Muss “Dubai-Schokolade” wirklich aus Dubai stammen? Ein Blick ins Markenrecht

Schokolade mit Pista­zi­en­creme und Engelshaar erobert die Herzen von Genießern weltweit. Der neueste Trend, der seinen Ursprung in sozialen Medien hat, hat nun über Umwege sogar das Marken­recht erreicht. Der Kern der Diskussion: Darf ein Produkt als “Dubai-Schokolade” bezeichnet werden, wenn es nicht in Dubai herge­stellt wurde?

Bei der Verwendung geogra­fi­scher Bezeich­nungen in Produkt­namen ist im Marken­recht besondere Vorsicht geboten. Gemäß deutschem Recht (§ 127 MarkenG) ist die Verwendung geogra­fi­scher Herkunfts­an­gaben für Produkte, die nicht aus der angege­benen Region stammen, unzulässig. Dies könnte bedeuten, dass eine Schokolade nur dann als “Dubai-Schokolade” verkauft werden darf, wenn sie tatsächlich in Dubai produ­ziert wurde.
Es stellt sich jedoch die Frage, wie Verbraucher solche Angaben tatsächlich wahrnehmen. Dies ist der entschei­dende Punkt. Es ist von entschei­dender Bedeutung, ob die Bezeichnung “Dubai-Schokolade” beim durch­schnitt­lichen Konsu­menten den Eindruck erweckt, das Produkt stamme aus Dubai, oder ob sie vielmehr eine Hommage an die mit der Region verbun­denen Zutaten und Zuberei­tungs­me­thoden darstellt.

Der Konflikt nahm Fahrt auf, als ein deutscher Importeur, der ausschließlich in Dubai produ­zierte Schokolade vertreibt, einen großen Hersteller (Lindt) abmahnte. Der Vorwurf: Lindt verkaufe unter der Bezeichnung “Dubai-Schokolade” ein Produkt, das nicht in Dubai herge­stellt wird. Diese Darstellung sei irreführend und verstoße deswegen gegen das Markenrecht.

Lindt weist die Vorwürfe zurück. Das Unter­nehmen argumen­tiert, dass “Dubai-Schokolade” nicht als Herkunfts­angabe zu verstehen sei, sondern vielmehr als Beschreibung der beson­deren Rezeptur – eine Schokolade mit Pista­zi­en­creme und Engelshaar, inspi­riert von der orien­ta­li­schen Küche.
Wikipedia meint im Übrigen dazu „Dubai-Schokolade (englisch Dubai Chocolate) ist eine mit Kadaifi und Pistazien gefüllte Tafel­scho­kolade. Sie erlebte 2024 einen Hype in den deutsch­spra­chigen sozialen Medien. Als Entwickler gilt die Schoko­laden-Manufaktur Fix Dessert Choco­latier im Emirat Dubai; dort unter dem Marken-Namen „Can’t Get Knafeh of It“.

Im Marken­recht werden geogra­fische Angaben nicht immer wörtlich inter­pre­tiert. Die Begriffe “Wiener Schnitzel”, “Russi­sches Brot” und “Schwarz­wälder Torte” sind etablierte Beispiele. Sie dienen als Hinweis auf eine Zuberei­tungsart oder typische Zutaten, nicht zwangs­läufig auf die geogra­fische Herkunft. Der Begriff “Kölner Wasser” (Eau de Cologne) steht ähnlich symbo­lisch für einen bestimmten Produkttyp und nicht ausschließlich für eine Herstellung in Köln. Lässt sich diese Überlegung auch auf “Dubai-Schokolade” übertragen? Die Beant­wortung dieser Frage ist abhängig von der Wahrnehmung der Bezeichnung durch die Verbrau­che­rinnen und Verbraucher.

Nach Ansicht des abmah­nenden Impor­teurs sugge­riert “Dubai-Schokolade” klar, dass das Produkt in Dubai herge­stellt wurde. Das sei bei Lindt nicht der Fall, was Verbraucher in die Irre führen könnte. Zudem werde der aktuelle Hype um original in Dubai produ­zierte Schokolade unrecht­mäßig ausgenutzt.

Lindt hingegen sieht in “Dubai-Schokolade” eine Beschreibung der beson­deren Zutaten und Zuberei­tungsart. Pista­zi­en­creme und Engelshaar seien charak­te­ris­tisch für die orien­ta­lische Küche und stünden im Mittel­punkt des Produkts. Es handele sich nicht um eine geogra­fische Herkunfts­angabe, sondern um eine Art Sortenbezeichnung. 

Für den Fall, dass der Streit vor Gericht landet, wird maßgeblich sein, wie die angespro­chene Zielgruppe die Bezeichnung versteht. Hier könnten Verbrau­cher­um­fragen für die notwendige Klarheit sorgen. Es stellt sich die Frage, ob der Kunde tatsächlich eine Schokolade aus Dubai erwartet, oder ob der Begriff als Synonym für eine bestimmte Art von Schokolade wahrge­nommen wird. Die Beant­wortung dieser Frage kann darüber entscheiden, ob die Bezeichnung “Dubai-Schokolade” als irreführend einzu­stufen ist.

Die Ausein­an­der­setzung um “Dubai-Schokolade” zeigt eindrucksvoll, wie vielschichtig und aktuell Marken­recht sein kann. Es geht nicht nur um die Herkunft eines Produkts, sondern auch um die Inter­pre­tation durch Verbraucher. Ob “Dubai-Schokolade” wirklich aus Dubai stammen muss, bleibt abzuwarten. Es steht jedoch fest, dass der Streit reichlich Stoff für Diskus­sionen bietet und mögli­cher­weise auch eine ordent­liche Portion Publicity für alle Betei­ligten generiert. Es besteht die Möglichkeit, dass für die Betei­ligten die öffent­liche Wahrnehmung und Präsenz von größerer Bedeutung ist.