KMU-Fonds 2026: Jetzt EU-Förderung für Ihre Markenanmeldung sichern
Bis zu 75% Kostenerstattung für Marken- und Designschutz – bei Gutschein 2 allerdings jeweils maximal 700 EUR (je nach Vorhaben auch 50% bei internationalen Anmeldungen, ebenfalls bis max. 700 EUR).
Ihre Marke verdient den besten Schutz – und genau dabei unterstützen wir Sie. Startups, Unternehmen und Marketingabteilungen vertrauen auf uns, wenn es darum geht, Marken und Designs erfolgreich anzumelden und gleichzeitig von attraktiven Förderprogrammen zu profitieren.
Mit dem KMU-Fonds 2026 fördert die Europäische Union wieder gezielt kleine und mittlere Unternehmen bei der Sicherung ihrer Markenrechte. Wir von B2.Legal übernehmen für Sie auf Wunsch die Antragstellung und begleiten Sie bis zur Anmeldung – transparent und effizient.
Wichtig ist dabei der richtige Zeitpunkt: Nach den Programmbedingungen müssen Sie zuerst eine positive Voucher-Entscheidung erhalten, bevor Gebühren bezahlt werden – sonst ist eine Erstattung regelmäßig ausgeschlossen.
Nutzen Sie Ihre Chance, Ihr Unternehmen rechtlich abzusichern und Ihre Marke stark am Markt zu positionieren. Wir machen den Weg frei – einfach, strukturiert und zuverlässig.
- ✔ Begleitung von der Antragstellung bis zur Anmeldung
- ✔ Erfahrung aus mehreren Förderrunden
- ✔ Schnelle, persönliche und transparente Abwicklung
- ✔ Ideal für Startups, Unternehmen und Marketingabteilungen
Wer ist antragsberechtigt für die Förderung?
Die Förderung durch den KMU-Fonds 2026 richtet sich an:
- ✔ Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder der Ukraine
- ✔ Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, also z. B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Einzelunternehmer oder Personengesellschaften
- ✔ Startups und junge Unternehmen, die ihre Marke oder ihr Design schützen möchten
- ✔ Marketingabteilungen größerer KMU, die den Schutz ihrer Markenstrategie professionell absichern wollen
Voraussetzungen:
- ✔ Ihr Unternehmen beschäftigt weniger als 250 Mitarbeiter
- ✔ Ihr Jahresumsatz beträgt höchstens 50 Millionen Euro oder Ihre Jahresbilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro
- ✔ Sie verfügen über eine Umsatzsteuernummer (UID) oder eine nationale Steuer-ID
Wichtig:
Die Förderung gilt ausschließlich für neue Marken- oder Designanmeldungen. Bereits eingetragene Schutzrechte oder Verlängerungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zudem gilt: Eine Erstattung ist regelmäßig nur möglich, wenn vor Zahlung der Gebühren eine positive Voucher-Entscheidung vorliegt.
Was bzw. Wieviel wird gefördert?
75 % Erstattung auf EU-Ebene (max. 700 EUR)
Sie können eine 75%ige Erstattung der Anmeldegebühren für Marken und/oder Designs auf EU-Ebene beantragen – beim Gutschein 2 allerdings insgesamt maximal bis 700 EUR. Die Anmeldung erfolgt über das EUIPO.
75 % Erstattung auf nationaler/regionaler Ebene (max. 700 EUR)
Auch für nationale und regionale Marken-/Designanmeldungen können Sie 75% der amtlichen Anmeldegebühren erstattet bekommen – ebenfalls maximal bis 700 EUR (Gutschein 2). Das gilt für nationale Ämter für geistiges Eigentum oder das Benelux-Amt für geistiges Eigentum (Belgien, Niederlande, Luxemburg).
50 % Erstattung außerhalb der EU (max. 700 EUR)
Wenn Sie Marken oder Designs außerhalb der EU schützen möchten, können Sie eine 50%ige Erstattung bestimmter Grundgebühren für die Anmeldung über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) beantragen – beim Gutschein 2 ebenfalls maximal bis 700 EUR.
Bitte beachten Sie, dass die 50%-Erstattung für Marken/Designs außerhalb der EU nach den Programminformationen nicht für Unternehmen aus der Ukraine verfügbar ist.
Wie läuft die Förderung und Markenanmeldung ab?
Detaillierter Ablauf:
1. Antragstellung durch B2.Legal:
Wir übernehmen für Sie die vollständige Antragstellung beim EUIPO.
Sie senden uns einfach die erforderlichen Unterlagen zu – wir bereiten alles auf und reichen den Förderantrag professionell für Sie ein.
Hinweis: Die Bearbeitungsdauer hängt von der EUIPO-Prüfung und der Auslastung ab; feste Fristen können wir nicht zusagen.
2. Abstimmung und Anmeldung Ihrer Marke oder Ihres Designs:
Parallel zur Antragstellung stimmen wir die geplante Marken- oder Designanmeldung gemeinsam mit Ihnen ab.
Sobald die Finanzhilfe bewilligt wurde, reichen wir die Anmeldung für Sie beim Amt ein.
Wichtig: Die Amtsgebühren müssen zunächst vollständig von Ihnen bezahlt werden, um später die Erstattung beantragen zu können.
3. Erstattung der Amtsgebühren an Sie:
Nach der Anmeldung unterstützen wir Sie auch bei der Abwicklung der Erstattung.
Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung durch das EUIPO; die Dauer kann je nach Fall variieren.
Ihr Weg zur geförderten Markenanmeldung:
|
1
|
Anfrage stellenSie füllen unser Formular aus oder nehmen direkt Kontakt auf, damit wir Ihre Förderung strukturiert vorbereiten können. |
|
2
|
Unterlagen einsendenWir sagen Ihnen genau, welche Unterlagen wir benötigen. Sie senden uns alles bequem per E‑Mail zu. |
|
3
|
Förderantrag durch B2.LegalWir übernehmen die vollständige Antragstellung für Sie beim EUIPO – schnell und effizient. |
|
4
|
Voucher-Entscheidung erhaltenNach positiver Entscheidung stimmen wir die nächsten Schritte mit Ihnen ab. (Wichtig: Gebühren erst nach Voucher-Bewilligung zahlen.) |
|
5
|
Markenanmeldung einreichenNach Bewilligung melden wir Ihre Marke oder Ihr Design für Sie an. Die Amtsgebühren zahlen Sie zunächst vor. |
|
6
|
Erstattung beantragenWir unterstützen bei der Erstattung. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung durch das EUIPO; die Dauer kann variieren. |
Sie haben Interesse? – So einfach geht es:
Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus.
Wir übernehmen anschließend die nächsten Schritte mit Ihnen!
Welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen:
- ✔ Angabe zum Geschäftsgegenstand und Einordnung Ihres Unternehmens als KMU:
- a) Mittleres Unternehmen: < 250 Mitarbeiter, < 50 Mio. € Umsatz
- b) Kleinunternehmen: < 50 Mitarbeiter, < 10 Mio. € Umsatz
- c) Kleinstunternehmen: < 10 Mitarbeiter, < 2 Mio. € Umsatz
- ✔ Aktueller Kontoauszug (PDF-Datei), der folgende Informationen enthält:
- Name des Unternehmens als Kontoinhaber
- Bezeichnung der Bank
- Vollständige IBAN-Nummer mit Ländercode
- BIC/SWIFT-Code (Buchungen und Beträge dürfen geschwärzt oder anonymisiert sein.)
- ✔ Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (PDF-Datei):
- Bestätigung der Umsatzsteuernummer
- Falls umsatzsteuerbefreit: Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
- ✔ Vollmacht und Ehrenwörtliche Erklärung:
- Download hier
- Ausfüllen und im Formular hochladen
Hinweis für bestehende Mandanten:
Wenn wir bereits in den Jahren 2024 oder 2025 erfolgreich einen Antrag auf KMU-Förderung für Sie gestellt haben, benötigen wir in der Regel lediglich eine kurze Bestätigung per E‑Mail an trademark@b2.legal, dass sich Ihre oben genannten Angaben nicht geändert haben und weiterhin aktuell sind.
KMU-Förderantrag
Antrag für die EUIPO Förderung
