Markenrecherche für neue Produktnamen – rechtlich sicher starten
Ihr neuer Produktname – rechtlich sicher und markenfähig
Ob innovatives Startup, etabliertes Unternehmen oder kreative Agentur – wer einen neuen Produkt‑, Unternehmens- oder Projektnamen entwickelt, steht vor einer zentralen Herausforderung: Ist der Wunschname rechtlich verfügbar? Und ist er als Marke schützbar?
Genau hier setzen wir an. Als spezialisierte Kanzlei für Markenrecht prüfen wir Ihre Namensideen mit juristischer Präzision – bevor es zu Abmahnungen, Widersprüchen oder teuren Rebrandings kommt.
Wählen Sie aus drei maßgeschneiderten Angeboten – vom schnellen ersten Check für mehrere Namensideen bis zum fundierten Gutachten mit klarer Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für den DACH- oder EU-Markt.
Unsere Leistungen – drei klar definierte Produkte
Quick Namecheck
Für bis zu 5 Namen – Schutzfähigkeit & erweiterte Identitätsrecherche (DPMA, EUIPO, WIPO)
- Schutzfähigkeit prüfen
- Erweiterte Identitätsrecherche (DPMA, EUIPO, WIPO)
- Erste Risikobewertung im Ampelsystem
- Kurze schriftliche Einschätzung
Kurzgutachten Deutschland
Dieses Full-Service-Paket für die Markenrecherche beinhaltet folgende Leistungen:
- Prüfung der Schutzfähigkeit der Marke / des Firmennamens
- Recherche nach identischen und ähnlichen Begriffen
- Recherche beim DPMA, EUIPO, WIPO und dt. Handelsregister
- Anwaltliche Auswertung der Rechercheergebnisse und persönliche Beratung
- Erstellung eines Gutachtens zur Recherche
- Support per E‑Mail und Telefon während des gesamten Prozesses
Kurzgutachten EU‑weit
Dieses Full-Service-Paket für die EU-Markenrecherche beinhaltet folgende Leistungen:
- Prüfung der Schutzfähigkeit der Marke / des Firmennamens
- Recherche nach identischen und ähnlichen Begriffen
- Recherche beim EUIPO, WIPO und allen 27 nationalen Markenämtern
- Anwaltliche Auswertung der Rechercheergebnisse und persönliche Beratung
- Erstellung eines Gutachtens zur Recherche
- Support per E‑Mail und Telefon während des gesamten Prozesses
Beispielhafte Praxissituationen
- Launch eines Nahrungsergänzungsmittels: Eine der drei geprüften Ideen hätte eine identische EU-Marke verletzt – durch die Prüfung wurde die sichere Option gewählt.
- Neue B2B-Software: Ein scheinbar unproblematischer Name kollidierte mit einer älteren DPMA-Marke – Empfehlung zur Umbenennung.
- Internationale Dachmarke für Medizinprodukte: Durch EU-weite Recherche wurden Konflikte in drei Ländern erkannt – die Schreibweise wurde entsprechend angepasst.
Was Mandanten sagen
„Wir bringen regelmäßig neue Marken im Möbelbereich auf den Markt. Die Kurzgutachten von B2.Legal helfen uns dabei, rechtliche Konflikte frühzeitig zu vermeiden – schnell, klar strukturiert und nachvollziehbar.“
– Markenverantwortlicher, deutschlandweit tätiges Möbelunternehmen
„Als Business Angel begleite ich viele junge Unternehmen von der Namensidee bis zur Markteinführung. Die Einschätzungen von Herrn Schiller sind für mich ein zentraler Bestandteil jeder professionellen Markenentwicklung.“
– Gründer-Coach & Investor, Berlin
„Unsere Agentur entwickelt regelmäßig neue Markennamen für Kunden in unterschiedlichen Branchen. Der Schnellcheck ist für uns ein effizientes Tool, um erste rechtliche Risiken auszusortieren – ohne Umwege und immer mit klarem Feedback.“
– Geschäftsführer, Kreativagentur für Markenentwicklung
Häufige Fragen (FAQ)
Was genau ist der Unterschied zwischen einer Identitätsrecherche und einer Ähnlichkeitsrecherche?
Eine Identitätsrecherche erfasst nur exakt gleiche Eintragungen. Die Ähnlichkeitsrecherche berücksichtigt auch klangliche, begriffliche oder schriftbildliche Ähnlichkeiten – also Fälle, die zu markenrechtlichen Widersprüchen oder Verwechslungen führen können. Für eine rechtlich tragfähige Einschätzung ist die Ähnlichkeitsrecherche unerlässlich.
Prüfen Sie auch mögliche Risiken aus anderen Klassen, wenn sie mit dem Geschäftsmodell in Verbindung stehen?
Ja, wir prüfen nicht nur die Klasse, die konkret genannt wurde, sondern beziehen im Rahmen einer erweiterten Einschätzung auch angrenzende oder funktional verwandte Klassen mit ein – sofern relevant. Dies ist insbesondere bei Software, Beratung oder Lifestyle-Produkten häufig notwendig.
Was passiert, wenn es eine ältere Marke mit hoher Ähnlichkeit gibt – kann man die Anmeldung trotzdem versuchen?
In bestimmten Fällen ja – aber nur mit strategischer Begründung. Wenn die älteren Marken z. B. inaktiv, schwach benutzt oder nur in nicht überlappenden Klassen registriert sind, kann eine Anmeldung dennoch sinnvoll sein. In solchen Fällen sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus, ggf. auch mit Hinweisen auf Abgrenzungsvereinbarungen oder Abwandlungen.
Wie tiefgehend ist die Schutzfähigkeitsprüfung? Wird auch die Eintragungsfähigkeit beim DPMA oder EUIPO bewertet?
Ja, wir prüfen nicht nur das Vorliegen relativer Schutzhindernisse (bestehende Marken), sondern auch absolute Schutzhindernisse wie fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Begriffe oder Freihaltebedürfnisse. Die Einschätzung orientiert sich an der Rechtsprechung des BPatG, des EuG und der Prüfpraxis der Ämter.
Erhalten wir eine rechtlich belastbare Einschätzung, die intern oder gegenüber Dritten verwendet werden kann?
Ja. Unsere Kurzgutachten enthalten eine juristisch begründete Risikoabwägung und klare Empfehlung. Sie sind so aufgebaut, dass sie sowohl gegenüber Geschäftsführung, Investoren oder Agenturen als Entscheidungsgrundlage dienen können – aber auch rechtlich nachvollziehbar dokumentieren, warum ein Name empfohlen oder verworfen wurde.
Wie aktuell sind die zugrunde liegenden Datenbanken und Rechercheergebnisse?
Wir greifen bei der Ähnlichkeitsrecherche auf die jeweils aktuellen Datenstände der offiziellen Markenregister (z. B. DPMA, EUIPO, TMView, teilweise WIPO) zurück. Die Recherche wird jeweils tagesaktuell zum Prüfzeitpunkt durchgeführt.