Künstlich erzeugte Bilder boomen: Auf Plattformen wie Adobe Stock, Shutterstock oder Canva tummeln sich inzwischen zehntausende Grafiken, die nicht von menschlichen Künstlern stammen, sondern mithilfe generativer KI-Systeme wie Firefly, DALL·E oder Midjourney erschaffen wurden. Aber was heißt das eigentlich aus rechtlicher Sicht – und was droht, wenn man solche Bilder einfach kopiert und selbst nutzt?
Dieser Artikel beleuchtet die Rechtslage in Deutschland und der EU – verständlich für Kreative, Agenturen, Unternehmen und Plattformnutzer.
1. Was passiert beim „Kauf“ eines KI-Bildes auf Adobe Stock oder Shutterstock?
Wenn Du auf Adobe Stock oder Shutterstock ein KI-generiertes Bild „kaufst“ (besser gesagt: lizensierst), dann erhältst Du kein Eigentum am Bild und kein Urheberrecht, sondern eine vertraglich definierte Nutzungserlaubnis (Lizenz). Diese Lizenz regelt:
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Wer das Bild verwenden darf (z. B. nur der registrierte Nutzer),
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wie es verwendet werden darf (kommerziell, redaktionell, eingeschränkt usw.),
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wo es verwendet werden darf (z. B. weltweit oder nur in bestimmten Ländern),
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und ob es bearbeitet oder weitergegeben werden darf.
Wichtig ist: Diese Nutzungserlaubnis ist kein gesetzliches Schutzrecht, sondern ein Vertrag zwischen Dir und der Plattform. Sie wirkt nur inter partes, also zwischen den Vertragspartnern.
2. Haben KI-generierte Bilder überhaupt Urheberrechtsschutz?
In der Regel nicht. Nach derzeitiger Rechtslage in der EU und in Deutschland setzt der urheberrechtliche Schutz voraus, dass ein Werk eine eigene geistige Schöpfung eines Menschen ist. Ein von einer KI vollständig autonom generiertes Bild – ohne kreativen menschlichen Beitrag – gilt daher als gemeinfrei, es gehört also niemandem.
Folge:
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Es gibt keinen „Urheber“, der Rechte geltend machen kann.
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Es kann keine klassische Urheberrechtsverletzung begangen werden, wenn Dritte es ohne Lizenz nutzen.
Aber Achtung: Wenn ein Mensch das Bild kreativ beeinflusst oder nachbearbeitet hat (z. B. durch komplexe Prompts, Collagen, Farbkonzepte), kann in Ausnahmefällen doch ein urheberrechtlich geschütztes Werk entstehen – das muss aber im Einzelfall beurteilt werden.
3. Was, wenn ich ein solches KI-Bild einfach irgendwo finde und selbst verwende – ohne Lizenz?
Hier wird es spannend. Viele fragen sich: Kann ich ein KI-generiertes Bild einfach kopieren und auf meiner Webseite, in einem Flyer oder Social-Media-Post verwenden?
Die Antwort ist differenziert:
a) Ist das Bild nicht urheberrechtlich geschützt und wurde es frei im Internet veröffentlicht?
Dann darfst Du es – urheberrechtlich gesehen – verwenden, auch kommerziell.
Denn: Ohne Urheberrecht kann kein Exklusivrecht verletzt werden.
b) Gilt dennoch eine Nutzungseinschränkung durch AGB oder Plattformregeln?
Möglicherweise. Wenn Du z. B. registrierter Nutzer von Adobe Stock bist und deren AGB verletzt (z. B. durch automatisiertes Scraping), kann Adobe dich abmahnen oder ausschließen – aber nur, wenn Du an ihre Regeln gebunden bist.
Für unbeteiligte Dritte, die das Bild zufällig im Web finden (etwa über eine Google-Bildersuche) und keine vertragliche Beziehung zur Plattform haben, wirken diese AGB nicht.
c) Kann der ursprüngliche Käufer sich auf Exklusivrechte berufen?
In aller Regel: Nein. Denn die Lizenz bindet nur die Plattform und den Lizenznehmer. Wenn kein Urheberrecht besteht, besteht kein Schutz nach außen, den man gegen andere durchsetzen kann.
4. Gibt es Risiken trotz fehlenden Urheberrechts?
Ja. Auch wenn keine klassische Urheberrechtsverletzung vorliegt, können andere Rechtsverletzungen drohen:
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Designrecht: Wurde das Bild als Design (z. B. EU-Geschmacksmuster) eingetragen?
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Markenrecht: Zeigt das Bild geschützte Logos oder Marken?
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Persönlichkeitsrecht: Zeigt das Bild reale Personen oder generierte Gesichter, die mit echten Personen verwechselt werden könnten?
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Wettbewerbsrecht: Wird gezielt ein Konkurrent imitiert oder wirtschaftlich ausgebeutet?
Diese Fragen sind vom Einzelfall abhängig, aber grundsätzlich prüfenswert.
5. Was bedeutet das für Plattformen und Lizenznehmer?
Die Plattformen sichern sich typischerweise über ihre AGB ab:
Sie garantieren entweder gar nichts (bei KI-Content) oder nur eine eingeschränkte Haftung für Plagiate, Ähnlichkeiten oder andere Risiken.
Lizenznehmer (z. B. Agenturen oder Unternehmen) sollten daher genau prüfen:
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Was für ein Inhalt ist das eigentlich?
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Gibt es Motive oder Markenzeichen, die Probleme machen könnten?
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Habe ich eine schriftliche Freistellung oder Gewährleistung?
Fazit: Was darf ich – und worauf sollte ich achten?
Du darfst grundsätzlich:
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KI-generierte Bilder verwenden, wenn sie nicht geschützt und frei zugänglich sind.
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Lizenzfreie KI-Bilder weiterverarbeiten, solange keine Rechte Dritter verletzt werden.
Du darfst nicht:
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Annehmen, dass jedes Bild geschützt ist – oder geschützt sein muss.
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Plattformregeln auf Dritte anwenden, die keine Vertragsbindung haben.
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Ignorieren, dass auch bei KI-Bildern andere Rechtsverstöße möglich sind (Design, Marken, Persönlichkeitsrechte).
Für Kreative, Unternehmen und Plattformnutzer gilt:
KI-Bilder sind nicht automatisch „frei“, aber auch nicht automatisch „geschützt“. Es braucht Augenmaß – und jurisches Verständnis dafür, was überhaupt ein Schutzrecht begründet.
Wenn Du Unterstützung bei der rechtssicheren Nutzung, Lizenzierung oder Durchsetzung von KI-Bildmaterial brauchst – wir beraten Dich gerne.
B2.Legal – Kanzlei für Medienrecht und digitale Geschäftsmodelle
Sylvio Schiller, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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