Pauschal­an­gebot für unsere Full-Service Marken­an­meldung DPMA

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Eine umfas­sende Markenrecherche

Innerhalb von fünf Werktagen nach Ihrer Beauf­tragung führen wir eine umfas­sende Marken­ähn­lich­keits­re­cherche durch. Dabei prüfen wir nicht nur die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), sondern auch beim EUIPO und der WIPO regis­trierten Marken. Mithilfe modernster Techno­logie filtern wir Marken heraus, die in Bezug auf ihre verbalen Elemente schrift­bildlich oder klanglich ähnlich sind. So gewähr­leisten wir, dass keine bestehenden Marken­rechte Ihrer erfolg­reichen Regis­trierung im Wege stehen.

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Gutachten zu den Rechercheergebnissen

Nach Abschluss der Marken­re­cherche erstellt unser erfah­rener Marken­anwalt ein Gutachten, in dem die Recher­che­er­geb­nisse verständlich zusam­men­ge­fasst und bewertet werden. Dieses Gutachten gibt Ihnen eine klare Einschätzung der Erfolgs­chancen Ihrer Marken­an­meldung und bietet Ihnen konkrete Handlungs­emp­feh­lungen. Außerdem prüfen wir, ob Ihre Marke schutz­fähig ist, um eine mögliche Zurück­weisung durch das DPMA zu vermeiden. So sparen Sie Zeit und Geld und können Ihre Idee schneller umsetzen.

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Telefo­nische Beratung durch einen Anwalt

Im Anschluss können Sie einen Telefon­termin mit einem unserer Marken­an­wälte verein­baren, um die Recher­che­er­geb­nisse im Detail zu besprechen und das Klassen­ver­zeichnis abzustimmen. So stellen wir sicher, dass alle Waren und Dienst­leis­tungen erfasst werden, die Sie später unter Ihrer Marke bewerben und vertreiben möchten. Gerne beant­worten wir dabei auch alle weiteren Fragen, die Sie zur Anmeldung Ihrer Marke haben.

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Perso­na­li­sierte Ausar­beitung Ihrer Markenanmeldung

Unser erfah­rener Marken­anwalt wird Ihre Marken­an­meldung indivi­duell für Sie ausar­beiten. Dabei passt er das Waren- und Dienst­leis­tungs­ver­zeichnis an Ihre spezi­fi­schen Anfor­de­rungen sowie an die Ergeb­nisse des Marken­gut­achtens an und stimmt es gemeinsam mit Ihnen ab. So stellen wir sicher, dass Ihre Anmeldung den optimalen Marken­schutz für Sie gewährleistet.

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Einrei­chung Ihrer Marken­an­meldung beim DPMA

Anschließend reichen wir Ihre Marken­an­meldung digital beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein. Die Unter­lagen senden wir Ihnen anschließend per E‑Mail zu, damit Sie die amtliche Gebühr in Höhe von 290 € für bis zu drei Waren- oder Dienst­leis­tungs­klassen direkt an das DPMA überweisen können. 

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Nachver­folgung des Anmel­de­pro­zesses bis zur Registrierung

Nachdem Ihre Marken­an­meldung beim DPMA einge­reicht wurde, verfolgen wir den Status der Anmeldung und halten Sie über alle wichtigen Entwick­lungen auf dem Laufenden. Sollte das DPMA formale Beanstan­dungen zu Ihrer Marken­an­meldung erheben, kümmern wir uns um eine entspre­chende Antwort und die Weiter­be­ar­beitung, stets in Absprache mit Ihnen. Selbst­ver­ständlich stehen wir Ihnen dafür auch telefo­nisch zur Verfügung, um Ihre Fragen zu klären.

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Zusendung der Markenurkunde

Sobald Ihre Marke erfolg­reich regis­triert wurde, senden wir Ihnen die erhaltene Marken­ur­kunde des DPMA im Original zu. Zudem überwachen wir die dreimo­natige Wider­spruchs­frist und infor­mieren Sie nach deren Ablauf über den erfolg­reichen Abschluss des Anmeldeprozesses..

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Beratung nach der Markenregistrierung

Nach der erfolg­reichen Regis­trierung bieten wir Ihnen weiterhin umfas­sende Unter­stützung an. Wir überwachen die Fristen für die Verlän­gerung Ihrer Marke und erinnern Sie recht­zeitig daran. Außerdem stehen wir Ihnen als Ansprech­partner zur Verfügung, wenn es um Marken­er­wei­te­rungen, die Nutzung der Marke, deren Verkauf oder Übertragung sowie um Fragen zur Verletzung Ihrer Marken­rechte geht. Darüber hinaus beraten wir Sie bei der inter­na­tio­nalen Marken­an­meldung über die WIPO, bieten regel­mä­ßiges Monitoring Ihrer Marke, um Verlet­zungen frühzeitig zu erkennen, und unter­stützen Sie bei der strate­gi­schen Nutzung Ihrer Marke, etwa durch Lizenz­ver­träge. So sichern wir langfristig den Wert und Schutz Ihrer Marke – national wie international.

Warum B2.Legal anders ist

Unsere Marken­anwalt wird für seine Erfahrung geschätzt.
Seit 2007 unter­stützt Rechts­anwalt Sylvio Schiller Mandanten bei der Anmeldung von Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), auf europäi­scher Ebene und weltweit. In dieser Zeit haben wir über 6.000 Marken­an­mel­dungen und mehr als 13.000 Marken­re­cherchen erfolg­reich durchgeführt.

Wir glauben an Trans­parenz und Verläss­lichkeit für unsere Mandanten.

Ein wesent­licher Grund, warum wir seit Jahren Pauschal­an­gebote im Bereich Marken­an­mel­dungen anbieten, ist unser Anspruch, erstklassige anwalt­liche Leistungen zu einem fairen und trans­pa­renten Preis zu bieten. Bei B2.Legal legen wir großen Wert darauf, von Anfang an sorgfältig und präzise zu arbeiten, um unnötige Beanstan­dungen zu vermeiden und den Anmel­de­prozess für Sie so reibungslos und kalku­lierbar wie möglich zu gestalten. Dieser proaktive Ansatz spart unseren Mandanten nicht nur wertvolle Zeit, sondern minimiert auch poten­zielle Verzö­ge­rungen. Sollte dennoch eine Beanstandung auftreten, kümmern wir uns im Rahmen unseres Pauschal­preises ohne zusätz­liche Kosten darum – für Sie völlig stressfrei und planbar.

Bearbeitung von formalen Beanstan­dungen im Anmeldeprozess.

Als Unter­nehmer haben Sie täglich zahlreiche Aufgaben zu erledigen. B2.Legal steht Ihnen während des gesamten Prozesses der Marken­an­meldung zur Seite und sorgt dafür, dass dieser so reibungslos wie möglich verläuft. Trotz sorgfäl­tiger Vorbe­reitung kann es zu formalen Beanstan­dungen durch das DPMA kommen. In diesem Fall übernehmen wir selbst­ver­ständlich die Bearbeitung für Sie — ohne zusätz­liche Kosten. So können Sie sich ganz auf Ihr Kernge­schäft konzen­trieren, während wir uns um den erfolg­reichen Abschluss des Anmel­de­ver­fahrens beim DPMA und die Eintragung Ihrer Marke kümmern.

Beauf­tragen Sie uns Ihre Marke zu schützen, jetzt beim DPMA.
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