Pauschal­an­gebot für unsere Full-Service Marken­an­meldung USPTO

1

Umfas­sende Markenrecherche

Innerhalb von fünf Werktagen nach Ihrer Beauf­tragung führen wir eine gründ­liche Recherche in den Marken­re­gistern der WIPO (Weltor­ga­ni­sation für geistiges Eigentum) sowie des United States Patent and Trademark Office (USPTO) durch. Mithilfe moderner Techno­logie identi­fi­zieren wir poten­zielle Konflikte mit bestehenden Marken­rechten, sei es durch Ähnlichkeit in Schriftbild, Klang oder Bedeutung. Damit schaffen wir die Grundlage für eine sichere und erfolg­reiche Marken­an­meldung in den USA.

2

Detail­liertes Gutachten zu den Rechercheergebnissen

Unsere erfah­renen Marken­an­wälte erstellen ein umfas­sendes Gutachten, das die Ergeb­nisse der Recherche detail­liert auswertet. Neben einer Einschätzung der Erfolgs­chancen Ihrer Anmeldung werden darin auch poten­zielle Risiken klar aufge­zeigt, die sich aus der Recherche ergeben. Dieses Gutachten liefert Ihnen konkrete Handlungs­emp­feh­lungen, um Konflikte zu vermeiden und Ihre Marke optimal zu positio­nieren. Zudem prüfen wir die Schutz­fä­higkeit Ihrer Marke, um mögliche Einwände oder Zurück­wei­sungen durch das USPTO frühzeitig auszuschließen.

3

Persön­liche Beratung durch einen Markenanwalt

Nach der Recherche erhalten Sie die Möglichkeit zu einem persön­lichen Beratungs­ge­spräch mit einem unserer Marken­an­wälte. Dabei besprechen wir die Ergeb­nisse im Detail, passen das Klassen­ver­zeichnis an Ihre Bedürf­nisse an und klären offene Fragen. Ziel ist es, sicher­zu­stellen, dass alle relevanten Waren und Dienst­leis­tungen erfasst werden.

4

Indivi­duelle Ausar­beitung Ihrer Markenanmeldung

Unser Team erstellt eine maßge­schnei­derte Marken­an­meldung, die sowohl Ihre geschäft­lichen Anfor­de­rungen als auch die Ergeb­nisse der Recherche berück­sichtigt. Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir das Waren- und Dienst­leis­tungs­ver­zeichnis ab, um optimalen Schutz zu gewähr­leisten und die Anmeldung effizient abzuwickeln.

5

Einrei­chung Ihrer Marken­an­meldung beim USPTO

Nach der finalen Abstimmung reichen wir Ihre Marken­an­meldung digital beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) ein. Anschließend erhalten Sie die Anmel­de­un­ter­lagen zur Überprüfung. Die amtlichen Gebühren betragen in der Regel 350 USD pro Klasse.

6

Begleitung bis zur Registrierung

Wir überwachen den gesamten Anmel­de­prozess und halten Sie über alle Entwick­lungen auf dem Laufenden. Falls das USPTO Rückfragen oder Einwände erhebt, übernehmen wir die Kommu­ni­kation und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um eine schnelle Klärung zu gewähr­leisten. Soweit sich die Beanstandung auf formale Punkte bezieht und nicht auf Rechte Dritter entstehen dadurch auch keine zusätz­lichen Kosten.

7

Zustellung Ihrer Markenurkunde

Sobald Ihre Marke erfolg­reich regis­triert wurde, erhalten Sie die digitale Marken­ur­kunde des USPTO. Diese bestätigt den offizi­ellen Schutz Ihrer Marke in den USA und bildet die Grundlage für deren recht­liche Absicherung.

8

Langfristige Unter­stützung und Beratung

Auch nach der Regis­trierung bleiben wir Ihr verläss­licher Partner. Wir überwachen Fristen für die Verlän­gerung Ihrer Marke und erinnern Sie recht­zeitig, damit der Schutz nahtlos bestehen bleibt.

Zusätzlich beraten wir Sie bei inter­na­tio­nalen Erwei­te­rungen, der Durch­setzung Ihrer Marken­rechte, der Übertragung oder dem Verkauf Ihrer Marke. Mit unseren Monitoring-Diensten erkennen wir poten­zielle Verlet­zungen frühzeitig und unter­stützen Sie strate­gisch bei der Sicherung und Weiter­ent­wicklung Ihrer Markenrechte.

9

Lokale Vertre­tungs­pflicht in den USA

Für Antrag­steller außerhalb der USA ist es erfor­derlich, einen in den USA zugelas­senen Marken­anwalt als Vertreter zu benennen. Unsere Kollegin, die in den USA zugelassen ist, übernimmt diesen Prozess für Sie und sorgt für eine profes­sio­nelle Vertretung vor dem USPTO, um alle gesetz­lichen Anfor­de­rungen zu erfüllen.

Warum B2.Legal anders ist

Unsere Marken­anwalt wird für seine Erfahrung geschätzt.
Seit 2007 unter­stützt Rechts­anwalt Sylvio Schiller Mandanten bei der Anmeldung von Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), auf europäi­scher Ebene und weltweit. In dieser Zeit haben wir über 6.000 Marken­an­mel­dungen und mehr als 13.000 Marken­re­cherchen erfolg­reich durchgeführt.

Non-Final und Final Office Actions beim USPTO

Beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) gibt es zwei Haupt­arten von Beanstan­dungen im Anmel­de­prozess: Non-Final Office Actions (vorläufige Beanstan­dungen) und Final Office Actions (endgültige Beanstandungen).

Non-Final Office Action (vorläufige Beanstandung):
Eine Non-Final Office Action ist eine erste formale Beanstandung, die das USPTO nach Prüfung der Marken­an­meldung ausstellt. Sie weist auf mögliche Mängel oder Hinder­nisse hin, die einer Eintragung im Wege stehen könnten, wie z. B. Deskrip­ti­vität, Verwechs­lungs­gefahr mit bestehenden Marken oder formale Mängel in der Anmeldung. Der Anmelder hat eine Frist von drei Monaten (verlän­gerbar um weitere drei Monate gegen Gebühr), um die Beanstan­dungen zu beantworten.

Final Office Action (endgültige Beanstandung):
Wenn nach der Beant­wortung einer Non-Final Action weiterhin Hinder­nisse bestehen, wird eine Final Office Action ausge­stellt. Diese bedeutet, dass das USPTO die Bedenken aufrecht­erhält. Der Anmelder hat nun begrenzte Möglich­keiten, wie z. B. eine erneute Prüfung zu beantragen oder Beschwerde beim Trademark Trial and Appeal Board (TTAB) einzu­legen. Wird nicht reagiert, wird die Anmeldung endgültig abgelehnt.

Unsere erfah­renen Anwälte stehen Ihnen in jeder Phase des Unsere erfah­renen Anwälte stehen Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite und helfen Ihnen, fundierte Antworten auf die Beanstan­dungen auszu­ar­beiten, um den Schutz Ihrer Marke zu gewähr­leisten. Bei rein formalen Beanstan­dungen erfolgt dies im Rahmen des Pauschal­an­gebots. Nur wenn Rechte Dritter betroffen sind oder weitere Nachweise erfor­derlich sind, berechnen wir zusätz­liche Gebühren. Darüber infor­mieren wir Sie recht­zeitig und transparent.

Beauf­tragen Sie uns Ihre Marke zu schützen, jetzt beim USPTO.
  • Kompetent: Jahre­lange Erfahrung auch bei schwiergen Fällen
  • Flatrate: Keine versteckten Kosten
  • Rundum-Betreuung: Von Anmeldung bis Eintragung
Thomson Reuters vs. ROSS Intel­li­gence: Gericht entscheidet zugunsten des Urheber­rechts­schutzes bei KI-Training

Ein wegwei­sendes Urteil zum Schutz juris­ti­scher Daten in Zeiten Künst­licher Intel­ligenz Am 11. Februar 2025… [weiter­lesen]

Abmah­nungen von IPPC LAW und die recht­lichen Fallstricke für Influencer und Creator

In der digitalen Welt von Social Media sind Influencer und Content Creator zunehmend Zielscheibe von… [weiter­lesen]

Unberech­tigte Sperrungen auf Amazon durch Mitbe­werber: Was Händler wissen sollten

Viele Händler verlassen sich auf Amazon als wichtigste Verkaufs­plattform. Doch immer wieder kommt es vor,… [weiter­lesen]

Muss “Dubai-Schokolade” wirklich aus Dubai stammen? Ein Blick ins Markenrecht

Schokolade mit Pista­zi­en­creme und Engelshaar erobert die Herzen von Genießern weltweit. Der neueste Trend, der… [weiter­lesen]

Chiquita verliert vor dem EuG: Warum das ovale Logo keinen Marken­schutz erhält – 2 Probleme in einem Fall

Das Urteil des Gerichts der Europäi­schen Union (EuG) im Fall Chiquita Brands LLC v. EUIPO… [weiter­lesen]

BGH bestätigt: Drohnen­auf­nahmen und Panora­ma­freiheit — Keine neuen Maßstäbe, aber klare Grenzen

Der Bundes­ge­richtshof (Az.: I ZR 67/23) in Karlsruhe hat am 23. Oktober 2024 ein Urteil… [weiter­lesen]

Freie Bahn für KI-Trainings­­­daten? Erstes Urteil des LG Hamburg im Spannungsfeld von Urheber­recht und Innovation

Das nun vorlie­gende Urteil des Landge­richts Hamburg vom 27. September 2024 (Az. 310 O 227/23)… [weiter­lesen]

Design­schutz für Unter­nehmer und Startups: einge­tra­genes Design vs. nicht einge­tra­genes Geschmacksmuster

Für Startups und Unter­nehmer ist der Schutz von Innova­tionen und kreativen Ideen unerlässlich, um sich… [weiter­lesen]