Abmahnung wegen irrefüh­render Materialangabe

Ein durch uns vertre­tenes Unter­nehmen wurde vom Verband der Deutschen Leder­in­dustrie e.V. abgemahnt, da es beim Vertrieb von Produkten das Material mit „Markenname®“-Leder angab, wobei es sich um Gegen­stände aus hochwer­tigem Leder­imitat handelte.

Der Verband wirft unserer Mandant­schaft vor, Verbraucher in die Irre zu führen, da die verwendete Materi­al­be­zeichnung nicht darauf schließen lässt, dass es sich tatsächlich um Produkte aus Kunst­leder handelt. Der dem Wort „Leder“ voran­ge­stellte Markenname unserer Mandant­schaft habe für den Verbraucher keinerlei Bedeutung und durch den Zusatz ® werde dem Verbraucher lediglich zu verstehen gegeben, dass es sich um eine einge­tragene Marke handelt, so der Verband. Der Verbraucher müsse davon ausgehen, dass es sich bei dem derart bezeich­neten Material um echtes Leder handelt.

In diesem Zusam­menhang verweist der Verband auf Urteile, nach denen beispiels­weise „Acrylglas“ für ein Kunst­stoff­er­zeugnis oder „Beton­klinker“ für einen Beton­stein irreführend im Sinne des Wettbe­werbs­rechts sind.

Neben der Unter­zeichnung einer beigefügten Unter­las­sungs­ver­pflich­tungs­er­klärung fordert der Verband für die Abmahnung eine pauschale Kosten­er­stattung in Höhe von EUR 250,00.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unter­las­sungs­er­klärung inklusive Vertrags­stra­fen­re­gelung abgeben sowie die Abmahn­kosten erstatten?

Bewahren Sie Ruhe und lassen sich  nicht unter Druck setzen. Unter­zeichnen Sie keine beigefügte Unter­las­sungs­er­klärung, ohne sich gegebe­nen­falls von einem spezia­li­sierten Rechts­anwalt  beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegen­seite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grund­sätzlich reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.

Gern infor­mieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevor­zugten Weg Kontakt mit uns auf.

Profi­tieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschafts­rechts­ori­en­tierte Kanzlei haben wir beinah täglich mit der gericht­lichen und außer­ge­richt­lichen Abwehr von Abmah­nungen insbe­sondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Medien­recht zu tun.

Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begut­achten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unver­bindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persön­lichen Beratungs­termin zu verein­baren oder uns mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen.