KMU-Fonds 2025: Jetzt EU-Förderung für Ihre Marken­an­meldung sichern

Ihre Chance auf bis zu 75% Kosten­er­stattung für Marken- und Design­schutz – exklusiv für kleine und mittlere Unternehmen!

Ihre Marke verdient den besten Schutz – und genau dabei unter­stützen wir Sie. Startups, Unter­nehmen und Marke­ting­ab­tei­lungen vertrauen auf uns, wenn es darum geht, Marken und Designs erfolg­reich anzumelden und gleich­zeitig von attrak­tiven Förder­pro­grammen zu profitieren.

Mit dem KMU-Fonds 2025 fördert die Europäische Union wieder gezielt kleine und mittlere Unter­nehmen bei der Sicherung ihrer Marken­rechte. Wir von B2.Legal übernehmen für Sie die gesamte Antrag­stellung und begleiten Sie kompetent bis zur erfolg­reichen Eintragung.

Bereits im vergan­genen Jahr konnten wir für zahlreiche Unter­nehmen Förder­mittel sichern und Marken erfolg­reich schützen. Diese Erfahrung bringen wir jetzt auch für Ihr Projekt ein – effizient, persönlich und auf den Punkt.

Nutzen Sie Ihre Chance, Ihr Unter­nehmen rechtlich abzusi­chern und Ihre Marke stark am Markt zu positio­nieren. Wir machen den Weg frei – einfach, schnell und zuverlässig.

  • Erfahrene Begleitung von der Antrag­stellung bis zur Eintragung
  • Über 25.000 € Förder­mittel bereits erfolg­reich gesichert
  • Schnelle, persön­liche und trans­pa­rente Abwicklung
  • Ideal für Startups, Unter­nehmen und Marketingabteilungen

Wer ist antrags­be­rechtigt für die Förderung?

Die Förderung durch den KMU-Fonds 2025 richtet sich an:

  • Kleine und mittlere Unter­nehmen (KMU) mit Sitz in einem EU-Mitglied­staat oder der Ukraine
  • Unter­nehmen unabhängig von der Rechtsform, also z. B. GmbH, UG (haftungs­be­schränkt), Einzel­un­ter­nehmer oder Personengesellschaften
  • Startups und junge Unter­nehmen, die ihre Marke oder ihr Design schützen möchten
  • Marke­ting­ab­tei­lungen größerer KMU, die den Schutz ihrer Marken­stra­tegie profes­sionell absichern wollen

Voraus­set­zungen:

  • Ihr Unter­nehmen beschäftigt weniger als 250 Mitarbeiter
  • Ihr Jahres­umsatz beträgt höchstens 50 Millionen Euro oder Ihre Jahres­bi­lanz­summe höchstens 43 Millionen Euro
  • Sie verfügen über eine Umsatz­steu­er­nummer (UID) oder eine nationale Steuer-ID
  • Sie haben im laufenden Kalen­derjahr noch keine EU-Finanz­hilfe für eine Marken- oder Design­an­meldung erhalten

Wichtig:

Die Förderung gilt ausschließlich für neue Marken- oder Design­an­mel­dungen. Bereits einge­tragene Schutz­rechte oder Verlän­ge­rungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was bzw. Wieviel wird gefördert?

75 % Erstattung auf EU-Ebene

Sie können eine 75 %ige Erstattung der Anmel­de­ge­bühren für Marken und/oder Designs auf **EU-Ebene** beantragen. Diese Erstattung gilt für Marken­an­mel­dungen beim EUIPO sowie für die zusätz­lichen Klassen­ge­bühren, Prüfungs­ge­bühren, Veröf­fent­li­chungs­ge­bühren und Aufschie­bungen der Bekannt­ma­chung. Die Anmeldung sollte über das EUIPO erfolgen.

75 % Erstattung auf nationaler/regionaler Ebene

Auch für nationale und regionale Marken­an­mel­dungen können Sie 75 % der Anmel­de­ge­bühren erstattet bekommen. Diese Erstattung gilt für nationale Ämter für geistiges Eigentum oder das Benelux-Amt für geistiges Eigentum (Belgien, Nieder­lande, Luxemburg).

50 % Erstattung außerhalb der EU

Wenn Sie Marken oder Designs **außerhalb der EU** schützen möchten, können Sie eine 50 %ige Erstattung der Grund­ge­bühren für die Anmeldung über die **Weltor­ga­ni­sation für geistiges Eigentum (WIPO)** beantragen. Dies betrifft insbe­sondere Marken­an­mel­dungen in Ländern wie den USA oder in anderen Nicht-EU-Staaten.

Bitte beachten Sie, dass die Erstattung von 50 % der Gebühren für Marken und Designs außerhalb der EU nicht für Unter­nehmen aus der Ukraine verfügbar ist.

Wie läuft die Förderung und Marken­an­meldung ab?

Detail­lierter Ablauf:

1. Antrag­stellung durch B2.Legal:
Wir übernehmen für Sie die vollständige Antrag­stellung beim EUIPO.
Sie senden uns einfach die erfor­der­lichen Unter­lagen zu – wir bereiten alles auf und reichen den Förder­antrag profes­sionell für Sie ein.
Die Bewil­ligung der Förderung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

2. Abstimmung und Anmeldung Ihrer Marke oder Ihres Designs:
Parallel zur Antrag­stellung stimmen wir die geplante Marken- oder Design­an­meldung gemeinsam mit Ihnen ab.
Sobald die Finanz­hilfe bewilligt wurde, reichen wir die Anmeldung für Sie beim Amt ein.
Wichtig: Die Amtsge­bühren müssen zunächst vollständig von Ihnen bezahlt werden, um später die Erstattung zu erhalten.

3. Erstattung der Amtsge­bühren an Sie:
Nach der Anmeldung kümmern wir uns ebenfalls um die Abwicklung der Erstattung.
Der Förder­betrag wird in der Regel innerhalb von 30 Tagen auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Ihr Weg zur geför­derten Markenanmeldung:

1

Anfrage stellen

Sie füllen unser Formular aus oder nehmen direkt Kontakt auf, damit wir Ihre Förderung sichern können.

2

Unter­lagen einsenden

Wir sagen Ihnen genau, welche Unter­lagen wir benötigen. Sie senden uns alles bequem per E‑Mail zu.

3

Förder­antrag durch B2.Legal

Wir übernehmen die vollständige Antrag­stellung für Sie beim EUIPO – schnell und effizient.

4

Förder­zusage erhalten

Innerhalb von etwa 2 Wochen erhalten wir die Bewil­ligung und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab.

5

Marken­an­meldung einreichen

Nach Bewil­ligung melden wir Ihre Marke oder Ihr Design für Sie an. Die Amtsge­bühren zahlen Sie zunächst vor.

6

Erstattung beantragen

Wir kümmern uns um die Erstattung. Der Zuschuss wird innerhalb von 30 Tagen auf Ihr Konto überwiesen.

Sie haben Interesse? – So einfach geht es:

Füllen Sie einfach das unten­ste­hende Formular aus.
Wir übernehmen anschließend alle weiteren Schritte für Sie!


Welche Unter­lagen wir von Ihnen benötigen:

  • Angabe zum Geschäfts­ge­gen­stand und Einordnung Ihres Unter­nehmens als KMU:
    • a) Mittleres Unter­nehmen: < 250 Mitar­beiter, < 50 Mio. € Umsatz
    • b) Klein­un­ter­nehmen: < 50 Mitar­beiter, < 10 Mio. € Umsatz
    • c) Kleinst­un­ter­nehmen: < 10 Mitar­beiter, < 2 Mio. € Umsatz
  • Aktueller Konto­auszug (PDF-Datei), der folgende Infor­ma­tionen enthält:
    • Name des Unter­nehmens als Kontoinhaber
    • Bezeichnung der Bank
    • Vollständige IBAN-Nummer mit Ländercode
    • BIC/SWIFT-Code (Buchungen und Beträge dürfen geschwärzt oder anony­mi­siert sein.)
  • Beschei­nigung des Bundes­zen­tral­amtes für Steuern (PDF-Datei):
    • Bestä­tigung der Umsatzsteuernummer
    • Falls umsatz­steu­er­be­freit: Mitteilung der Steuer-Identi­fi­ka­ti­ons­nummer (Steuer-ID)
  • Vollmacht und Ehren­wört­liche Erklärung:

Hinweis für bestehende Mandanten:

Wenn wir bereits im Jahr 2023 oder 2024 erfolg­reich einen Antrag auf KMU-Förderung für Sie gestellt haben, benötigen wir lediglich eine kurze Bestä­tigung per E‑Mail an trademark@b2.legal, dass sich Ihre oben genannten Angaben nicht geändert haben und weiterhin aktuell sind.


KMU-Förder­antrag

Antrag für die EUIPO Förderung

Firmen­namen wie im Handels­re­gister oder bei Einzel­firmen Vor- und Nachname. 
Anschrift
Unter­neh­mens­größe
Bitte laden Sie hier einen aktuellen Konto­auszug (PDF) hoch, um das Bankkonto für die Förder­zahlung nachzu­weisen. Buchungen und Beträge können geschwärzt sein.
Ziehen Sie Dateien hier her oder 
Akzep­tierte Daten­typen: pdf, Max. Datei­größe: 50 MB.
    Bitte laden Sie die Mitteilung der Finanz­be­hörde über die Zuteilung der USt-IdNr. bzw. Steuer­nummer hoch, um nachzu­weisen, dass Ihr Unter­nehmen geschäftlich tätig ist.
    Ziehen Sie Dateien hier her oder 
    Akzep­tierte Daten­typen: pdf, Max. Datei­größe: 50 MB.
      Bitte laden Sie eine unter­schriebene Vollmacht sowie ehren­wört­liche Erklärung als PDF-Datei hoch. 
      Ziehen Sie Dateien hier her oder 
      Akzep­tierte Daten­typen: pdf, jpg, Max. Datei­größe: 50 MB.
        Name des Antragstellers