Schokolade mit Pistaziencreme und Engelshaar erobert die Herzen von Genießern weltweit. Der neueste Trend, der seinen Ursprung in sozialen Medien hat, hat nun über Umwege sogar das Markenrecht erreicht. Der Kern der Diskussion: Darf ein Produkt als “Dubai-Schokolade” bezeichnet werden, wenn es nicht in Dubai hergestellt wurde?
Bei der Verwendung geografischer Bezeichnungen in Produktnamen ist im Markenrecht besondere Vorsicht geboten. Gemäß deutschem Recht (§ 127 MarkenG) ist die Verwendung geografischer Herkunftsangaben für Produkte, die nicht aus der angegebenen Region stammen, unzulässig. Dies könnte bedeuten, dass eine Schokolade nur dann als “Dubai-Schokolade” verkauft werden darf, wenn sie tatsächlich in Dubai produziert wurde.
Es stellt sich jedoch die Frage, wie Verbraucher solche Angaben tatsächlich wahrnehmen. Dies ist der entscheidende Punkt. Es ist von entscheidender Bedeutung, ob die Bezeichnung “Dubai-Schokolade” beim durchschnittlichen Konsumenten den Eindruck erweckt, das Produkt stamme aus Dubai, oder ob sie vielmehr eine Hommage an die mit der Region verbundenen Zutaten und Zubereitungsmethoden darstellt.
Der Konflikt nahm Fahrt auf, als ein deutscher Importeur, der ausschließlich in Dubai produzierte Schokolade vertreibt, einen großen Hersteller (Lindt) abmahnte. Der Vorwurf: Lindt verkaufe unter der Bezeichnung “Dubai-Schokolade” ein Produkt, das nicht in Dubai hergestellt wird. Diese Darstellung sei irreführend und verstoße deswegen gegen das Markenrecht.
Lindt weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen argumentiert, dass “Dubai-Schokolade” nicht als Herkunftsangabe zu verstehen sei, sondern vielmehr als Beschreibung der besonderen Rezeptur – eine Schokolade mit Pistaziencreme und Engelshaar, inspiriert von der orientalischen Küche.
Wikipedia meint im Übrigen dazu „Dubai-Schokolade (englisch Dubai Chocolate) ist eine mit Kadaifi und Pistazien gefüllte Tafelschokolade. Sie erlebte 2024 einen Hype in den deutschsprachigen sozialen Medien. Als Entwickler gilt die Schokoladen-Manufaktur Fix Dessert Chocolatier im Emirat Dubai; dort unter dem Marken-Namen „Can’t Get Knafeh of It“.
Im Markenrecht werden geografische Angaben nicht immer wörtlich interpretiert. Die Begriffe “Wiener Schnitzel”, “Russisches Brot” und “Schwarzwälder Torte” sind etablierte Beispiele. Sie dienen als Hinweis auf eine Zubereitungsart oder typische Zutaten, nicht zwangsläufig auf die geografische Herkunft. Der Begriff “Kölner Wasser” (Eau de Cologne) steht ähnlich symbolisch für einen bestimmten Produkttyp und nicht ausschließlich für eine Herstellung in Köln. Lässt sich diese Überlegung auch auf “Dubai-Schokolade” übertragen? Die Beantwortung dieser Frage ist abhängig von der Wahrnehmung der Bezeichnung durch die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Nach Ansicht des abmahnenden Importeurs suggeriert “Dubai-Schokolade” klar, dass das Produkt in Dubai hergestellt wurde. Das sei bei Lindt nicht der Fall, was Verbraucher in die Irre führen könnte. Zudem werde der aktuelle Hype um original in Dubai produzierte Schokolade unrechtmäßig ausgenutzt.
Lindt hingegen sieht in “Dubai-Schokolade” eine Beschreibung der besonderen Zutaten und Zubereitungsart. Pistaziencreme und Engelshaar seien charakteristisch für die orientalische Küche und stünden im Mittelpunkt des Produkts. Es handele sich nicht um eine geografische Herkunftsangabe, sondern um eine Art Sortenbezeichnung.
Für den Fall, dass der Streit vor Gericht landet, wird maßgeblich sein, wie die angesprochene Zielgruppe die Bezeichnung versteht. Hier könnten Verbraucherumfragen für die notwendige Klarheit sorgen. Es stellt sich die Frage, ob der Kunde tatsächlich eine Schokolade aus Dubai erwartet, oder ob der Begriff als Synonym für eine bestimmte Art von Schokolade wahrgenommen wird. Die Beantwortung dieser Frage kann darüber entscheiden, ob die Bezeichnung “Dubai-Schokolade” als irreführend einzustufen ist.
Die Auseinandersetzung um “Dubai-Schokolade” zeigt eindrucksvoll, wie vielschichtig und aktuell Markenrecht sein kann. Es geht nicht nur um die Herkunft eines Produkts, sondern auch um die Interpretation durch Verbraucher. Ob “Dubai-Schokolade” wirklich aus Dubai stammen muss, bleibt abzuwarten. Es steht jedoch fest, dass der Streit reichlich Stoff für Diskussionen bietet und möglicherweise auch eine ordentliche Portion Publicity für alle Beteiligten generiert. Es besteht die Möglichkeit, dass für die Beteiligten die öffentliche Wahrnehmung und Präsenz von größerer Bedeutung ist.