KMU-Fonds 2025: Jetzt EU-Förderung für Ihre Markenanmeldung sichern
Ihre Chance auf bis zu 75% Kostenerstattung für Marken- und Designschutz – exklusiv für kleine und mittlere Unternehmen!
Ihre Marke verdient den besten Schutz – und genau dabei unterstützen wir Sie. Startups, Unternehmen und Marketingabteilungen vertrauen auf uns, wenn es darum geht, Marken und Designs erfolgreich anzumelden und gleichzeitig von attraktiven Förderprogrammen zu profitieren.
Mit dem KMU-Fonds 2025 fördert die Europäische Union wieder gezielt kleine und mittlere Unternehmen bei der Sicherung ihrer Markenrechte. Wir von B2.Legal übernehmen für Sie die gesamte Antragstellung und begleiten Sie kompetent bis zur erfolgreichen Eintragung.
Bereits im vergangenen Jahr konnten wir für zahlreiche Unternehmen Fördermittel sichern und Marken erfolgreich schützen. Diese Erfahrung bringen wir jetzt auch für Ihr Projekt ein – effizient, persönlich und auf den Punkt.
Nutzen Sie Ihre Chance, Ihr Unternehmen rechtlich abzusichern und Ihre Marke stark am Markt zu positionieren. Wir machen den Weg frei – einfach, schnell und zuverlässig.
- ✔ Erfahrene Begleitung von der Antragstellung bis zur Eintragung
- ✔ Über 25.000 € Fördermittel bereits erfolgreich gesichert
- ✔ Schnelle, persönliche und transparente Abwicklung
- ✔ Ideal für Startups, Unternehmen und Marketingabteilungen
Wer ist antragsberechtigt für die Förderung?
Die Förderung durch den KMU-Fonds 2025 richtet sich an:
- ✔ Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder der Ukraine
- ✔ Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, also z. B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Einzelunternehmer oder Personengesellschaften
- ✔ Startups und junge Unternehmen, die ihre Marke oder ihr Design schützen möchten
- ✔ Marketingabteilungen größerer KMU, die den Schutz ihrer Markenstrategie professionell absichern wollen
Voraussetzungen:
- ✔ Ihr Unternehmen beschäftigt weniger als 250 Mitarbeiter
- ✔ Ihr Jahresumsatz beträgt höchstens 50 Millionen Euro oder Ihre Jahresbilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro
- ✔ Sie verfügen über eine Umsatzsteuernummer (UID) oder eine nationale Steuer-ID
- ✔ Sie haben im laufenden Kalenderjahr noch keine EU-Finanzhilfe für eine Marken- oder Designanmeldung erhalten
Wichtig:
Die Förderung gilt ausschließlich für neue Marken- oder Designanmeldungen. Bereits eingetragene Schutzrechte oder Verlängerungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Was bzw. Wieviel wird gefördert?
75 % Erstattung auf EU-Ebene
Sie können eine 75 %ige Erstattung der Anmeldegebühren für Marken und/oder Designs auf **EU-Ebene** beantragen. Diese Erstattung gilt für Markenanmeldungen beim EUIPO sowie für die zusätzlichen Klassengebühren, Prüfungsgebühren, Veröffentlichungsgebühren und Aufschiebungen der Bekanntmachung. Die Anmeldung sollte über das EUIPO erfolgen.
75 % Erstattung auf nationaler/regionaler Ebene
Auch für nationale und regionale Markenanmeldungen können Sie 75 % der Anmeldegebühren erstattet bekommen. Diese Erstattung gilt für nationale Ämter für geistiges Eigentum oder das Benelux-Amt für geistiges Eigentum (Belgien, Niederlande, Luxemburg).
50 % Erstattung außerhalb der EU
Wenn Sie Marken oder Designs **außerhalb der EU** schützen möchten, können Sie eine 50 %ige Erstattung der Grundgebühren für die Anmeldung über die **Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)** beantragen. Dies betrifft insbesondere Markenanmeldungen in Ländern wie den USA oder in anderen Nicht-EU-Staaten.
Bitte beachten Sie, dass die Erstattung von 50 % der Gebühren für Marken und Designs außerhalb der EU nicht für Unternehmen aus der Ukraine verfügbar ist.
Wie läuft die Förderung und Markenanmeldung ab?
Detaillierter Ablauf:
1. Antragstellung durch B2.Legal:
Wir übernehmen für Sie die vollständige Antragstellung beim EUIPO.
Sie senden uns einfach die erforderlichen Unterlagen zu – wir bereiten alles auf und reichen den Förderantrag professionell für Sie ein.
Die Bewilligung der Förderung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
2. Abstimmung und Anmeldung Ihrer Marke oder Ihres Designs:
Parallel zur Antragstellung stimmen wir die geplante Marken- oder Designanmeldung gemeinsam mit Ihnen ab.
Sobald die Finanzhilfe bewilligt wurde, reichen wir die Anmeldung für Sie beim Amt ein.
Wichtig: Die Amtsgebühren müssen zunächst vollständig von Ihnen bezahlt werden, um später die Erstattung zu erhalten.
3. Erstattung der Amtsgebühren an Sie:
Nach der Anmeldung kümmern wir uns ebenfalls um die Abwicklung der Erstattung.
Der Förderbetrag wird in der Regel innerhalb von 30 Tagen auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Ihr Weg zur geförderten Markenanmeldung:
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Anfrage stellenSie füllen unser Formular aus oder nehmen direkt Kontakt auf, damit wir Ihre Förderung sichern können. |
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Unterlagen einsendenWir sagen Ihnen genau, welche Unterlagen wir benötigen. Sie senden uns alles bequem per E‑Mail zu. |
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Förderantrag durch B2.LegalWir übernehmen die vollständige Antragstellung für Sie beim EUIPO – schnell und effizient. |
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Förderzusage erhaltenInnerhalb von etwa 2 Wochen erhalten wir die Bewilligung und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab. |
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Markenanmeldung einreichenNach Bewilligung melden wir Ihre Marke oder Ihr Design für Sie an. Die Amtsgebühren zahlen Sie zunächst vor. |
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Erstattung beantragenWir kümmern uns um die Erstattung. Der Zuschuss wird innerhalb von 30 Tagen auf Ihr Konto überwiesen. |
Sie haben Interesse? – So einfach geht es:
Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus.
Wir übernehmen anschließend alle weiteren Schritte für Sie!
Welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen:
- ✔ Angabe zum Geschäftsgegenstand und Einordnung Ihres Unternehmens als KMU:
- a) Mittleres Unternehmen: < 250 Mitarbeiter, < 50 Mio. € Umsatz
- b) Kleinunternehmen: < 50 Mitarbeiter, < 10 Mio. € Umsatz
- c) Kleinstunternehmen: < 10 Mitarbeiter, < 2 Mio. € Umsatz
- ✔ Aktueller Kontoauszug (PDF-Datei), der folgende Informationen enthält:
- Name des Unternehmens als Kontoinhaber
- Bezeichnung der Bank
- Vollständige IBAN-Nummer mit Ländercode
- BIC/SWIFT-Code (Buchungen und Beträge dürfen geschwärzt oder anonymisiert sein.)
- ✔ Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (PDF-Datei):
- Bestätigung der Umsatzsteuernummer
- Falls umsatzsteuerbefreit: Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
- ✔ Vollmacht und Ehrenwörtliche Erklärung:
- Download hier
- Ausfüllen und im Formular hochladen
Hinweis für bestehende Mandanten:
Wenn wir bereits im Jahr 2023 oder 2024 erfolgreich einen Antrag auf KMU-Förderung für Sie gestellt haben, benötigen wir lediglich eine kurze Bestätigung per E‑Mail an trademark@b2.legal, dass sich Ihre oben genannten Angaben nicht geändert haben und weiterhin aktuell sind.
KMU-Förderantrag
Antrag für die EUIPO Förderung