Gemeinsame Vergütungsregeln bieten Rechtssicherheit für Urheber und für Verwerter. Rechtsanwalt Tobias Sommer LL.M., Partner der Kanzlei B2.legal Rechtsanwälte PartmbB, hat den BVFK (Bundesverband der Fernsehkameraleute) bei den Verhandlungen zu Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR), die der Verband mit der DFL-Tochter Sportcast und der DFL geführt hatte, unterstützt und gratuliert zum erfolgreichen Abschluss.
Eine Besonderheit dieser Vergütungsregeln besteht darin, dass viele Kameraleute an der Erstellung der Bilder beteiligt sind. Hierfür musste eine sinnvolle Lösung gefunden werden. Kern der Regelung ist eine Mindestvergütung ihr 485 Euro netto pro Kameraeinsatz bei Fußballspielen der 1. und der 2. Bundesliga. Die bisherigen Honorare konnten damit um mehr als 10% erhöht werden.
Die Information des BVFK finden Sie hier:
Einen Branchenbericht finden Sie hier:
BVFK erzielt Honorarerhöhung für Spiele der 1. & 2. Bundesliga