KMU-Fonds 2026 | Marken und Designs

KMU-Fonds 2026 beantragen: Bis zu 75 % Förderung für Ihre Markenanmeldung

Der KMU-Fonds 2026 unter­stützt förder­fähige kleine und mittlere Unter­nehmen bei Marken- und Design­an­mel­dungen. Für Anmel­dungen auf EU‑, natio­naler und regio­naler Ebene sind bis zu 75 % Erstattung möglich. Für inter­na­tionale Anmel­dungen über die WIPO beträgt die Förderung 50 %. Für Gutschein 2 gilt ein maximales Förder­vo­lumen von 700 EUR je KMU. 

Wichtig für die Förder­fä­higkeit: Zuerst Förder­antrag stellen und die Voucher-Entscheidung abwarten, erst danach die gebüh­ren­pflichtige Marken- oder Design­an­meldung veranlassen. 

Ihre Vorteile mit B2.Legal

  • Begleitung von der Förder­an­trag­stellung bis zur Marken- oder Designanmeldung
  • Praxisnahe Erfahrung aus mehreren Förderrunden
  • Klare Abstimmung zu Förderweg, Anmel­deweg und Reihenfolge
  • Persön­liche, zügige und trans­pa­rente Abwicklung
  • Geeignet für Startups, etablierte KMU und wachs­tums­ori­en­tierte Unternehmen

Wer kann den KMU-Fonds 2026 nutzen?

Die Förderung richtet sich an förder­fähige kleine und mittlere Unter­nehmen im Sinne der EU-KMU-Definition. Entscheidend sind insbe­sondere Unter­neh­mens­größe, wirtschaft­liche Kennzahlen und die erfor­der­lichen Nachweise für Antrag und Auszahlung.

  • weniger als 250 Beschäftigte
  • Jahres­umsatz bis 50 Mio. EUR oder Jahres­bi­lanz­summe bis 43 Mio. EUR
  • geschäft­liche Steuer­re­gis­trierung und nachweis­bares Unternehmenskonto
  • neue Marken- oder Design­an­mel­dungen, nicht bloße Verlän­ge­rungen bestehender Schutzrechte

Was wird gefördert?

  • 75 % Erstattung für Unions­marken und EU-Designs beim EUIPO
  • 75 % Erstattung für nationale oder regionale Marken- und Designanmeldungen
  • 50 % Erstattung für inter­na­tionale Anmel­dungen über die WIPO
  • maximal 700 EUR Förder­vo­lumen für Gutschein 2 je KMU

Wir prüfen mit Ihnen, welcher Anmel­deweg rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

So läuft die Förderung mit B2.Legal ab

Die Seite ist bewusst auf einen einfachen und rechtlich sauberen Ablauf ausge­richtet: zuerst Förder­fä­higkeit und Unter­lagen, dann Förder­antrag, danach Anmeldung und anschließend Erstattung.

Anfrage und Erstprüfung

Sie senden uns Ihre Anfrage und die Grund­in­for­ma­tionen zu Ihrem Unter­nehmen. Wir prüfen, ob der KMU-Fonds 2026 für Ihr Vorhaben in Betracht kommt und welcher Anmel­deweg passt.

Unter­lagen und Förderantrag

Nach Sichtung der Unter­lagen bereiten wir den Förder­antrag vor und übernehmen auf Wunsch die struk­tu­rierte Einrei­chung über das System des EUIPO.

Voucher-Entscheidung abwarten

Vor der gebüh­ren­pflich­tigen Anmeldung sollte die positive Förder­ent­scheidung vorliegen. Erst danach sollte die Marken- oder Design­an­meldung kosten­pflichtig ausgelöst werden.

Anmeldung und Erstattungsantrag

Nach Bewil­ligung reichen wir Ihre Anmeldung ein. Die amtlichen Gebühren werden zunächst von Ihnen verauslagt; anschließend begleiten wir den Erstat­tungs­antrag gegenüber dem EUIPO.

Diese Unter­lagen benötigen wir in der Regel

Je sauberer die Unter­lagen vorbe­reitet sind, desto effizi­enter lässt sich der Förder­antrag bearbeiten.

Unter­neh­mens­an­gaben

  • Geschäfts­ge­gen­stand und Einordnung als Kleinst‑, Klein- oder mittleres Unternehmen
  • Angaben zu Beschäf­tig­tenzahl und wirtschaft­licher Größenklasse
  • Kontakt­daten des Ansprechpartners

Banknachweis

  • aktueller Konto­auszug als PDF
  • Name des Unter­nehmens als Kontoinhaber
  • Bank, vollständige IBAN und BIC/SWIFT
  • Buchungen und Beträge dürfen geschwärzt sein

Steuer­nachweis

  • Mitteilung über die USt-IdNr. oder den steuer­lichen Nachweis des Unternehmens
  • bei fehlender USt-IdNr. der entspre­chende steuer­liche Identitätsnachweis

Vollmacht und Erklärung

Hinweis für bestehende Mandanten

Wenn wir bereits in den Vorjahren erfolg­reich einen Antrag für Sie gestellt haben, genügt regel­mäßig eine kurze Bestä­tigung, dass die maßgeb­lichen Unter­nehmens- und Bankdaten unver­ändert aktuell sind. Im Einzelfall können dennoch aktua­li­sierte Nachweise erfor­derlich sein.

Häufige Fragen zum KMU-Fonds 2026

Wie hoch ist die Förderung für eine Markenanmeldung?

Für Marken- und Design­an­mel­dungen auf EU‑, natio­naler und regio­naler Ebene sind bis zu 75 % Erstattung möglich. Für inter­na­tionale Anmel­dungen über die WIPO beträgt die Erstattung 50 %. Für Gutschein 2 gilt ein Förder­rahmen von maximal 700 EUR je KMU.

Kann ich die Anmel­de­ge­bühren schon vor der Förder­ent­scheidung zahlen?

Das ist regel­mäßig nicht empfeh­lenswert. Für die Förder­fä­higkeit ist die richtige Reihen­folge entscheidend: zuerst Antrag und Förder­zusage, danach die kosten­pflichtige Maßnahme.

Gilt die Förderung auch für Designs?

Ja. Gutschein 2 umfasst nicht nur Marken, sondern auch Designs. Maßgeblich ist jeweils der konkret gewählte Anmeldeweg.

Übernimmt B2.Legal auch die Marken­an­meldung selbst?

Ja. Auf Wunsch begleiten wir sowohl den Förder­antrag als auch die anschlie­ßende Marken- oder Design­an­meldung und unter­stützen zudem beim Erstattungsverfahren.

Jetzt Förderung prüfen und Anfrage stellen

Füllen Sie das Formular aus und laden Sie die erfor­der­lichen Unter­lagen hoch. Wir prüfen die nächsten Schritte mit Ihnen und stimmen das Vorgehen für Förder­antrag und Marken­an­meldung struk­tu­riert ab.

Die endgültige Förder­ent­scheidung trifft ausschließlich das EUIPO. Unsere Aufgabe ist es, Ihr Verfahren rechtlich und praktisch sauber vorzu­be­reiten und umzusetzen. 
Firmen­namen wie im Handels­re­gister oder bei Einzel­firmen Vor- und Nachname. 
Anschrift
Unter­neh­mens­größe
Bitte laden Sie hier einen aktuellen Konto­auszug (PDF) hoch, um das Bankkonto für die Förder­zahlung nachzu­weisen. Buchungen und Beträge können geschwärzt sein.
Ziehen Sie Dateien hier her oder 
Akzep­tierte Daten­typen: pdf, Max. Datei­größe: 50 MB.
    Bitte laden Sie die Mitteilung der Finanz­be­hörde über die Zuteilung der USt-IdNr. bzw. Steuer­nummer hoch, um nachzu­weisen, dass Ihr Unter­nehmen geschäftlich tätig ist.
    Ziehen Sie Dateien hier her oder 
    Akzep­tierte Daten­typen: pdf, Max. Datei­größe: 50 MB.
      Bitte laden Sie eine unter­schriebene Vollmacht sowie ehren­wört­liche Erklärung als PDF-Datei hoch. 
      Ziehen Sie Dateien hier her oder 
      Akzep­tierte Daten­typen: pdf, jpg, Max. Datei­größe: 50 MB.
        Name des Antragstellers