Die Initiative zur Rücknahme des Vorschlags zur einheitlichen Beschränkung von Flug- und Bereitschaftszeiten von Piloten und Flugbegleitern hat am 9.10.2013 im Europäischen Parlament keine Mehrheit gefunden. Damit können die neuen Regeln 2016 in Kraft treten. Künftig wird es EU-weit einheitliche Arbeitszeitvorschriften für Piloten geben.
Folgende Kernpunkte sieht die Neuregelung vor:
- Die Nachtflugzeit wird auf maximal elf Stunden beschränkt. Bislang sind 45 Minuten mehr möglich.
- Die jährlich zulässigen Gesamtflugzeiten werden um 300 auf 1.000 Stunden verkürzt.
- Bereitschaftsdienste dürfen 16 Stunden nicht überschreiten, wenn sie einer Flugzeit unmittelbar vorausgehen.
Die geplante Neuregelung erntete bereits im Vorfeld jede Menge Kritik. Pilotenvereinigungen und die Grünen im EU-Parlament haben die Änderungen als nicht ausreichend kritisiert. Ihrer Auffassung nach genügt eine Verkürzung der Nachtflugzeit um lediglich 45 Minuten nicht. Vielmehr seien höchstens zehn Stunden zehn Stunden. Im Übrigen wird bemängelt, dass die Neuregelung nach Bereitschaftsdiensten von bis zu acht Stunden eine anschließende Flugzeit von 14 Stunden ermöglicht.