Musik gehört zu den zentralen Gestaltungsmitteln auf Plattformen wie TikTok und Instagram. Ob virale Reels, kreative Storys oder Sound-basierte Challenges – ohne passende Audiospur ist die Reichweite oft begrenzt. Doch die rechtliche Nutzung von Musik im Social-Media-Kontext ist komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Vielen ist nicht bewusst, dass eine unzulässige Nutzung schnell zu Abmahnungen, Unterlassungsforderungen und erheblichen Kosten führen kann.
Plattformlizenzen – nicht gleich Freibrief
TikTok und Meta (als Betreiber von Instagram und Facebook) verfügen zwar über Lizenzverträge mit Musikverwertungsgesellschaften, diese gelten jedoch primär für die private, nicht-kommerzielle Nutzung. Sobald Inhalte geschäftlich genutzt werden – etwa im Rahmen eines Corporate-Kanals, bezahlter Kooperationen oder zur Markenkommunikation –, greift der Schutz dieser Plattformlizenzen regelmäßig nicht mehr.
TikTok weist in seinen Bedingungen ausdrücklich darauf hin, dass Unternehmen oder Organisationen die Plattform nicht für kommerzielle Zwecke nutzen dürfen, es sei denn, sie verfügen über eigene Musiklizenzen. Auch Meta grenzt klar ein: Musik sei ausschließlich im privaten Rahmen gestattet; eine geschäftliche Nutzung sei untersagt, sofern nicht gesonderte Rechte eingeholt wurden.
Was zählt als kommerzielle Nutzung?
Ob ein Beitrag als „kommerziell“ einzustufen ist, hängt nicht nur vom unmittelbaren Verkauf eines Produkts ab. Bereits ein Instagram-Reel, das zur Imagepflege eines Unternehmens dient, oder ein TikTok-Video mit Unternehmensbezug kann als kommerziell gelten. Auch Influencer-Marketing, Employer Branding oder Recruiting-Kampagnen unterfallen dieser Einstufung. Entscheidend ist, ob der Beitrag in irgendeiner Weise geschäftlichen Zwecken dient – selbst wenn er nicht direkt monetarisiert wird.
Rechtliche Risiken bei Verstößen
Wer Musik ohne ausreichende Rechte nutzt, riskiert ernsthafte rechtliche Konsequenzen. Dazu zählen insbesondere Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung, verbunden mit der Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hinzu kommen regelmäßig Schadensersatzforderungen, die sich an branchenüblichen Lizenzsätzen orientieren – häufig mehrere hundert bis tausend Euro pro Einzelfall.
Gerade in Agenturstrukturen oder bei wiederholter Nutzung kann sich das Risiko erheblich vervielfachen. Auch vergangene Inhalte sind nicht sicher: Ältere Beiträge mit rechtswidrig verwendeter Musik können rückwirkend angegriffen werden, insbesondere wenn sie weiterhin online verfügbar sind.
Praxis-Tipps: So vermeiden Sie Rechtsverletzungen
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen folgende Maßnahmen:
Erstens: Verwenden Sie nur Musik, für die Sie nachweislich über die erforderlichen Rechte verfügen. Viele Plattformen bieten spezielle „Commercial Music Libraries“ an, in denen Titel enthalten sind, die auch für geschäftliche Zwecke genutzt werden dürfen – allerdings meist nur mit verifizierten Business-Konten oder im Rahmen definierter Nutzungsbedingungen.
Zweitens: Für größere Kampagnen oder wiederkehrende Formate kann der Abschluss individueller Musiklizenzen bei Verwertungsgesellschaften, Labels oder Lizenzplattformen sinnvoll sein. Anbieter wie Epidemic Sound, Artlist oder Soundstripe bieten professionelle Musikbibliotheken mit klaren Lizenzmodellen für kommerzielle Social-Media-Nutzung.
Drittens: Schaffen Sie interne Standards und dokumentieren Sie Lizenznachweise systematisch – insbesondere, wenn externe Dienstleister oder Influencer Inhalte für Ihr Unternehmen erstellen. Hier empfehlen wir auch vertragliche Regelungen, etwa in Form von Prüfpflichten oder Haftungsklauseln bei Verstößen.
Viertens: Führen Sie regelmäßig sogenannte „Content Audits“ durch. Prüfen Sie, ob in Ihren bestehenden Social-Media-Inhalten möglicherweise urheberrechtlich geschützte Musik enthalten ist, für die keine Nutzungsrechte bestehen, und entfernen Sie diese gegebenenfalls.
Und schließlich: Schulen Sie Ihre Teams. Sowohl Creator als auch Social-Media-Manager sollten mit den rechtlichen Grundlagen der Musiknutzung vertraut sein – denn nicht selten liegt die Ursache eines Rechtsverstoßes schlicht in mangelndem Problembewusstsein.
Fazit: Rechtssicherheit schützt Reichweite
Social-Media-Kommunikation lebt von Dynamik und Kreativität – aber auch von rechtlicher Sorgfalt. Wer Musik nutzt, ohne sich über die Lizenzlage im Klaren zu sein, handelt fahrlässig und riskiert teure Konsequenzen. Das gilt sowohl für Einzelpersonen als auch für professionelle Marketingabteilungen.
Wir von B2.Legal beraten regelmäßig zu urheberrechtlichen Fragen rund um digitale Inhalte, Influencer-Kampagnen und Social-Media-Auftritte. Unsere Erfahrung zeigt: Mit rechtzeitig geklärten Rechten, soliden Vereinbarungen und einem geschulten Team lassen sich viele Probleme im Vorfeld vermeiden.
Wenn Sie Fragen zu konkreten Inhalten, vertraglichen Regelungen oder Ihrer Social-Media-Strategie haben, unterstützen wir Sie gerne persönlich.
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