Pauschal­an­gebot für unsere Full-Service Marken­an­meldung EUIPO

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Umfas­sende Markenrecherche

Innerhalb von fünf Werktagen nach Ihrer Beauf­tragung führen wir eine umfas­sende Marken­ähn­lich­keits­re­cherche durch. Dabei prüfen wir die Marken­re­gister des EUIPO, aller 27 natio­anlen Marken­ämter sowie der WIPO. Mithilfe modernster Techno­logie filtern wir Marken heraus, die in Bezug auf ihre verbalen Elemente schrift­bildlich oder klanglich ähnlich sind. So gewähr­leisten wir, dass keine bestehenden Marken­rechte Ihrer erfolg­reichen Regis­trierung im Wege stehen.

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Gutachten zu den Rechercheergebnissen

Nach Abschluss der Marken­re­cherche erstellt unser erfah­rener Marken­anwalt ein Gutachten, in dem die Recher­che­er­geb­nisse verständlich zusam­men­ge­fasst und bewertet werden. Dieses Gutachten gibt Ihnen eine klare Einschätzung der Erfolgs­chancen Ihrer Unions­mar­ken­an­meldung und bietet Ihnen konkrete Handlungs­emp­feh­lungen. Außerdem prüfen wir, ob Ihre Marke schutz­fähig ist, um eine mögliche Zurück­weisung durch das EUIPO zu vermeiden. So sparen Sie Zeit und Geld und können Ihre Idee schneller umsetzen.

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Telefo­nische Beratung durch einen Anwalt

Im Anschluss können Sie einen Telefon­termin mit einem unserer Marken­an­wälte verein­baren, um die Recher­che­er­geb­nisse im Detail zu besprechen und das Klassen­ver­zeichnis abzustimmen. So stellen wir sicher, dass alle Waren und Dienst­leis­tungen erfasst werden, die Sie später unter Ihrer Marke bewerben und vertreiben möchten. Gerne beant­worten wir dabei auch alle weiteren Fragen, die Sie zur Anmeldung Ihrer Marke haben.

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Perso­na­li­sierte Ausar­beitung Ihrer Markenanmeldung

Unser erfah­rener Marken­anwalt wird Ihre Marken­an­meldung indivi­duell für Sie ausar­beiten. Dabei passt er das Waren- und Dienst­leis­tungs­ver­zeichnis an Ihre spezi­fi­schen Anfor­de­rungen sowie an die Ergeb­nisse des Marken­gut­achtens an und stimmt es gemeinsam mit Ihnen ab. So stellen wir sicher, dass Ihre Anmeldung den optimalen Marken­schutz gewährleistet.

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Einrei­chung Ihrer Marken­an­meldung beim EUIPO

Sobald wir Ihre Marken­an­meldung vollständig vorbe­reitet haben, reichen wir diese digital beim Amt der Europäi­schen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein. Im Anschluss senden wir Ihnen die Anmel­de­un­ter­lagen per E‑Mail zu, damit Sie die amtlichen Gebühren direkt an das EUIPO überweisen können. Die Gebühren betragen 850 € für die erste Waren- oder Dienst­leis­tungs­klasse, 50 € für die zweite Klasse und 150 € für jede weitere Klasse.

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Nachver­folgung des Anmel­de­pro­zesses bis zur Registrierung

Nachdem wir Ihre Marken­an­meldung beim Amt der Europäi­schen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einge­reicht haben, überwachen wir den gesamten Anmel­de­prozess und infor­mieren Sie regel­mäßig über alle wichtigen Entwick­lungen. Falls das EUIPO Rückfragen oder Beanstan­dungen zu Ihrer Anmeldung haben sollte, übernehmen wir die Bearbeitung und erstellen eine passende Antwort – selbst­ver­ständlich in enger Abstimmung mit Ihnen. Bei Fragen oder weiteren Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit telefo­nisch zur Verfügung, um alle Details gemeinsam zu besprechen.

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Zusendung der Markenurkunde

Sobald Ihre Unions­marke erfolg­reich regis­triert wurde und die dreimo­natige Wider­spruchs­frist ohne Einspruch abgelaufen ist, senden wir Ihnen die digitale Marken­ur­kunde des EUIPO zu. 

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Beratung nach der Markenregistrierung

Nach der erfolg­reichen Regis­trierung Ihrer Unions­marke stehen wir Ihnen weiterhin als zuver­läs­siger Partner zur Seite. Wir überwachen die Fristen für die Verlän­gerung Ihrer Marke und erinnern Sie recht­zeitig, damit Ihr Marken­schutz nahtlos erhalten bleibt.
Darüber hinaus unter­stützen wir Sie bei Marken­er­wei­te­rungen, der optimalen Nutzung Ihrer Marke, ihrem Verkauf oder der Übertragung auf Dritte sowie bei allen Fragen rund um die Durch­setzung Ihrer Markenrechte. 
Zusätzlich bieten wir umfas­sende Beratung bei inter­na­tio­nalen Marken­an­mel­dungen über die WIPO, regel­mä­ßiges Monitoring, um mögliche Marken­rechts­ver­let­zungen frühzeitig zu erkennen, und strate­gische Hilfe­stellung bei der Lizen­zierung Ihrer Marke. Als weiteren Service begleiten wir Sie bei der Anmeldung Ihrer Marke für das Amazon Brand Registry, um Ihre Produkte und Marke optimal zu schützen und sichtbar zu machen. 
Mit unserem Rundum-Service stellen wir sicher, dass der Wert und Schutz Ihrer Marke langfristig erhalten bleiben – sowohl europaweit als auch international.

Förderung für KMU inklusive

Für kleine und mittlere Unter­nehmen (KMU) übernehmen wir auf Wunsch die Antrag­stellung und Abwicklung für den EU-Förder­fonds für KMU. Damit sind bis zu 75 % Erstattung der amtlichen Gebühren möglich – dieser Service ist bereits in unserem Pauschal­preis enthalten.

Weitere Infor­ma­tionen zum KMU-Förder­pro­gramm finden Sie hier.

Warum B2.Legal anders ist

Unsere Marken­anwalt wird für seine Erfahrung geschätzt.
Seit 2007 unter­stützt Rechts­anwalt Sylvio Schiller Mandanten bei der Anmeldung von Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), auf europäi­scher Ebene und weltweit. In dieser Zeit haben wir über 6.000 Marken­an­mel­dungen und mehr als 13.000 Marken­re­cherchen erfolg­reich durchgeführt.

Wir glauben an Trans­parenz und Verläss­lichkeit für unsere Mandanten.

Ein wesent­licher Grund, warum wir seit Jahren Pauschal­an­gebote im Bereich Marken­an­mel­dungen anbieten, ist unser Anspruch, erstklassige anwalt­liche Leistungen zu einem fairen und trans­pa­renten Preis zu bieten. Bei B2.Legal legen wir großen Wert darauf, von Anfang an sorgfältig und präzise zu arbeiten, um unnötige Beanstan­dungen zu vermeiden und den Anmel­de­prozess für Sie so reibungslos und kalku­lierbar wie möglich zu gestalten. Dieser proaktive Ansatz spart unseren Mandanten nicht nur wertvolle Zeit, sondern minimiert auch poten­zielle Verzö­ge­rungen. Sollte dennoch eine Beanstandung auftreten, kümmern wir uns im Rahmen unseres Pauschal­preises ohne zusätz­liche Kosten darum – für Sie völlig stressfrei und planbar.

BEARBEITUNG VON BEANSTAN­DUNGEN IM ANMEL­DE­PROZESS BEI EINER UNIONSMARKE

Als Unter­nehmer stehen Sie täglich vor vielen Heraus­for­de­rungen. B2.Legal unter­stützt Sie während des gesamten Prozesses der Anmeldung Ihrer Unions­marke und sorgt dafür, dass dieser möglichst reibungslos verläuft. Trotz sorgfäl­tiger Vorbe­reitung können formale Beanstan­dungen durch das Amt der Europäi­schen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) auftreten.

In einem solchen Fall übernehmen wir die Bearbeitung der Beanstan­dungen selbst­ver­ständlich für Sie – ohne zusätz­liche Kosten. So können Sie sich auf Ihr Kernge­schäft konzen­trieren, während wir sicher­stellen, dass das Anmel­de­ver­fahren erfolg­reich abgeschlossen und Ihre Marke in die Register des EUIPO einge­tragen wird.

Beauf­tragen Sie uns Ihre Marke zu schützen, jetzt beim EUIPO.
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