Jetzt noch die Marke im Verei­nigten König­reich anmelden – bevor die Gebühren 2026 steigen

Marken­an­meldung im Verei­nigten König­reich: Warum Unter­nehmen jetzt handeln sollten, bevor die UK IPO-Gebühren 2026 steigen

Warum eine Marken­an­meldung im Verei­nigten König­reich aktuell besonders sinnvoll ist

Unter­nehmen, die den briti­schen Markt bedienen oder künftig erschließen möchten, sollten ihre Marken­stra­tegie recht­zeitig anpassen. Das britische Intellectual Property Office (UK IPO) hat eine deutliche Erhöhung der amtlichen Gebühren für Marken­an­mel­dungen und verwandte Schutz­rechte zum 1. April 2026 angekündigt. Damit steigen die Kosten für den Marken­schutz in Großbri­tannien erstmals seit fast drei Jahrzehnten spürbar an.

Da EU-Marken seit dem Brexit keine Wirkung mehr im Verei­nigten König­reich entfalten, ist eine eigen­ständige nationale Marken­an­meldung beim UK IPO zwingend erfor­derlich. Eine recht­zeitige Anmeldung sichert nicht nur Marken­schutz für den briti­schen Markt, sondern auch Kosten­vor­teile, bevor die neuen Gebühren greifen.

Welche Gebüh­ren­er­hö­hungen beim UK IPO erwartet werden

Die wichtigsten angekün­digten Änderungen betreffen insbe­sondere die Marken­an­meldung im Verei­nigten Königreich:

  • Die Online-Anmel­de­gebühr für eine Marke in der ersten Klasse steigt von £170 auf £205.
  • Jede zusätz­liche Klasse wird künftig £60 statt £50 kosten.
  • Auch Erneue­rungen, Wider­sprüche und weitere IP-Verfahren beim UK IPO werden um rund 25 % teurer.

Unter­nehmen mit mehreren Marken, breiten Waren- und Dienst­leis­tungs­port­folios oder regel­mä­ßigem Erneue­rungs­bedarf sollten diese Änderungen frühzeitig berücksichtigen.

Welche Vorteile eine frühzeitige Marken­an­meldung im UK hat

Für Unter­nehmen, die im Verei­nigten König­reich tätig sind oder den Markt­ein­tritt planen, ergeben sich mehrere klare Vorteile aus einer Anmeldung vor dem 1. April 2026:

Kosten­vor­teile sichern
Mit einer recht­zei­tigen Marken­an­meldung lassen sich die aktuellen, niedri­geren UK IPO-Gebühren nutzen. Besonders für Unter­nehmen mit mehrklas­sigen Marken oder mehreren geplanten Marken­an­mel­dungen kann dies erheb­liche Einspa­rungen bedeuten.

Rechts­si­cherheit für den briti­schen Markt schaffen
Eine einge­tragene Marke schützt nicht nur gegen Nachahmer, sondern stärkt auch die Markt­po­sition. Da EU-Marken seit dem Brexit keine Gültigkeit mehr besitzen, ist der nationale Marken­schutz in Großbri­tannien für viele Branchen unverzichtbar.

Planungs­si­cherheit für zukünftige Markenstrategien
Wer bereits heute weiß, dass das Verei­nigte König­reich langfristig ein relevanter Absatz­markt ist, sollte die Marken­rechte jetzt sichern, bevor Kosten und Komple­xität steigen.

Worauf Unter­nehmen bei der Marken­an­meldung in Großbri­tannien achten sollten

Für eine rechts­si­chere Marken­an­meldung beim UK IPO müssen Unter­nehmen einige grund­le­gende Anfor­de­rungen kennen:

  • Die Marke muss unter­schei­dungs­kräftig sein und darf keine älteren Rechte verletzen.
  • Die Auswahl der korrekten Klassen nach der Nizza-Klassi­fi­kation ist entscheidend.
  • Auslän­dische Anmelder benötigen eine britische Zustell­adresse („Address for Service“) – eine Pflicht seit dem Brexit.

Eine profes­sio­nelle Vorbe­reitung verhindert Zurück­wei­sungen und verringert spätere Rechtsrisiken.

Unser Angebot: Pauschal­preis Marken­an­meldung UK (UK IPO)

b2.LEGAL bietet Unter­nehmen ein spezia­li­siertes Festpreis­paket für eine profes­sio­nelle Marken­an­meldung beim UK IPO an. Dieses umfasst unter anderem:

  • eine Identitäts- und Ähnlich­keits­re­cherche beim UK IPO und der WIPO,
  • eine anwalt­liche Einschätzung zu Chancen und Risiken der Marken­an­meldung in Großbritannien,
  • die Ausar­beitung eines rechts­si­cheren Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses,
  • die elektro­nische Einrei­chung beim UK IPO,
  • eine britische Address for Service,
  • die vollständige Begleitung bis zur Markeneintragung.

Pauschal­preis Marken­an­meldung UK (UK IPO) 

Dieses Festpreis­an­gebot bietet eine vollständig trans­pa­rente, rechts­si­chere und wirtschaftlich kalku­lierbare Lösung – besonders jetzt, bevor die Gebühren im Jahr 2026 ansteigen.

Nächste Schritte für Ihren Marken­schutz im Verei­nigten Königreich

Unter­nehmen, die im Verei­nigten König­reich bereits tätig sind oder einen Markt­ein­tritt planen, sollten ihre Marken­stra­tegie jetzt konkre­ti­sieren. Die bevor­ste­hende Gebüh­ren­an­passung schafft einen klaren Vorteil für eine frühzeitige Anmeldung. Gleich­zeitig stärkt ein profes­sionell einge­tra­gener Marken­schutz Ihre Position gegenüber Wettbe­werbern und verhindert spätere Rechtsrisiken.

Wir unter­stützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihrer Marken­stra­tegie in Großbri­tannien und begleiten Sie durch alle Schritte des Anmel­de­ver­fahrens beim UK IPO.

Warum eine britische Address for Service (AfS) zwingend erfor­derlich ist

Für jede Marken­an­meldung und jedes marken­recht­liche Verfahren beim UK IPO benötigen auslän­dische Unter­nehmen eine sogenannte Address for Service (AfS). Dabei handelt es sich um eine britische Zustell­adresse, über die sämtliche amtlichen Schreiben, Wider­sprüche, Einwen­dungen und Mittei­lungen des UK IPO rechts­ver­bindlich zugestellt werden. Seit dem Brexit reicht eine Adresse innerhalb der EU dafür nicht mehr aus.

Ohne eine gültige Address for Service können einge­hende Fristen nicht überwacht werden und es droht der Verlust von Rechten. Unter­nehmen außerhalb Großbri­tan­niens sind daher zwingend darauf angewiesen, einen Vertreter mit briti­scher AfS zu benennen, um das Verfahren ordnungs­gemäß durch­führen zu können.

b2.LEGAL stellt im Rahmen unseres Festpreis­pakets eine rechts­kon­forme britische Address for Service (AfS) bereit und übernimmt sämtliche damit verbun­denen Verant­wort­lich­keiten. Dadurch ist sicher­ge­stellt, dass alle Verfah­rens­schritte recht­zeitig, vollständig und rechts­sicher abgewi­ckelt werden können.

Häufig gestellte Fragen zur Marken­an­meldung im Verei­nigten Königreich

Wie lange dauert die Marken­an­meldung beim UK IPO?
In der Regel zwischen 3 und 4 Monaten, sofern kein Wider­spruch eingelegt wird.

Was kostet eine Marken­an­meldung in UK?
Aktuell ab £170 (erste Klasse), ab 1. April 2026 rund £205.

Benötige ich nach dem Brexit eine Adresse in Großbritannien?
Ja. Ohne Address for Service können keine Verfah­rens­schritte rechts­sicher durch­ge­führt werden.

Gilt eine EU-Marke im Verei­nigten Königreich?
Nein. Seit dem 1. Januar 2021 entfalten EU-Marken dort keine Wirkung mehr.

Kann ich meine Marke in mehreren Klassen anmelden?
Ja, und für viele Unter­nehmen ist dies sinnvoll, um Dienst­leis­tungen oder Produkt­linien vollständig abzudecken.

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