KI-generierte Bilder auf Adobe Stock & Co.: Was darf ich eigentlich damit tun – und was nicht?

Künstlich erzeugte Bilder boomen: Auf Platt­formen wie Adobe Stock, Shutter­stock oder Canva tummeln sich inzwi­schen zehntau­sende Grafiken, die nicht von mensch­lichen Künstlern stammen, sondern mithilfe genera­tiver KI-Systeme wie Firefly, DALL·E oder Midjourney erschaffen wurden. Aber was heißt das eigentlich aus recht­licher Sicht – und was droht, wenn man solche Bilder einfach kopiert und selbst nutzt?

Dieser Artikel beleuchtet die Rechtslage in Deutschland und der EU – verständlich für Kreative, Agenturen, Unter­nehmen und Plattformnutzer.


1. Was passiert beim „Kauf“ eines KI-Bildes auf Adobe Stock oder Shutterstock?

Wenn Du auf Adobe Stock oder Shutter­stock ein KI-generiertes Bild „kaufst“ (besser gesagt: lizen­sierst), dann erhältst Du kein Eigentum am Bild und kein Urheber­recht, sondern eine vertraglich definierte Nutzungs­er­laubnis (Lizenz). Diese Lizenz regelt:

  • Wer das Bild verwenden darf (z. B. nur der regis­trierte Nutzer),

  • wie es verwendet werden darf (kommer­ziell, redak­tionell, einge­schränkt usw.),

  • wo es verwendet werden darf (z. B. weltweit oder nur in bestimmten Ländern),

  • und ob es bearbeitet oder weiter­ge­geben werden darf.

Wichtig ist: Diese Nutzungs­er­laubnis ist kein gesetz­liches Schutz­recht, sondern ein Vertrag zwischen Dir und der Plattform. Sie wirkt nur inter partes, also zwischen den Vertragspartnern.


2. Haben KI-generierte Bilder überhaupt Urheberrechtsschutz?

In der Regel nicht. Nach derzei­tiger Rechtslage in der EU und in Deutschland setzt der urheber­recht­liche Schutz voraus, dass ein Werk eine eigene geistige Schöpfung eines Menschen ist. Ein von einer KI vollständig autonom generiertes Bild – ohne kreativen mensch­lichen Beitrag – gilt daher als gemeinfrei, es gehört also niemandem.

Folge:

  • Es gibt keinen „Urheber“, der Rechte geltend machen kann.

  • Es kann keine klassische Urheber­rechts­ver­letzung begangen werden, wenn Dritte es ohne Lizenz nutzen.

Aber Achtung: Wenn ein Mensch das Bild kreativ beein­flusst oder nachbe­ar­beitet hat (z. B. durch komplexe Prompts, Collagen, Farbkon­zepte), kann in Ausnah­me­fällen doch ein urheber­rechtlich geschütztes Werk entstehen – das muss aber im Einzelfall beurteilt werden.


3. Was, wenn ich ein solches KI-Bild einfach irgendwo finde und selbst verwende – ohne Lizenz?

Hier wird es spannend. Viele fragen sich: Kann ich ein KI-generiertes Bild einfach kopieren und auf meiner Webseite, in einem Flyer oder Social-Media-Post verwenden?

Die Antwort ist differenziert:

a) Ist das Bild nicht urheber­rechtlich geschützt und wurde es frei im Internet veröffentlicht?

Dann darfst Du es – urheber­rechtlich gesehen – verwenden, auch kommer­ziell.
Denn: Ohne Urheber­recht kann kein Exklu­siv­recht verletzt werden.

b) Gilt dennoch eine Nutzungs­ein­schränkung durch AGB oder Plattformregeln?

Mögli­cher­weise. Wenn Du z. B. regis­trierter Nutzer von Adobe Stock bist und deren AGB verletzt (z. B. durch automa­ti­siertes Scraping), kann Adobe dich abmahnen oder ausschließen – aber nur, wenn Du an ihre Regeln gebunden bist.

Für unbetei­ligte Dritte, die das Bild zufällig im Web finden (etwa über eine Google-Bilder­suche) und keine vertrag­liche Beziehung zur Plattform haben, wirken diese AGB nicht.

c) Kann der ursprüng­liche Käufer sich auf Exklu­siv­rechte berufen?

In aller Regel: Nein. Denn die Lizenz bindet nur die Plattform und den Lizenz­nehmer. Wenn kein Urheber­recht besteht, besteht kein Schutz nach außen, den man gegen andere durch­setzen kann.


4. Gibt es Risiken trotz fehlenden Urheberrechts?

Ja. Auch wenn keine klassische Urheber­rechts­ver­letzung vorliegt, können andere Rechts­ver­let­zungen drohen:

  • Design­recht: Wurde das Bild als Design (z. B. EU-Geschmacks­muster) eingetragen?

  • Marken­recht: Zeigt das Bild geschützte Logos oder Marken?

  • Persön­lich­keits­recht: Zeigt das Bild reale Personen oder generierte Gesichter, die mit echten Personen verwechselt werden könnten?

  • Wettbe­werbs­recht: Wird gezielt ein Konkurrent imitiert oder wirtschaftlich ausgebeutet?

Diese Fragen sind vom Einzelfall abhängig, aber grund­sätzlich prüfenswert.


5. Was bedeutet das für Platt­formen und Lizenznehmer?

Die Platt­formen sichern sich typischer­weise über ihre AGB ab:
Sie garan­tieren entweder gar nichts (bei KI-Content) oder nur eine einge­schränkte Haftung für Plagiate, Ähnlich­keiten oder andere Risiken.

Lizenz­nehmer (z. B. Agenturen oder Unter­nehmen) sollten daher genau prüfen:

  • Was für ein Inhalt ist das eigentlich?

  • Gibt es Motive oder Marken­zeichen, die Probleme machen könnten?

  • Habe ich eine schrift­liche Freistellung oder Gewähr­leistung?


Fazit: Was darf ich – und worauf sollte ich achten?

Du darfst grundsätzlich:

  • KI-generierte Bilder verwenden, wenn sie nicht geschützt und frei zugänglich sind.

  • Lizenz­freie KI-Bilder weiter­ver­ar­beiten, solange keine Rechte Dritter verletzt werden.

Du darfst nicht:

  • Annehmen, dass jedes Bild geschützt ist – oder geschützt sein muss.

  • Platt­form­regeln auf Dritte anwenden, die keine Vertrags­bindung haben.

  • Ignorieren, dass auch bei KI-Bildern andere Rechts­ver­stöße möglich sind (Design, Marken, Persönlichkeitsrechte).


Für Kreative, Unter­nehmen und Platt­form­nutzer gilt:

KI-Bilder sind nicht automa­tisch „frei“, aber auch nicht automa­tisch „geschützt“. Es braucht Augenmaß – und jurisches Verständnis dafür, was überhaupt ein Schutz­recht begründet.

Wenn Du Unter­stützung bei der rechts­si­cheren Nutzung, Lizen­zierung oder Durch­setzung von KI-Bildma­terial brauchst – wir beraten Dich gerne.


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Sylvio Schiller, Fachanwalt für Gewerb­lichen Rechts­schutz
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