Tonlagen, Umgebungs­ge­räusche oder Gestik können als Trainings­daten für KI-Systeme verwendet werden, ohne dass betroffene Personen darüber infor­miert wurden.
  • Unkon­trol­lierbare Reich­wei­ten­wir­kungen: Es ist nicht mehr nachvoll­ziehbar, in welchen Bereichen der Plattform oder ihrer Algorithmen die hochge­la­denen Inhalte Spuren hinter­lassen. Dadurch ist eine vollständige DSGVO-konforme Auskunft oder Löschung praktisch nicht mehr möglich.

Recht­liche Bewertung (DSGVO): Eine solche Weiter­ver­wendung ist nur dann zulässig, wenn sie auf einer wirksamen Rechts­grundlage beruht. CapCut beruft sich insoweit auf das „berech­tigte Interesse“ (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Das steht jedoch in Spannung zu den Rechten betrof­fener Personen (Art. 7, Art. 9 DSGVO), insbe­sondere wenn biome­trische Merkmale oder sensible Daten­ka­te­gorien erfasst werden.

Wichtig: Die Trennung zwischen „klassi­schen perso­nen­be­zo­genen Daten“ und „Inhalts­daten“ wird nicht sauber vorge­nommen. In der Praxis ist aber jede Video­se­quenz mit einem erkenn­baren Gesicht oder einer klaren Stimme per se daten­schutz­rechtlich relevant.

3.3 Inter­na­tionale Datentransfers

Origi­naltext:

„We may process personal infor­mation … on servers located in the United States, Malaysia, and Singapore …“ (Privacy Policy, Zeile 96, Stand 12.09.2024)

Erläu­terung: CapCut speichert und verar­beitet perso­nen­be­zogene Daten nicht ausschließlich in der EU, sondern auf Servern in Dritt­staaten, darunter:

  • USA (kein Angemes­sen­heits­be­schluss seit „Schrems II“-Urteil),
  • Malaysia (kein EU-Angemessenheitsbeschluss),
  • Singapur (ähnlich).

Die Übermittlung dorthin erfolgt laut CapCut auf Grundlage sogenannter Standard­ver­trags­klauseln (Art. 46 DSGVO) – also vorde­fi­nierter EU-Rechts­muster, die den Empfänger zur Einhaltung eines bestimmten Daten­schutz­ni­veaus verpflichten sollen.

Bedeutung:

  • Ihre Projekte (z. B. Video­ma­terial, Sprach­auf­nahmen, Branding-Elemente) werden technisch nicht innerhalb Europas verar­beitet, sondern können weltweit auf Servern gespei­chert werden, über die Sie keine Kontrolle haben.
  • Bei Verar­beitung in den USA besteht ein struk­tu­relles Risiko, dass US-Behörden (z. B. FBI, NSA) im Rahmen ihrer natio­nalen Gesetz­gebung (z. B. CLOUD Act, FISA) auf die Daten zugreifen dürfen – auch ohne richter­liche Geneh­migung nach EU-Standards.
  • Die DSGVO sieht solche Dritt­staa­ten­transfers nur unter strengen Voraus­set­zungen vor. CapCut weist selbst darauf hin, dass die Schutz­maß­nahmen nicht den vollen EU-Standard erreichen – formu­liert jedoch keine konkreten Garantien.

Risiken:

  • Verlust der Daten­sou­ve­rä­nität: Ihre Inhalte (inkl. Gesichter, Stimmen, Logos) befinden sich technisch außerhalb des europäi­schen Rechts­raums – ein Zugriff, eine Berich­tigung oder Löschung ist nicht mehr vollum­fänglich durchsetzbar.
  • Haftungs­ri­siken bei Kunden­ver­trägen: Falls Sie gegenüber einem Auftrag­geber zugesagt haben, ausschließlich EU-konforme Platt­formen zu verwenden oder keine Dritt­staa­ten­transfers vorzu­nehmen, kann die Nutzung von CapCut vertrag­liche Pflicht­ver­let­zungen darstellen.
  • Reputa­ti­ons­risiko: Für Marken oder Unter­nehmen mit erhöhtem Daten­schutz­an­spruch (z. B. im Gesund­heits­be­reich, im Bildungs­sektor oder bei öffent­lichen Auftrag­gebern) kann allein die Nutzung eines Dienstes mit Dritt­land­ver­ar­beitung image­schädlich sein – auch wenn technisch kein Fehler vorliegt.

Recht­liche Bewertung (DSGVO): Der Europäische Gerichtshof hat in „Schrems II“ (2020) klarge­stellt, dass Standard­ver­trags­klauseln allein nicht ausreichen, wenn in den Empfän­ger­ländern keine wirksamen Rechts­schutz­me­cha­nismen existieren. In den genannten Ländern – insbe­sondere in den USA – ist das Daten­schutz-Schutz­niveau nicht gleich­wertig mit dem in der EU.

Wichtig: Selbst wenn Sie CapCut nur nutzen, um Projekte intern zu schneiden oder vorzu­be­reiten, erfolgt die Daten­über­tragung automa­tisch – auch dann, wenn Sie das Material nicht veröf­fent­lichen oder exportieren.

3.4 Einge­schränkte Lösch‑ und Widerspruchsrechte

Origi­naltext: In der Privacy Policy (ab Zeile 197) werden zwar die Rechte der betrof­fenen Personen nach Art. 15 ff. DSGVO aufge­führt (Auskunft, Berich­tigung, Löschung, Wider­spruch etc.), gleich­zeitig macht CapCut aber deutlich, dass diese Rechte nur einge­schränkt gelten, insbe­sondere für Inhalte, die bereits verar­beitet, lizen­ziert oder in andere Systeme übernommen wurden.

Erläu­terung: Zwar räumt CapCut den Nutzern grund­sätzlich ein, ihre perso­nen­be­zo­genen Daten löschen oder berich­tigen zu lassen, doch in der Praxis werden diese Rechte durch zwei Einschrän­kungen erheblich relativiert:

  • Verar­beitung und Weitergabe: Hat CapCut Inhalte bereits verar­beitet oder an Dritte weiter­li­zen­ziert (was laut ToS jederzeit möglich ist), besteht kein Anspruch auf vollständige Löschung. Das bedeutet: Auch wenn Sie oder Ihre Kunden die Löschung eines Videos verlangen, bleibt das Material dort bestehen, wo es bereits verwendet wurde – etwa in KI-Trainings­sys­temen, Index-Daten­banken oder bei Lizenznehmern.
  • Nutzung als Trainings­daten oder System­be­standteil: Inhalte, die maschinell analy­siert oder zur Verbes­serung der Plattform (z. B. für automa­ti­sierte Schnitte, Unter­titel oder Werbe­al­go­rithmen) verwendet wurden, werden nicht indivi­duell zurück­ge­nommen. CapCut behält sich das Recht vor, daraus gewonnene „Lernin­for­ma­tionen“ dauerhaft zu verwenden.

Bedeutung: Selbst wenn Sie oder Ihr Kunde später feststellt, dass ein Clip:

  • eine nicht freige­gebene Person zeigt,
  • urheber­rechtlich geschütztes Material enthält,
  • oder aus sonstigen Gründen entfernt werden sollte (z. B. nach Abmahnung, Vertra­gende, Markenrelaunch),

… besteht keine Garantie, dass die Daten tatsächlich aus dem gesamten CapCut-System gelöscht werden – schon gar nicht bei Dritt­ver­ar­beitern im Ausland oder bei algorith­mi­scher Vorverarbeitung.

Risiken:

  • Haftungs­risiko bei Zusicherung von Daten­lö­schung: Falls Sie vertraglich zugesi­chert haben, dass Inhalte auf Wunsch des Kunden vollständig gelöscht werden können (etwa im Rahmen eines Dienst­leis­tungs­ver­trags), können Sie dieses Versprechen bei CapCut-Nutzung faktisch nicht einhalten.
  • Unkon­trol­lierbare Langzeit­nutzung: Auch wenn ein Projekt längst abgeschlossen ist oder gelöscht wurde, bleiben Fragmente davon in Systemen, die Ihre Agentur nicht mehr kontrol­lieren kann. Daraus ergibt sich ein langfris­tiges Reputa­ti­ons­risiko, insbe­sondere bei sensiblen Marken- oder Personenthemen.
  • Rechts­durch­setzung erschwert: Zwar bestehen Betrof­fe­nen­rechte formell nach DSGVO, doch die praktische Durch­setzung gegen CapCut oder ByteDance in Dritt­ländern ist kaum realis­tisch – weder schnell noch vollständig.

Recht­liche Bewertung: Ein effek­tives „Recht auf Verges­sen­werden“ (Art. 17 DSGVO) besteht in der Praxis nur einge­schränkt, obwohl es gesetzlich vorge­sehen ist. Die Kombi­nation aus Weitergabe, Trainings­nutzung und Dritt­staa­ten­ver­ar­beitung macht es nahezu unmöglich, perso­nen­be­zogene Inhalte vollständig zurück­zu­holen oder zu löschen, sobald sie bei CapCut verar­beitet wurden.

4. Handlungs­emp­feh­lungen

Auf Grundlage der analy­sierten Nutzungs­be­din­gungen und Daten­schutz­be­stim­mungen von CapCut (Stand: 12. Juni 2025) ergeben sich erheb­liche Risiken im Hinblick auf Rechte­ver­luste, Daten­schutz­ver­stöße und Kontroll­verlust über Kunden­in­halte. Die folgenden Empfeh­lungen sollen Ihnen helfen, diese Risiken zu minimieren oder ganz zu vermeiden:

4.1 Grundsatz: Keine Nutzung bei vertrau­lichen oder rechtlich geschützten Inhalten

Verzichten Sie konse­quent auf CapCut, wenn Sie Inhalte verar­beiten, die

  • erkennbare Personen (z. B. Testi­mo­nials, Mitar­beiter, Sprecher) zeigen,
  • marken­rechtlich oder urheber­rechtlich geschützt sind (z. B. Logos, Musik, Bewegt­bild­ma­terial Dritter),
  • sensibel, vertraulich oder embargo-behaftet sind (z. B. Produkt­launches, politische State­ments, noch nicht veröf­fent­lichte Kampagnen).

Begründung: Sie können nicht ausschließen, dass diese Inhalte system­intern verar­beitet, dauerhaft gespei­chert oder automa­ti­siert weiter­ver­wendet werden – selbst nach Löschung oder Projektende.

4.2 Auswahl alter­na­tiver Tools

Nutzen Sie statt­dessen Programme oder Platt­formen, die

  • entweder lokal auf Ihrem System laufen
  • oder von EU-basierten Anbietern betrieben werden, die DSGVO-konforme Auftrags­ver­ar­bei­tungs­ver­träge anbieten.

Ziel: Sicher­stellung, dass sämtliche Verar­bei­tungen, Speicherorte und Lizenz­be­din­gungen vollständig nachvoll­ziehbar und kontrol­lierbar bleiben.

4.3 Einwil­li­gungs- und Freigabemanagement

Wenn Sie ausnahms­weise CapCut verwenden (z. B. auf Kunden­wunsch oder für rein interne Arbeits­stände), holen Sie von allen Betei­ligten schrift­liche Einwil­li­gungen ein, die:

  • den Einsatz der Plattform namentlich nennen,
  • den poten­zi­ellen Rechte­verlust und Dritt­land­export erläutern,
  • ausdrücklich die unbeschränkte Nutzung durch CapCut und Dritte mit umfassen.

Besonders wichtig: Diese Einwil­li­gungen müssen vor dem Upload vorliegen – mündliche oder implizite Zustimmung reicht nicht aus.

4.4 Backup-Strategie und lokaler Projektschutz

Stellen Sie sicher, dass sämtliche Inhalte, die Sie auf CapCut hochladen (auch temporär), parallel lokal oder in einer sicheren Agentur-Cloud gespei­chert werden. Dokumen­tieren Sie:

  • Bearbei­tungs­stände,
  • Veröf­fent­li­chungs­daten,
  • Speicherorte.

Ziel: Wieder­her­stell­barkeit bei Sperrung oder Daten­verlust und Nachweis­führung bei etwaigen Kundenrückfragen.

4.5 Interne Richt­linie zur Tools-Nutzung

Erarbeiten Sie eine verbind­liche interne Agentur­policy, die regelt:

  • welche Tools für welche Zwecke genutzt werden dürfen,
  • welche Inhalte nicht extern hochge­laden werden dürfen,
  • wer für die daten­schutz­recht­liche Einschätzung verant­wortlich ist (z. B. Projekt­leiter, Datenschutzbeauftragter),
  • wie regel­mäßig Schulungen und Tool-Reviews erfolgen.

Empfehlung: Aktua­li­sieren Sie diese Richt­linie mindestens jährlich – insbe­sondere bei Änderungen der AGBs oder Gesetzeslage.

5. Schluss­fol­gerung

Die Analyse der aktuellen CapCut-Nutzungs­be­din­gungen und Daten­schutz­richt­linie zeigt: Die Plattform räumt sich extrem weitrei­chende Rechte an allen hochge­la­denen Inhalten ein – einschließlich der Erlaubnis, Bildnisse, Stimmen und Marken­be­stand­teile dauerhaft und weltweit zu verwenden, zu verändern und an Dritte weiter­zu­geben. Ergänzt wird dies durch eine aggressive Daten­ver­ar­bei­tungs­po­litik, die selbst Entwürfe, nicht freige­gebene Projekte und sensible Inhalte erfasst und maschinell auswertet.

Für eine profes­sio­nelle Werbe­agentur mit Mandan­ten­ver­ant­wortung bedeutet das:

Der Einsatz von CapCut ist mit erheb­lichen recht­lichen, vertrag­lichen und reputa­ti­ons­be­zo­genen Risiken verbunden – nicht nur für Ihre Agentur, sondern vor allem für Ihre Kunden. Das betrifft insbesondere:

  • die unkon­trol­lierbare Weiter­nutzung von exklu­sivem Markenmaterial,
  • die ungewollte Verwertung von Testi­mo­nials, Mitar­bei­ter­auf­nahmen oder Produkt­szenen in fremden Kontexten,
  • sowie die fehlende Möglichkeit, Inhalte nachträglich zuver­lässig zu löschen oder zu kontrollieren.

Zwar mag CapCut technisch attraktiv und intuitiv sein, doch aus recht­licher Sicht ist die Plattform für den profes­sio­nellen Agentur­einsatz – insbe­sondere bei perso­nen­be­zo­genen, kreativen oder rechtlich geschützten Inhalten – nicht geeignet.

Empfehlung: Verzichten Sie vollständig auf CapCut bei Kunden­pro­jekten oder sensiblen Inhalten und setzen Sie statt­dessen auf rechts­si­chere Alter­na­tiven. Wenn die Nutzung in Ausnah­me­fällen erfor­derlich ist, müssen klare interne Regeln, vollständige Einwil­li­gungen und dokumen­tierte Backup-Strategien sicher­ge­stellt sein.

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