Gemeinsame Vergü­tungs­regeln für Kamera­leute im Sportbereich

Gemeinsame Vergü­tungs­regeln bieten Rechts­si­cherheit für Urheber und für Verwerter. Rechts­anwalt Tobias Sommer LL.M., Partner der Kanzlei B2.legal Rechts­an­wälte PartmbB, hat den BVFK (Bundes­verband der Fernseh­ka­me­ra­leute) bei den Verhand­lungen zu Gemein­samen Vergü­tungs­regeln (GVR), die der Verband mit der DFL-Tochter Sportcast und der DFL geführt hatte, unter­stützt und gratu­liert zum erfolg­reichen Abschluss. 

Eine Beson­derheit dieser Vergü­tungs­regeln besteht darin, dass viele Kamera­leute an der Erstellung der Bilder beteiligt sind. Hierfür musste eine sinnvolle Lösung gefunden werden. Kern der Regelung ist eine Mindest­ver­gütung ihr 485 Euro netto pro Kamera­einsatz bei Fußball­spielen der 1. und der 2. Bundesliga. Die bishe­rigen Honorare konnten damit um mehr als 10% erhöht werden. 

Die Infor­mation des BVFK finden Sie hier: 

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BVFK erzielt Honorar­er­höhung für Spiele der 1. & 2. Bundesliga