Viele Unternehmen, Start-ups und Kreative stoßen bei der Anmeldung einer neuen Marke auf ein Problem: Es gibt bereits ältere Marken, die ähnlich klingen oder ein vergleichbares Logo verwenden. Was bedeutet das für die eigene Markenanmeldung – und wie groß ist das Risiko, abgelehnt oder abgemahnt zu werden?
Ältere Marken – automatisch ein Hindernis?
Nicht jede ältere Marke führt automatisch zu Problemen. Entscheidend ist, wie ähnlich sich die Zeichen tatsächlich sind – und ob sie für vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen eingetragen wurden. Gerade Begriffe mit medizinischem oder bildungsbezogenem Bezug wie „Medicorps“, „Medicon“ oder „Medicore“ tauchen in unterschiedlichen Kontexten auf, ohne dass zwangsläufig eine Verwechslungsgefahr besteht.
Zeichenähnlichkeit: Was zählt wirklich?
Aus rechtlicher Sicht wird vor allem der Gesamteindruck verglichen – also: Wie wirkt die Marke in Klang, Schriftbild und Bedeutung auf einen durchschnittlichen Verbraucher? Oft reicht schon ein zusätzlicher Buchstabe oder ein beschreibender Zusatz, um eine klare Unterscheidbarkeit herzustellen. Das gilt auch für Bildbestandteile wie stilisierte Figuren, Symbole oder akademische Anspielungen.
Vorsicht bei Logos – gerade im Bildungsbereich
Ein häufiger Fehler: Die Annahme, dass ein etwas anders gezeichneter Mensch mit Mütze oder eine abgewandelte Form des Logos schon reicht. Besonders im Bildungssektor ist die Darstellung von stilisierten Personen mit Akademikerhut weit verbreitet. Wenn sich zwei Logos im Kern ähneln – etwa in Haltung, Symbolik oder Stil –, kann trotz gestalterischer Unterschiede eine relevante Verwechslungsgefahr bestehen.
Wird die ältere Marke überhaupt benutzt?
Eine Marke kann nur dann zum echten Risiko werden, wenn sie auch im geschäftlichen Verkehr verwendet wird. Viele Marken wurden eingetragen, aber nie aktiv genutzt. In solchen Fällen kann eine Nichtbenutzungseinrede helfen – oder zumindest die Ausgangslage bei einem potenziellen Konflikt deutlich entschärfen.
Was tun bei erhöhtem Risiko?
Wenn die Recherche zeigt, dass es ältere Marken mit gewisser Nähe gibt, sollte man nicht automatisch von der Anmeldung Abstand nehmen. Vielmehr lohnt es sich, das Risiko differenziert zu bewerten:
- Kann die grafische Gestaltung angepasst werden?
- Reicht ein beschreibender Zusatz, um sich abzugrenzen?
- Besteht die Möglichkeit, mit dem Inhaber der älteren Marke eine Koexistenzvereinbarung zu schließen?
Fazit:
Die Anmeldung einer Marke trotz bestehender älterer Eintragungen ist möglich – erfordert aber eine genaue rechtliche Einschätzung. Oft lässt sich durch gezielte Anpassungen und eine kluge Anmeldestrategie ein Konflikt vermeiden. Wichtig ist, frühzeitig zu prüfen und nicht erst im Widerspruchsverfahren zu reagieren.
Wenn Sie eine Marke anmelden möchten und wissen wollen, ob bestehende Eintragungen ein Problem darstellen, unterstützen wir Sie gern mit einer fundierten Einschätzung. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrer Marke und Ihrer Strategie passt.