Design­schutz für digitale Produkte, Games und VR-Anwen­dungen: Neue Chancen durch die EU-Design­reform 2025

Design­schutz für digitale Produkte, Games und VR-Anwen­dungen: Was sich durch die EU-Design­reform 2025 ändert – und was Unter­nehmen jetzt tun sollten

Die am 1. Mai 2025 in Kraft tretende EU-Design­reform stellt einen Meilen­stein im gewerb­lichen Rechts­schutz dar – und betrifft vor allem Unter­nehmen, deren Produkte nicht mehr nur aus Gehäusen, Hüllen und Hardware bestehen, sondern aus grafi­schen Benut­zer­ober­flächen, Anima­tionen und digitalen Interaktionen.

Ob Game-Studios, Software-Startups, VR-Platt­form­be­treiber oder Agenturen für digitale Marken­kom­mu­ni­kation: Wer digitale Assets entwi­ckelt, gestaltet oder vertreibt, sollte jetzt seine Strategie zur Design­an­meldung überdenken. Denn die Reform öffnet nicht nur neue Schutz­be­reiche – sie senkt auch spürbar den Aufwand für Unternehmen.

1. Virtuelle und digitale Objekte sind jetzt „echte“ Produkte im recht­lichen Sinne

Bisher galt im Design­recht: Nur was physisch greifbar war, konnte geschützt werden. Digitale Gestaltung – etwa von GUIs, Avataren oder Ingame-Objekten – blieb oft nur über das Urheber­recht absicherbar, sofern überhaupt.

Mit der Reform wird der Produkt­be­griff erheblich erweitert. Als „Produkt“ im Sinne des Design­rechts gelten künftig auch:

  • Benut­zer­ober­flächen von Apps und Software
  • virtuelle Objekte und Umgebungen (z. B. im Metaverse)
  • digitale Avatare, Outfits, Items und 3D-Modelle
  • grafische Anima­tionen, Icons, Übergänge und Effekte
  • inter­aktive UI-Elemente in AR/VR-Anwen­dungen
  • digitale Produkte mit NFT-Struktur

Praxis­bei­spiel 1: Game-Studio mit 3D-Skins und Ingame-Items

Ein Entwick­ler­studio bietet ein Spiel mit 30 freischalt­baren Skins, 12 Spezi­al­waffen und animierten Menüele­menten. Diese Assets lassen sich künftig syste­ma­tisch als Designs anmelden – inklusive Varianten, Anima­tionen und grafi­scher Übergänge.

Praxis­bei­spiel 2: UI/UX-Agentur mit Corporate Dashboards

Ein Unter­nehmen entwi­ckelt digitale Kunden­portale mit komplexen Dashboards und respon­siven Inter­faces. Diese visuelle Ausge­staltung – unabhängig von ihrer techni­schen Funktion – ist jetzt als Design schutzfähig.

Praxis­emp­fehlung: Digitale Assets wie Avatare, UI-Elemente oder animierte GUIs sollten frühzeitig als Design­in­ventar erfasst und auf Schutz­fä­higkeit geprüft werden.

2. Verein­fachte Design­an­meldung: Bis zu 50 Varianten auf einen Streich sichern

Mit der Reform können Unter­nehmen bis zu 50 Designs in einem einzigen Antrag zusam­men­fassen – auch bei unter­schied­lichen Produkt­typen. Das macht die Anmeldung wirtschaft­licher und übersichtlicher.

Praxis­bei­spiel 3: VR-Plattform für Immobilien

Ein Anbieter nutzt 5 Eingangs­be­reiche, 8 Inter­ak­ti­ons­menüs, 10 Einrich­tungs­ob­jekte und 2 Avatare – alle Elemente können gebündelt als Design geschützt werden.

Praxis­emp­fehlung: Struk­tu­riere deine Anmeldung nach Produkt­linien, Releases oder Nutzer­gruppen. So entsteht ein wirtschaft­liches und skalier­bares Designportfolio.

3. Warum das für digitale Unter­nehmen strate­gisch entscheidend ist

In Software, Games und Platt­formen ist das visuelle Design häufig das entschei­dende Allein­stel­lungs­merkmal – und ein primäres Ziel für Nachahmer. Klassische Marken­an­mel­dungen oder Urheber­rechts­schutz greifen hier oft zu kurz.

Der Design­schutz bietet eine präzise, visuelle Absicherung – unabhängig von Funktion oder Programmcode. Das ist für UI/UX-Teams, Creative Studios und Entwickler ein konkreter Schutz gegen Imitationen.

4. Was Sie jetzt tun sollten – konkret

  • Design­in­ventar erstellen: Sammeln und dokumen­tieren Sie alle visuell prägenden digitalen Assets.
  • Schutz­stra­tegie entwi­ckeln: Priori­sieren Sie schüt­zens­werte Designs, z. B. Premium-Assets oder öffentlich sichtbare Oberflächen.
  • Mehrfach­an­meldung nutzen: Planen Sie Ihre Anmeldung thema­tisch oder release-basiert – effizient und zukunftsfähig.
  • Wettbewerb beobachten: Nutzen Sie Ihre Design­rechte auch zur Abwehr von Imita­tionen und Plagiaten.

Fazit: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für digitalen Designschutz

Die EU-Design­reform 2025 bringt entschei­dende Vorteile für digitale Geschäfts­mo­delle. Wer frühzeitig handelt, sichert sich einen klaren Markt­vorteil – und schützt seine kreative Leistung auch dort, wo herkömm­liche Rechte versagen.

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