Pauschal­an­gebot für unsere Full-Service Marken­an­meldung EUIPO

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Umfas­sende Markenrecherche

Innerhalb von fünf Werktagen nach Ihrer Beauf­tragung führen wir eine gründ­liche Recherche in den Marken­re­gistern der WIPO (Weltor­ga­ni­sation für geistiges Eigentum) sowie des Schwei­ze­ri­schen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) durch. Mithilfe moderner Techno­logie identi­fi­zieren wir poten­zielle Konflikte mit bestehenden Marken­rechten, sei es durch Ähnlichkeit in Schriftbild, Klang oder Bedeutung. Damit schaffen wir die Grundlage für eine sichere und erfolg­reiche Marken­an­meldung in der Schweiz.

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Detail­liertes Gutachten zu den Rechercheergebnissen

Unsere erfah­renen Marken­an­wälte erstellen ein umfas­sendes Gutachten, das die Ergeb­nisse der Recherche detail­liert auswertet. Neben einer Einschätzung der Erfolgs­chancen Ihrer Anmeldung werden darin auch poten­zielle Risiken klar aufge­zeigt, die sich aus der Recherche ergeben. Dieses Gutachten liefert Ihnen konkrete Handlungs­emp­feh­lungen, um Konflikte zu vermeiden und Ihre Marke optimal zu positio­nieren. Zudem prüfen wir die Schutz­fä­higkeit Ihrer Marke, um mögliche Einwände oder Zurück­wei­sungen durch das IGE frühzeitig auszuschließen.

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Persön­liche Beratung durch einen Markenanwalt

Nach der Recherche erhalten Sie die Möglichkeit zu einem persön­lichen Beratungs­ge­spräch mit einem unserer Marken­an­wälte. Dabei besprechen wir die Ergeb­nisse im Detail, passen das Klassen­ver­zeichnis an Ihre Bedürf­nisse an und klären offene Fragen. Ziel ist es, sicher­zu­stellen, dass alle relevanten Waren und Dienst­leis­tungen erfasst werden.

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Indivi­duelle Ausar­beitung Ihrer Markenanmeldung

Unser Team erstellt eine maßge­schnei­derte Marken­an­meldung, die sowohl Ihre geschäft­lichen Anfor­de­rungen als auch die Ergeb­nisse der Recherche berück­sichtigt. Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir das Waren- und Dienst­leis­tungs­ver­zeichnis ab, um optimalen Schutz zu gewähr­leisten und die Anmeldung effizient abzuwickeln.

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Einrei­chung Ihrer Marken­an­meldung beim IGE

Nach der finalen Abstimmung reichen wir Ihre Marken­an­meldung digital beim Schwei­ze­ri­schen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ein. Anschließend erhalten Sie die Anmel­de­un­ter­lagen zur Überprüfung. Die amtlichen Gebühren betragen in der Regel 550 CHF für die Grund­gebühr und 100 CHF für jede zusätz­liche Klasse.

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Begleitung bis zur Registrierung

Wir überwachen den gesamten Anmel­de­prozess und halten Sie über alle Entwick­lungen auf dem Laufenden. Falls das IGE Rückfragen oder Einwände erhebt, übernehmen wir die Kommu­ni­kation und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um eine schnelle Klärung zu gewährleisten.

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Zustellung Ihrer Markenurkunde

Sobald Ihre Marke erfolg­reich regis­triert wurde, erhalten Sie die digitale Marken­ur­kunde des IGE. Diese bestätigt den offizi­ellen Schutz Ihrer Marke in der Schweiz und bildet die Grundlage für deren recht­liche Absicherung.

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Langfristige Unter­stützung und Beratung

Auch nach der Regis­trierung bleiben wir Ihr verläss­licher Partner. Wir überwachen Fristen für die Verlän­gerung Ihrer Marke und erinnern Sie recht­zeitig, damit der Schutz nahtlos bestehen bleibt. 

Zusätzlich beraten wir Sie bei inter­na­tio­nalen Erwei­te­rungen, der Durch­setzung Ihrer Marken­rechte, der Übertragung oder dem Verkauf Ihrer Marke. Mit unseren Monitoring-Diensten erkennen wir poten­zielle Verlet­zungen frühzeitig und unter­stützen Sie strate­gisch bei der Sicherung und Weiter­ent­wicklung Ihrer Markenrechte.

Warum B2.Legal anders ist

Unsere Marken­anwalt wird für seine Erfahrung geschätzt.
Seit 2007 unter­stützt Rechts­anwalt Sylvio Schiller Mandanten bei der Anmeldung von Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), auf europäi­scher Ebene und weltweit. In dieser Zeit haben wir über 6.000 Marken­an­mel­dungen und mehr als 13.000 Marken­re­cherchen erfolg­reich durchgeführt.

Wir glauben an Trans­parenz und Verläss­lichkeit für unsere Mandanten.

Ein wesent­licher Grund, warum wir seit Jahren Pauschal­an­gebote im Bereich Marken­an­mel­dungen anbieten, ist unser Anspruch, erstklassige anwalt­liche Leistungen zu einem fairen und trans­pa­renten Preis zu bieten. Bei B2.Legal legen wir großen Wert darauf, von Anfang an sorgfältig und präzise zu arbeiten, um unnötige Beanstan­dungen zu vermeiden und den Anmel­de­prozess für Sie so reibungslos und kalku­lierbar wie möglich zu gestalten. Dieser proaktive Ansatz spart unseren Mandanten nicht nur wertvolle Zeit, sondern minimiert auch poten­zielle Verzö­ge­rungen. Sollte dennoch eine Beanstandung auftreten, kümmern wir uns im Rahmen unseres Pauschal­preises ohne zusätz­liche Kosten darum – für Sie völlig stressfrei und planbar.

BEARBEITUNG VON BEANSTAN­DUNGEN IM ANMEL­DE­PROZESS BEI EINER SCHWEIZER MARKE

Als Unter­nehmer stehen Sie täglich vor vielen Heraus­for­de­rungen. B2.Legal unter­stützt Sie während des gesamten Prozesses der Anmeldung Ihrer Schweizer Marke und sorgt dafür, dass dieser möglichst reibungslos verläuft. Trotz sorgfäl­tiger Vorbe­reitung können formale Beanstan­dungen durch das Schwei­ze­rische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) auftreten.

In einem solchen Fall übernehmen wir die Bearbeitung der Beanstan­dungen selbst­ver­ständlich für Sie – ohne zusätz­liche Kosten, sofern keine Einwände Dritter erhoben werden oder wir Sie auf ein entspre­chendes Risiko hinge­wiesen haben. So können Sie sich auf Ihr Kernge­schäft konzen­trieren, während wir sicher­stellen, dass das Anmel­de­ver­fahren erfolg­reich abgeschlo

Beauf­tragen Sie uns Ihre Marke zu schützen, jetzt beim DPMA.
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