Pauschal­an­gebot für unsere umfas­sende Marken­re­cherche EUIPO (EU)

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Eine umfas­sende Markenrecherche

Innerhalb von fünf Werktagen nach Ihrer Beauf­tragung führen wir eine vollum­fäng­liche Marken­re­cherche nach identi­schen und ähnlichen Marken durch. Dabei prüfen wir die Marken­daten der folgenden Markenämter:

  • Amt der Europäi­schen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), Weltor­ga­ni­sation für geistiges Eigentum (WIPO) sowie die natio­nalen Marken­ämter aller 27 EU-Mitgliedstaaten:
  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Institut National de la Propriété Indus­trielle (INPI), Ufficio Italiano Brevetti e Marchi (UIBM), Oficina Española de Patentes y Marcas (OEPM), Öster­rei­chi­sches Patentamt, Benelux Office for Intellectual Property (BOIP), Intellectual Property Office of Ireland (IPOI), Instituto Nacional da Propriedade Indus­trial (INPI), Indus­trial Property Organi­sation (OBI), Patent Office of the Republic of Poland (UPRP), Indus­trial Property Office (ÚPV), Hungarian Intellectual Property Office (HIPO), State Office for Inven­tions and Trade­marks (OSIM), Bulgarian Patent Office (BPO), Indus­trial Property Office of the Slovak Republic (ÚPV SR), Slovenian Intellectual Property Office (SIPO), State Intellectual Property Office of Croatia (DZIV), Estonian Patent Office (EPA), Patent Office of the Republic of Latvia (LRPV), State Patent Bureau of the Republic of Lithuania (VPB), Swedish Intellectual Property Office (PRV), Danish Patent and Trademark Office (DKPTO), Finnish Patent and Regis­tration Office (PRH), Department of Registrar of Companies and Official Receiver (DRCOR), Commerce Department, Indus­trial Property Regis­tra­tions Direc­torate (IPRD).

Mithilfe modernster Techno­logie filtern wir Marken heraus, die in Bezug auf ihre verbalen Elemente schrift­bildlich oder klanglich ähnlich sind. So gewähr­leisten wir, dass keine bestehenden Marken­rechte Ihrer erfolg­reichen Regis­trierung im Wege stehen, die einen Wider­spruch gegen die Marken­an­meldung begründen, zu einer Abmahnung oder Klage führen könnten. Auf diese Weise vermeiden Sie teure Marken­rechts­kon­flikte und die Notwen­digkeit, den Marken­namen später zu ändern – insbe­sondere nachdem Sie ihn bereits bei Ihren Kunden etabliert haben. 

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Anwalt­liches Markengutachten

Nach Abschluss der Marken­re­cherche erstellt unser erfah­rener Marken­anwalt ein umfas­sendes Gutachten, das die Ergeb­nisse verständlich zusam­men­fasst und bewertet. Darin erhalten Sie eine klare Einschätzung der Erfolgs­chancen Ihrer Unions­mar­ken­an­meldung sowie konkrete Handlungs­emp­feh­lungen. Die umfas­sende Risiko­be­wertung sorgt für recht­liche Sicherheit, indem sie poten­zielle Konflikte frühzeitig identi­fi­ziert und bewertet. Zusätzlich bieten wir perso­na­li­sierte Strate­gie­emp­feh­lungen, damit Sie Ihre Marke so positio­nieren können, dass sie sich langfristig erfolg­reich behauptet. Zudem prüfen wir die Schutz­fä­higkeit Ihrer Marke, um eine mögliche Zurück­weisung durch das EUIPO zu vermeiden. Auf diese Weise sparen Sie Zeit und Kosten und können Ihre Idee sicher und effizient verwirklichen. 

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Telefo­nische Beratung durch einen Markenanwalt

Im Anschluss bieten wir Ihnen eine profes­sio­nelle telefo­nische Beratung durch einen unserer erfah­renen Marken­an­wälte an, der die Recher­che­er­geb­nisse mit Ihnen im Detail bespricht. Dabei gehen wir gezielt auf Ihre Fragen ein und passen unsere Beratung indivi­duell an Ihre spezi­fi­schen Bedürf­nisse und Ziele an. So profi­tieren Sie von einer maßge­schnei­derten Unter­stützung, die Ihre Marke optimal auf eine erfolg­reiche Anmeldung vorbe­reitet. Unser Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Grundlage für den erfolg­reichen Schutz Ihrer Unions­marke zu bieten und Ihnen langfristige Rechts­si­cherheit zu gewährleisten. 

umfas­sende Marken­re­cherche für recht­liche Sicherheit

Unsere detail­lierte Marken­re­cherche gewähr­leistet eine umfas­sende Prüfung Ihrer Marken­an­meldung und geht weit über einfache Suchab­fragen hinaus. Mit Hilfe von hochmo­derner Techno­logie und daten­ba­sierten Analy­se­tools durch­leuchten wir relevante Markenregister.

  • Kosten­ein­sparung durch Prävention: Frühzei­tiges Erkennen von Konflikten schützt Sie vor unnötigen Rechtskosten.
  • Vermeidung von Rechts­ver­let­zungen: Gründ­liche Analysen verhindern die Verletzung bestehender Markenrechte.
  • Zuver­lässige Grundlage für Ihr Geschäft: Eine rechtlich abgesi­cherte Marke sichert Ihre Inves­ti­tionen und stärkt Ihre Position am Markt.

Unsere fortschritt­lichen Legal-Tech-Lösungen sorgen dafür, dass poten­zielle Hürden frühzeitig identi­fi­ziert und umgangen werden können. Setzen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Marken­an­meldung rechtlich sicher und effizient zu gestalten.

Warum B2.Legal anders ist

Wir glauben an Trans­parenz und Verläss­lichkeit für unsere Mandanten.

Ein wesent­licher Grund, warum wir seit Jahren Pauschal­an­gebote im Bereich Marken­an­mel­dungen anbieten, ist unser Anspruch, erstklassige anwalt­liche Leistungen zu einem fairen und trans­pa­renten Preis zu bieten. Bei B2.Legal legen wir großen Wert darauf, von Anfang an sorgfältig und präzise zu arbeiten, um unnötige Beanstan­dungen zu vermeiden und den Anmel­de­prozess für Sie so reibungslos und kalku­lierbar wie möglich zu gestalten. Dieser proaktive Ansatz spart unseren Mandanten nicht nur wertvolle Zeit, sondern minimiert auch poten­zielle Verzö­ge­rungen. Sollte dennoch eine Beanstandung auftreten, kümmern wir uns im Rahmen unseres Pauschal­preises ohne zusätz­liche Kosten darum – für Sie völlig stressfrei und planbar.

Beauf­tragen Sie uns Ihre Marke zu schützen, jetzt beim EUIPO.
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