Designschutz für digitale Produkte, Games und VR-Anwendungen: Was sich durch die EU-Designreform 2025 ändert – und was Unternehmen jetzt tun sollten
Die am 1. Mai 2025 in Kraft tretende EU-Designreform stellt einen Meilenstein im gewerblichen Rechtsschutz dar – und betrifft vor allem Unternehmen, deren Produkte nicht mehr nur aus Gehäusen, Hüllen und Hardware bestehen, sondern aus grafischen Benutzeroberflächen, Animationen und digitalen Interaktionen.
Ob Game-Studios, Software-Startups, VR-Plattformbetreiber oder Agenturen für digitale Markenkommunikation: Wer digitale Assets entwickelt, gestaltet oder vertreibt, sollte jetzt seine Strategie zur Designanmeldung überdenken. Denn die Reform öffnet nicht nur neue Schutzbereiche – sie senkt auch spürbar den Aufwand für Unternehmen.
1. Virtuelle und digitale Objekte sind jetzt „echte“ Produkte im rechtlichen Sinne
Bisher galt im Designrecht: Nur was physisch greifbar war, konnte geschützt werden. Digitale Gestaltung – etwa von GUIs, Avataren oder Ingame-Objekten – blieb oft nur über das Urheberrecht absicherbar, sofern überhaupt.
Mit der Reform wird der Produktbegriff erheblich erweitert. Als „Produkt“ im Sinne des Designrechts gelten künftig auch:
- Benutzeroberflächen von Apps und Software
- virtuelle Objekte und Umgebungen (z. B. im Metaverse)
- digitale Avatare, Outfits, Items und 3D-Modelle
- grafische Animationen, Icons, Übergänge und Effekte
- interaktive UI-Elemente in AR/VR-Anwendungen
- digitale Produkte mit NFT-Struktur
Praxisbeispiel 1: Game-Studio mit 3D-Skins und Ingame-Items
Ein Entwicklerstudio bietet ein Spiel mit 30 freischaltbaren Skins, 12 Spezialwaffen und animierten Menüelementen. Diese Assets lassen sich künftig systematisch als Designs anmelden – inklusive Varianten, Animationen und grafischer Übergänge.
Praxisbeispiel 2: UI/UX-Agentur mit Corporate Dashboards
Ein Unternehmen entwickelt digitale Kundenportale mit komplexen Dashboards und responsiven Interfaces. Diese visuelle Ausgestaltung – unabhängig von ihrer technischen Funktion – ist jetzt als Design schutzfähig.
Praxisempfehlung: Digitale Assets wie Avatare, UI-Elemente oder animierte GUIs sollten frühzeitig als Designinventar erfasst und auf Schutzfähigkeit geprüft werden. |
2. Vereinfachte Designanmeldung: Bis zu 50 Varianten auf einen Streich sichern
Mit der Reform können Unternehmen bis zu 50 Designs in einem einzigen Antrag zusammenfassen – auch bei unterschiedlichen Produkttypen. Das macht die Anmeldung wirtschaftlicher und übersichtlicher.
Praxisbeispiel 3: VR-Plattform für Immobilien
Ein Anbieter nutzt 5 Eingangsbereiche, 8 Interaktionsmenüs, 10 Einrichtungsobjekte und 2 Avatare – alle Elemente können gebündelt als Design geschützt werden.
Praxisempfehlung: Strukturiere deine Anmeldung nach Produktlinien, Releases oder Nutzergruppen. So entsteht ein wirtschaftliches und skalierbares Designportfolio. |
3. Warum das für digitale Unternehmen strategisch entscheidend ist
In Software, Games und Plattformen ist das visuelle Design häufig das entscheidende Alleinstellungsmerkmal – und ein primäres Ziel für Nachahmer. Klassische Markenanmeldungen oder Urheberrechtsschutz greifen hier oft zu kurz.
Der Designschutz bietet eine präzise, visuelle Absicherung – unabhängig von Funktion oder Programmcode. Das ist für UI/UX-Teams, Creative Studios und Entwickler ein konkreter Schutz gegen Imitationen.
4. Was Sie jetzt tun sollten – konkret
- Designinventar erstellen: Sammeln und dokumentieren Sie alle visuell prägenden digitalen Assets.
- Schutzstrategie entwickeln: Priorisieren Sie schützenswerte Designs, z. B. Premium-Assets oder öffentlich sichtbare Oberflächen.
- Mehrfachanmeldung nutzen: Planen Sie Ihre Anmeldung thematisch oder release-basiert – effizient und zukunftsfähig.
- Wettbewerb beobachten: Nutzen Sie Ihre Designrechte auch zur Abwehr von Imitationen und Plagiaten.
Fazit: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für digitalen Designschutz
Die EU-Designreform 2025 bringt entscheidende Vorteile für digitale Geschäftsmodelle. Wer frühzeitig handelt, sichert sich einen klaren Marktvorteil – und schützt seine kreative Leistung auch dort, wo herkömmliche Rechte versagen.
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