1. DIE PARTEIEN / WIRKSAMKEITSDATUM
Dieser Vertrag wird zwischen der B2.Legal Rechtsanwälte PartmbB („Rechtsanwalt“) und dem Auftraggeber („Mandant“) geschlossen und tritt mit dem Tag der letzten Unterzeichnung durch den Mandanten in Kraft.
2. RECHTSDIENSTLEISTUNGEN, PFLICHTEN DES RECHTSANWALTS UND DES MANDANTEN
Die vom Rechtsanwalt zu erbringenden Dienstleistungen umfassen eine umfassende Recherche nach eingetragenen Marken im Bundes‑, Landes- und Gewohnheitsrecht, die Erstellung eines Gutachtens auf Grundlage der Rechercheergebnisse, bis zu 30 Minuten Beratung zu den Ergebnissen, die Vorbereitung und Einreichung der Markenanmeldung des Mandanten, die Nachverfolgung des Anmeldeprozesses sowie die Beantwortung von amtlichen Schreiben („Office Actions“) der USPTO, soweit diese eine Bearbeitungszeit von 30 Minuten oder weniger erfordern („Rechtsdienstleistungen“). Für zusätzliche Dienstleistungen fallen zusätzliche Gebühren an. Der Rechtsanwalt wird die vereinbarten Rechtsdienstleistungen erbringen, den Mandanten regelmäßig über Fortschritte informieren und Anfragen des Mandanten zeitnah beantworten. Der Mandant verpflichtet sich, mit dem Rechtsanwalt zu kooperieren, bei Bedarf zur Verfügung zu stehen, notwendige Erklärungen abzugeben, alle Gebühren und Kosten umgehend zu begleichen und den Rechtsanwalt stets über seine aktuelle Anschrift, Telefonnummer und E‑Mail-Adresse zu informieren. Der Mandant versteht, dass es sich um ein Antragsverfahren handelt, das möglicherweise zur Ablehnung der Markenanmeldung führen kann.
3. VERGÜTUNG
Die Pauschalgebühr für die im Vertrag vereinbarten Rechtsdienstleistungen beträgt 1.500,00 USD („Pauschalgebühr“). Die gesetzlichen Regelungen der Standesvorschriften für Anwälte im District of Columbia (USA) verlangen, dass nicht verdiente Vorschüsse von Mandanten auf ein separates „Treuhandkonto“ eingezahlt werden, bis die Gebühren verdient sind oder das Mandat beendet wird. Dies dient dem Schutz der Mittel vor Gläubigern der Kanzlei. Mandanten können jedoch auf diese Anforderung verzichten. Aufgrund der geringen Höhe der Pauschalgebühr und der administrativen Komplexität, Gelder zwischen Konten zu verschieben, verzichten Sie hiermit auf diese Anforderung und gestatten, dass die Pauschalgebühr auf das Geschäftskonto von Gerben Perrott, PLLC eingezahlt wird. Mit dieser Zustimmung wird die Pauschalgebühr nach Erhalt Eigentum der Gerben Perrott, PLLC. Die Rechtsdienstleistungen sind abgeschlossen und die Pauschalgebühr verdient, sobald der Anwalt dem Mandanten den Markenrecherchebericht und die fertige Markenanmeldung übermittelt. Der Mandant hat möglicherweise Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung, wenn er diesen Vertrag vor Abschluss der Rechtsdienstleistungen kündigt.
4. KOSTEN UND AUSLAGEN
Zusätzlich zu den oben genannten Gebühren fallen staatliche Gebühren an. Die staatliche US-Gebühr beträgt 250 USD oder 350 USD pro internationaler Klasse für Markenanmeldungen.
5. ARBEITSERGEBNISSE
Alle vom Rechtsanwalt erstellten Schriften, Notizen, Memoranden, Gesprächsprotokolle, Recherchen und vertraulichen Materialien werden streng vertraulich behandelt und unterliegen dem Anwaltsgeheimnis.
6. BEENDIGUNG
Sowohl der Mandant als auch der Rechtsanwalt können das Mandatsverhältnis jederzeit mit angemessener Frist beenden. Im Falle der Beendigung verpflichtet sich der Mandant, alle bis zum Zeitpunkt der Beendigung angefallenen Gebühren und Auslagen zu begleichen.
7. GESAMTVERTRAG / SALVATORISCHE KLAUSEL
Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien dar. Keine andere Vereinbarung, Erklärung oder Zusage, die vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages getroffen wurde, ist für die Parteien bindend. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde ganz oder teilweise als nicht durchsetzbar erachtet werden, bleibt der Rest dieser Bestimmung und des gesamten Vertrages in Kraft.
8. UNTERSCHRIFTEN
Dieser Vertrag kann von den Parteien elektronisch unterzeichnet werden.