Musik auf TikTok und Instagram – Was Content Creator und Social-Marketing-Teams rechtlich wissen müssen

Musik gehört zu den zentralen Gestal­tungs­mitteln auf Platt­formen wie TikTok und Instagram. Ob virale Reels, kreative Storys oder Sound-basierte Challenges – ohne passende Audiospur ist die Reich­weite oft begrenzt. Doch die recht­liche Nutzung von Musik im Social-Media-Kontext ist komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Vielen ist nicht bewusst, dass eine unzulässige Nutzung schnell zu Abmah­nungen, Unter­las­sungs­for­de­rungen und erheb­lichen Kosten führen kann.

Platt­form­li­zenzen – nicht gleich Freibrief

TikTok und Meta (als Betreiber von Instagram und Facebook) verfügen zwar über Lizenz­ver­träge mit Musik­ver­wer­tungs­ge­sell­schaften, diese gelten jedoch primär für die private, nicht-kommer­zielle Nutzung. Sobald Inhalte geschäftlich genutzt werden – etwa im Rahmen eines Corporate-Kanals, bezahlter Koope­ra­tionen oder zur Marken­kom­mu­ni­kation –, greift der Schutz dieser Platt­form­li­zenzen regel­mäßig nicht mehr.

TikTok weist in seinen Bedin­gungen ausdrücklich darauf hin, dass Unter­nehmen oder Organi­sa­tionen die Plattform nicht für kommer­zielle Zwecke nutzen dürfen, es sei denn, sie verfügen über eigene Musik­li­zenzen. Auch Meta grenzt klar ein: Musik sei ausschließlich im privaten Rahmen gestattet; eine geschäft­liche Nutzung sei untersagt, sofern nicht geson­derte Rechte eingeholt wurden.

Was zählt als kommer­zielle Nutzung?

Ob ein Beitrag als „kommer­ziell“ einzu­stufen ist, hängt nicht nur vom unmit­tel­baren Verkauf eines Produkts ab. Bereits ein Instagram-Reel, das zur Image­pflege eines Unter­nehmens dient, oder ein TikTok-Video mit Unter­neh­mens­bezug kann als kommer­ziell gelten. Auch Influencer-Marketing, Employer Branding oder Recruiting-Kampagnen unter­fallen dieser Einstufung. Entscheidend ist, ob der Beitrag in irgend­einer Weise geschäft­lichen Zwecken dient – selbst wenn er nicht direkt moneta­ri­siert wird.

Recht­liche Risiken bei Verstößen

Wer Musik ohne ausrei­chende Rechte nutzt, riskiert ernst­hafte recht­liche Konse­quenzen. Dazu zählen insbe­sondere Abmah­nungen wegen Urheber­rechts­ver­letzung, verbunden mit der Forderung einer straf­be­wehrten Unter­las­sungs­er­klärung. Hinzu kommen regel­mäßig Schadens­er­satz­for­de­rungen, die sich an branchen­üb­lichen Lizenz­sätzen orien­tieren – häufig mehrere hundert bis tausend Euro pro Einzelfall.

Gerade in Agentur­struk­turen oder bei wieder­holter Nutzung kann sich das Risiko erheblich verviel­fachen. Auch vergangene Inhalte sind nicht sicher: Ältere Beiträge mit rechts­widrig verwen­deter Musik können rückwirkend angegriffen werden, insbe­sondere wenn sie weiterhin online verfügbar sind.

Praxis-Tipps: So vermeiden Sie Rechtsverletzungen

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen folgende Maßnahmen:

Erstens: Verwenden Sie nur Musik, für die Sie nachweislich über die erfor­der­lichen Rechte verfügen. Viele Platt­formen bieten spezielle „Commercial Music Libraries“ an, in denen Titel enthalten sind, die auch für geschäft­liche Zwecke genutzt werden dürfen – aller­dings meist nur mit verifi­zierten Business-Konten oder im Rahmen definierter Nutzungsbedingungen.

Zweitens: Für größere Kampagnen oder wieder­keh­rende Formate kann der Abschluss indivi­du­eller Musik­li­zenzen bei Verwer­tungs­ge­sell­schaften, Labels oder Lizenz­platt­formen sinnvoll sein. Anbieter wie Epidemic Sound, Artlist oder Sound­stripe bieten profes­sio­nelle Musik­bi­blio­theken mit klaren Lizenz­mo­dellen für kommer­zielle Social-Media-Nutzung.

Drittens: Schaffen Sie interne Standards und dokumen­tieren Sie Lizenz­nach­weise syste­ma­tisch – insbe­sondere, wenn externe Dienst­leister oder Influencer Inhalte für Ihr Unter­nehmen erstellen. Hier empfehlen wir auch vertrag­liche Regelungen, etwa in Form von Prüfpflichten oder Haftungs­klauseln bei Verstößen.

Viertens: Führen Sie regel­mäßig sogenannte „Content Audits“ durch. Prüfen Sie, ob in Ihren bestehenden Social-Media-Inhalten mögli­cher­weise urheber­rechtlich geschützte Musik enthalten ist, für die keine Nutzungs­rechte bestehen, und entfernen Sie diese gegebenenfalls.

Und schließlich: Schulen Sie Ihre Teams. Sowohl Creator als auch Social-Media-Manager sollten mit den recht­lichen Grund­lagen der Musik­nutzung vertraut sein – denn nicht selten liegt die Ursache eines Rechts­ver­stoßes schlicht in mangelndem Problembewusstsein.

Fazit: Rechts­si­cherheit schützt Reichweite

Social-Media-Kommu­ni­kation lebt von Dynamik und Kreati­vität – aber auch von recht­licher Sorgfalt. Wer Musik nutzt, ohne sich über die Lizenzlage im Klaren zu sein, handelt fahrlässig und riskiert teure Konse­quenzen. Das gilt sowohl für Einzel­per­sonen als auch für profes­sio­nelle Marketingabteilungen.

Wir von B2.Legal beraten regel­mäßig zu urheber­recht­lichen Fragen rund um digitale Inhalte, Influencer-Kampagnen und Social-Media-Auftritte. Unsere Erfahrung zeigt: Mit recht­zeitig geklärten Rechten, soliden Verein­ba­rungen und einem geschulten Team lassen sich viele Probleme im Vorfeld vermeiden.

Wenn Sie Fragen zu konkreten Inhalten, vertrag­lichen Regelungen oder Ihrer Social-Media-Strategie haben, unter­stützen wir Sie gerne persönlich.

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