KMU-Fonds 2026 beantragen: Bis zu 75 % Förderung für Ihre Markenanmeldung
Der KMU-Fonds 2026 unterstützt förderfähige kleine und mittlere Unternehmen bei Marken- und Designanmeldungen. Für Anmeldungen auf EU‑, nationaler und regionaler Ebene sind bis zu 75 % Erstattung möglich. Für internationale Anmeldungen über die WIPO beträgt die Förderung 50 %. Für Gutschein 2 gilt ein maximales Fördervolumen von 700 EUR je KMU.
Ihre Vorteile mit B2.Legal
- Begleitung von der Förderantragstellung bis zur Marken- oder Designanmeldung
- Praxisnahe Erfahrung aus mehreren Förderrunden
- Klare Abstimmung zu Förderweg, Anmeldeweg und Reihenfolge
- Persönliche, zügige und transparente Abwicklung
- Geeignet für Startups, etablierte KMU und wachstumsorientierte Unternehmen
Wer kann den KMU-Fonds 2026 nutzen?
Die Förderung richtet sich an förderfähige kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-KMU-Definition. Entscheidend sind insbesondere Unternehmensgröße, wirtschaftliche Kennzahlen und die erforderlichen Nachweise für Antrag und Auszahlung.
- weniger als 250 Beschäftigte
- Jahresumsatz bis 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. EUR
- geschäftliche Steuerregistrierung und nachweisbares Unternehmenskonto
- neue Marken- oder Designanmeldungen, nicht bloße Verlängerungen bestehender Schutzrechte
Was wird gefördert?
- 75 % Erstattung für Unionsmarken und EU-Designs beim EUIPO
- 75 % Erstattung für nationale oder regionale Marken- und Designanmeldungen
- 50 % Erstattung für internationale Anmeldungen über die WIPO
- maximal 700 EUR Fördervolumen für Gutschein 2 je KMU
Wir prüfen mit Ihnen, welcher Anmeldeweg rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
So läuft die Förderung mit B2.Legal ab
Die Seite ist bewusst auf einen einfachen und rechtlich sauberen Ablauf ausgerichtet: zuerst Förderfähigkeit und Unterlagen, dann Förderantrag, danach Anmeldung und anschließend Erstattung.
Anfrage und Erstprüfung
Sie senden uns Ihre Anfrage und die Grundinformationen zu Ihrem Unternehmen. Wir prüfen, ob der KMU-Fonds 2026 für Ihr Vorhaben in Betracht kommt und welcher Anmeldeweg passt.
Unterlagen und Förderantrag
Nach Sichtung der Unterlagen bereiten wir den Förderantrag vor und übernehmen auf Wunsch die strukturierte Einreichung über das System des EUIPO.
Voucher-Entscheidung abwarten
Vor der gebührenpflichtigen Anmeldung sollte die positive Förderentscheidung vorliegen. Erst danach sollte die Marken- oder Designanmeldung kostenpflichtig ausgelöst werden.
Anmeldung und Erstattungsantrag
Nach Bewilligung reichen wir Ihre Anmeldung ein. Die amtlichen Gebühren werden zunächst von Ihnen verauslagt; anschließend begleiten wir den Erstattungsantrag gegenüber dem EUIPO.
Diese Unterlagen benötigen wir in der Regel
Je sauberer die Unterlagen vorbereitet sind, desto effizienter lässt sich der Förderantrag bearbeiten.
Unternehmensangaben
- Geschäftsgegenstand und Einordnung als Kleinst‑, Klein- oder mittleres Unternehmen
- Angaben zu Beschäftigtenzahl und wirtschaftlicher Größenklasse
- Kontaktdaten des Ansprechpartners
Banknachweis
- aktueller Kontoauszug als PDF
- Name des Unternehmens als Kontoinhaber
- Bank, vollständige IBAN und BIC/SWIFT
- Buchungen und Beträge dürfen geschwärzt sein
Steuernachweis
- Mitteilung über die USt-IdNr. oder den steuerlichen Nachweis des Unternehmens
- bei fehlender USt-IdNr. der entsprechende steuerliche Identitätsnachweis
Vollmacht und Erklärung
- unterzeichnete Vollmacht und ehrenwörtliche Erklärung
- Download der Vollmacht und Erklärung
Hinweis für bestehende Mandanten
Wenn wir bereits in den Vorjahren erfolgreich einen Antrag für Sie gestellt haben, genügt regelmäßig eine kurze Bestätigung, dass die maßgeblichen Unternehmens- und Bankdaten unverändert aktuell sind. Im Einzelfall können dennoch aktualisierte Nachweise erforderlich sein.
Häufige Fragen zum KMU-Fonds 2026
Wie hoch ist die Förderung für eine Markenanmeldung?
Für Marken- und Designanmeldungen auf EU‑, nationaler und regionaler Ebene sind bis zu 75 % Erstattung möglich. Für internationale Anmeldungen über die WIPO beträgt die Erstattung 50 %. Für Gutschein 2 gilt ein Förderrahmen von maximal 700 EUR je KMU.
Kann ich die Anmeldegebühren schon vor der Förderentscheidung zahlen?
Das ist regelmäßig nicht empfehlenswert. Für die Förderfähigkeit ist die richtige Reihenfolge entscheidend: zuerst Antrag und Förderzusage, danach die kostenpflichtige Maßnahme.
Gilt die Förderung auch für Designs?
Ja. Gutschein 2 umfasst nicht nur Marken, sondern auch Designs. Maßgeblich ist jeweils der konkret gewählte Anmeldeweg.
Übernimmt B2.Legal auch die Markenanmeldung selbst?
Ja. Auf Wunsch begleiten wir sowohl den Förderantrag als auch die anschließende Marken- oder Designanmeldung und unterstützen zudem beim Erstattungsverfahren.
Jetzt Förderung prüfen und Anfrage stellen
Füllen Sie das Formular aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Wir prüfen die nächsten Schritte mit Ihnen und stimmen das Vorgehen für Förderantrag und Markenanmeldung strukturiert ab.
